Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen  (Gelesen 31248 mal)

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Offline DocTom

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@ RR-E-ft

ich habe bisher keine Urteilsbegründung zum Urteil des LG München gefunden, kenne also keine Details.
Ist in dieser Klage versucht worden, entsprechend der BGH-Rechsprechung auch auf die gezielte Einschränkung des BGH vom 13.06.07 abzustellen, dass \" die Erhöhung allerdings unbillig sein kann, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird\"?  Hat man dazu weitere Informationen wie Rechenschaftsberichte, etc. herangezogen?

freundliche Grüsse

DocTom

Offline RR-E-ft

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@DocTom

Ggf. hier nachfragen.

Offline Claus

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\"Gaspreisrebellen\"

Man kann, so glaube ich, nicht davon sprechen, dass wir nach dem Urteil umfassend unterrichtet wurden. Der Rechtsanwalt hat sein Honorar bekommen. Ob seine Leistung dem gezahlten Honorar entsprach, lassen wir einmal dahin gestellt. Doch nach dem enormen Aufwand, der vorher betrieben wurde, wäre etwas Aufklärung für die Kläger nicht schlecht gewesen. Die Stadtwerke drohen in alter Manier weiter und die Initiatoren der Klage verstecken sich. Oder habe ich etwas verpasst? Soll man nun zahlen oder nicht? Gibt es mittlerweile einen Rechtsanwalt, der sich in der Materie umfassend auskennt? Sind wir nun alle wieder Einzelkämpfer?
Nochmals würde ich mich an der Klage nicht beteiligen. Hat Geld gekostet und ausser Frust nichts gebracht. Vielleicht konnte sich zumindest ein Stadtrat für kurze Zeit profilieren. Für die Sache etwas zu wenig - oder?

Claus

Offline kplaczek

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Jetzt haben sich alle zurückgezogen. Es sind noch Kosten für einen Rechtsanwalt zur Prüfung der Erfolgsaussichten angefallen und dann hörte ich nur noch auf Anfrage etwas. Schon beschäment in einer Stadt wie München, dass sich hier keine ensprechende Anzahl an Klägern findet, die eine Klage mit einem Profi anstreben. Das ganze war eine schwache Leistung. Alles sollte man hier nicht diskutieren, da die SWM wohl auch mitlesen. Auch das Verhalten des Bund der Energieverbraucher mit seinen Empfehlungen ist sehr schwach und es kommt hier keine weitere Hilfestellung. Ebenso wie sich hier tummelnde Profis (?!?). Mir schreiben die SWM , dass ich Verständnis haben solle, wenn auf weitere Schreiben, die nach wie vor die Gaspreise in Frage stellen, nicht mehr geantwortet wird. In diesem Fall seien sie gehalten, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Mal abwarten. Ich schreibe/kämpfe weiter und lasse mich nicht so schnell unterkriegen.

Offline RR-E-ft

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@kplaczek

Welche weitere Hilfestellung vom Bund der Energieverbraucher hätten Sie denn erwartet?

Die Kläger hatten sich wohl selbst ihren Anwalt gesucht und sind von diesem beraten und vertreten worden. Soweit mir bekannt, ist noch nicht einmal das entsprechende Urteil des LG München vom 27.09.2007 veröffentlicht worden, so dass sich die Sache auch schlecht von außen beurteilen ließe. Erst recht ist der Inhalt der gegenseitig gewechselten Schriftsätze als auch der Verhandlungsprotokolle nicht bekannt. Und die Entscheidung, die Berufung gegen das Urteil zurückzunehmen, müssten eigentlich die entsprechenden Kläger, die sich zunächst entschieden hatten, Berufung einzulegen, - jeweils nach umfassender Beratung durch ihren Prozessbevollmächtigten - selbet getroffen haben.

Der Bund der Energieverbraucher hat es also nicht in der Hand, ob und wie ein solcher Prozess geführt wird, ob Rechtsmittel eingelegt wird, dieses zurückgenommen wird etc. pp. Darüber entscheiden konnten nur die beteiligten Kläger selbst. Wenn diese nun eine schwache Performance in dem Verfahren beklagen wollten, dann sollten sie sich deshalb schon an diejenigen wenden, die sie eigenverantwortlich selbst beauftragt hatten.

