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Strom: Verbrauchsschätzung unzulässig?

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Randy:
Nicht mehr ganz neue Meldung, aber vielleicht dennoch von Interesse:


--- Zitat ---Energieversorger haben keinen Anspruch auf Zahlung von Stromrechnungen, wenn der zugrunde liegende Verbrauch auf einer Schätzung beruht, weil sich der Kunde weigert, seinen Zähler selbst abzulesen.
--- Ende Zitat ---

Fundstelle:
http://www.baurechtsexperte.de/strom-verbrauchsschaetzung-unzulaessig-db30548.html

Randy

Cremer:
@Randy,

fairerweise gehört da der zweite Satz noch dazu, dass es sehr wohl gilt, wenn der Zutritt zum Zähler verweigert wird.

Sonst kommt da vielleicht eine falsche Meinung auf.

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