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Autor Thema: AG Gotha entscheidet gegen Ohra Hörselgas  (Gelesen 4986 mal)

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AG Gotha entscheidet gegen Ohra Hörselgas
« am: 10. Dezember 2009, 12:32:27 »
Ohra Hörselgas hat jüngst bei dem Amtsgricht Gotha gegen viele Kunden Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen wegen des Zutritts, der Sperrung und der Entfernung des Zählers angebracht.
Das Amtsgericht Gotha hat diese Anträge reihenweise abgewiesen.

Bei den gerichtlichen Anträgen waren jeweils weder Verfügungsanspruch noch Verfügungsgrund hinreichend substantiiert dargelegt. Erst recht fehlte es an entsprechenden Glaubhaftmachungen. Entsprechende Hinweise des Gerichts wurden jeweils ignoriert.

 

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