Außer den Klägern betrifft das Urteil keine weiteren Verbraucher, weil es für diese nicht bindend ist. Demnach kann jeder in einem eigenen Verfahren versuchen, sich selbst besser aufzustellen und eine bessere Performance abzuliefern. Das steht dann an, wenn nach einem gerichtlichen Mahnbescheid und Widerspruch gegen einen solchen im ordentlichen Verfahren weiter gestritten werden soll.

Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass sich Verbraucher über angeblich mangelnde Hilfestellung des Vereins beschweren, die selbst gar kein Mitglied des Vereins sind.

Viele Infos sind es nicht.

Was sagt dennn das Müncher Büro des Vereins?

Offline RR-E-ft

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@kplaczek

Zitat
Original von energienetz
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat mit der Klage von Gasverbrauchern in München nie etwas zu tun gehabt. Wir sind nicht gefragt worden zB bei der Auswahl des Rechtsanwalts, wurden zu den Veranstaltungen nicht eingeladen und auch die angebotene Hilfestellung bei der Formulierung der Klageschrift wurde nicht in Anspruch genommen, das Urteil wurde uns nicht zur Kenntnis geben usw. Das ist weiter kein Problem, nur mit den Folgen müssen halt die Betroffenen dann auch selber klarkommen.

Die Klage des Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Stadtwerke München hatte übrigens Erfolg und das Urteil ist bekanntlich rechtskräftig.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2007__2051/ContentDetail__8460/

Gruss aus Unkel

Also bitte hier nicht im Forum weiter darüber jammern, der Bund der Energieverbraucher habe zu wenig Unterstützung geleistet.

Offline joli

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an RR-E-ft
14.1.07  
sehr geehrter herr fricke, ich hab mich immer sehr gefreut über ihre juristisch erschöpfenden auskünfte.
Jetzt haben wir einen Brief der Stadtwerke München bekommen, in dem die Urteile  des Landgerichts München vom 27.9. 2007 und des Bundesgerichtshofes vom 13.6.2007 vermutlich etwas tendenziös zitiert werden:
„Das Landgericht (Az  12O17018/06) bestätigt die Auffassung der SWM, dass die beanstandeten Glaspreiserhöhungen billig im Sinn des Paragraph 315 waren. Am 6.12. 07 haben nun die Kläger der von Herrn Stadtrat Hoffmann ins Leben gerufenen Sammelklage ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgezogen. Damit sind die aktuellen Gaspreise der SWM nun auch rechtskräftig.
Es ist also kein Grund mehr gegeben, der Zahlung unsere berechtigten Forderungen zu widersprechen beziehungsweise diese auszusetzen.
Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.“
Ich habe Ihre genaue Analyse des BGH-Urteils gelesen und meine, dass die Stadtwerke nicht richtig zitieren. Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt? Die Stadtwerke schließen den Brief mit einem „Kulanzangebot“, und drohen sonst das gerichtliche Mahnverfahren an.
Mit freundlichen Grüßen, JOLI

Offline superhaase

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Zitat
Original von joli
Sollen wir weiter abwarten, bis eine Klage kommt?
Das müssen Sie selbst entscheiden.
Es ist hierzu doch schon alles gesagt worden.
Siehe auch hier

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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@joli



Der Prozesskostenfond gibt bei einer Deckungszusage eine Empfehlung zur Wahl eines Rechtsanwaltes ab.

Das müssten Sie also mit dem Prozesskostenfond klären, wenn Sie denn verklagt sind. Dazu müssten Sie gegen einen Mahnbescheid, wen er denn kommt, Widerspruch einlegen und bei der nachfolgenden Klagebegründung sofort mit dem Prozesskostenfond in Verbindung treten. Bis es soweit ist, müssten Sie sich allerdings gedulden.

Offline energienetz

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Es gibt neben der vom Bund der Energieverbraucher unabhängigen verlorenen Sammelklage gegen die Stadtwerke München, ein zweites Verfahren, in dem die Stadtwerke eine Kundin (selbst Rechtsanwältin) auf Zahlung verklagt hatten. Anwalt war Herr Kriegelsteiner. Diesen Prozess haben die Stadtwerke, wen wundert es, gewonnen mit derselben Argumentation, wie in der Sammelklage. Allerdings war die betroffene Kundin, selbst Anwältin, Mitglied im Bund der Energieverbraucher und hatte auch in den Prozesskostenfonds einbezahlt.

