Hallo,
nachdem ich die korrigierte JVA (wegen falscher Verbrauchsschätzung von E.ON) erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass ich eine neue Vertragskontonummer und eine neue Vertragsnummer bekommen habe.
Meine Frage: Kann ich von E.ON den neuen Vertrag verlangen, aufgrund der neuen Vertragsnummer?
Weiterhin weist die neue JVA nun ein Guthaben aus, obwohl E.ON die Preiserhöhung zugrunde gelegt hat. Mit den alten Preisen würde das Guthaben noch höher ausfallen. Kann ich für die Ermittlung des Guthabens die alten Preise zugrunde legen und nur den Differenzbetrag zum neuen Abschlag (natürlich auf Basis der alten Preise) überweisen
oder ist diese Kürzung unzulässig?
MfG
Mike