Nach Prüfung des Urteils hat sich Bund der Energieverbraucher e.V. entschlossen, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Damit wird nun die sehr oberflächliche Argumentation vieler Gerichte, wir hören uns mal den Einkäufer der Stadtwerke an und schreiben das dann ins Urteil, auf den juristischen Prüfstand geschickt. Frau Holling aus Düsseldorf wird als Anwalt den Fall übernehmen.

Offline energienetz

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Es gibt neben der vom Bund der Energieverbraucher unabhängigen verlorenen Sammelklage gegen die Stadtwerke München, ein zweites Verfahren, in dem die Stadtwerke eine Kundin (selbst Rechtsanwältin) auf Zahlung verklagt hatten. Anwalt war Herr Kriegelsteiner. Diesen Prozess haben die Stadtwerke, wen wundert es, gewonnen (Az 25 O 14451/06, Landgericht München I) mit derselben Argumentation, wie in der Sammelklage. Allerdings war die betroffene Kundin, selbst Anwältin, Mitglied im Bund der Energieverbraucher und hatte auch in den Prozesskostenfonds einbezahlt.

Nach Prüfung des Urteils hat sich Bund der Energieverbraucher e.V. entschlossen, die Berufung gegen dieses Urteil aus dem Prozesskostenfonds zu unterstützen. Damit wird nun die sehr oberflächliche Argumentation vieler Gerichte, wir hören uns mal den Einkäufer der Stadtwerke an und schreiben das dann ins Urteil, auf den juristischen Prüfstand geschickt. Frau Holling aus Düsseldorf wird als Anwalt den Fall übernehmen.

Aus meiner Sicht können Kunden der Stadtwerke München, die mit Bezug auf die verlorene Sammelklage nun von den Stadtwerken zur Zahlung gedrängt werden, unter Berufung auf die noch ausstehende Rechtskraft des obigen Urteils mit guten Grund die Zahlung weiter verweigern.

Die Kläger der Sammelklage haben die ursprünglich eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen, nachdem eine Prüfung nicht den sicheren Sieg einer Berufung vorhersagen konnte.

Zweite gute Neuigkeit:
Für die Mitglieder des Bund der Energieverbraucher e.V. im Raum München steht ab sofort Herr Günter Strigl als Ansprechpartner insbesondere in Sachen Preisprotest zur Verfügung. Kontakt: Herzog-Albrecht-Str. 41, 85604 Zorneding, Tel. 08106 22083 striglhans(at)aol.com

Offline superhaase

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Das sind ja nun wirklich mal gute Nachrichten.

Es ist schon sehr traurig, wie das Münchenr LG hier verfährt, und jegliche weitere Prüfung der Sachlage mit dem einfachen (und m.E. nicht sachgerechten) Hinweis auf das Skandalurteil des BGH von 13.6.07 (ich möchte das mal mit Nachdruck so bezeichnen) ablehnt.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Rob

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Hallo Joli,
mal eine Info zu dem Schreiben. Ich habe von den Stadtwerken Schweinfurt am 30.10.07 ein schreiben bekommen, welches in der Passage

>\"Am 13.06.2007 hat der Bundesgerichtshof als höchste richterliche Instanz ein Grundsatzurteil gefällt, das zu diesem Thema künftig Rechtssicherheit für Versorger und Kunden bietet. Das Urteil klärt zunächst, dass Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohlen oder Fernwärme zu decken.
Die Stadtwerke München können die Steigerungen der Einkaufspreise nur zum Teil auffangen. Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des Paragraph 315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind\"<

bis auf den Teil, indem die SWM erwähnt werden, identisch ist(wortwörtlich!).
Der Herr Sachbearbeiter hatte mir mehrfach vorgeworfen, ich benutze so \"...aus dem Internet runtergeladen Vordrucke...\".
Wie man sieht, haben die Versorger auch irgendwo einen link, wo es Musterschreiben gibt.
Vielleicht wird der ja irgendwann mal gehackt :D

Ich wollte Sie das mit dem Schreiben nur zur beruhigung wissen lassen... .

Schönen Abend noch,
der Rob

Offline Claus

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@energienetz

Wann findet der Prozess in München statt, bei dem die Rechtsanwältin Holling aus D`dorf die Klägerin vertritt?

Danke für Info!

Offline energienetz

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es ist noch kein termin festgesetzt, derzeit werden noch die schriftsätze verfasst.

Mit herzlichem Gruss und besten Wünschen

 

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