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Autor Thema: Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung  (Gelesen 7964 mal)

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Offline StevieP2

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« am: 19. Juni 2007, 19:47:09 »
Hallo zusammen,

folgender Fall beschäftigt uns gerade:

nachdem Einzug in unsere Wohnung 01/2002 ist von uns versäumt worden, sich um den Stromanschluss zu kümmern. Allerdings kam auch nie in der ganzen Zeit jemand zu uns und hat deswegen nachgefragt. Wir gingen immer davon aus, dass die Stromkosten in unseren Nebenkosten abgedeckt sind.

Nun kam Anfang April 2007 tatsächlich Post vom Stromanbieter, mit der Begrüßung zur Vertragsbestätigung, rückwirkend bis 2002. Anbei eine Rückrechnung über die ganzen 5 Jahre. Dabei kommt heraus, dass man in der ganzen Zeit nie den Zählerstand abgelesen hat, sondern anhand von Berechnungen (=Schätzungen) bis 2002 zurück rechnet. Es existiert nur eine tatsächlich Ablesung, die Ende März 2007 gemacht wurde.
Dabei wurde für unseren 2-Personen-Haushalt ein Durchschnittsverbrauch von knapp 3400 kWh/Jahr angenommen. Es gibt keine Erklärung bis heute dazu, wie man auf so eine Summe kommt- ein Anfangszählerstand von 2002 liegt ja nicht vor.
Insgesamt kommt so eine Nachzahlungssumme von über 3000 Euro zustande.

Ich habe dann mehrere Briefe an den Stromversorger geschickt und nachgefragt, woher denn nun die Annahme für so einen hohen Verbrauch kommt. Laut der eigenen Website des Versorgers beträgt der Durchschnittsverbrauch für einen 2-Personen-Haushalt in Deutschland 2400 kWh/ Jahr. Auch habe ich schon mal vorsorglich darauf hingewiesen, dass Forderungen vor dem 1.1.04 sowieso verjährt sein dürften. Gegen die Mahnungen habe ich auch ausdrücklich Widerspruch schriftlich eingelegt.

Es kam bisher keinerlei Antwort darauf, keine Erklärung, nichts...

Wir haben danach den Teil der kompletten Summer bezahlt, der unserer Meinung nach unstrittig ist (vom 1.1.2004 bis heute mit der Annahme von 2400 kWh/Jahr).

Nun haben wir auch die Ankündigung zur Unterbrechung der Energieversorgung nächste Woche bekommen.

- wie geht man nun mit der Ankündigung um ? Hausverbot aussprechen, bis sich der Erergieversorger zur Sache mal äußert ?
- ist mein Wissen über die Verjährung vor 1.1.04 richtig ?

Ich würde mich freuen, wenn hier zahlreiche Antworten kommen...

Vielen Dank und Gruß,
Steffen

Offline Cremer

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #1 am: 19. Juni 2007, 20:08:06 »
@StevieP2,

zunächst wäre die Verjährung richtig angesetzt.

Tatsache ist, dass mit dem Einschalten des Lichtschalters ein Vertrag zu stande gekommen ist.

Richtig ist auch, dass Sie sich hätten drum kümmern müssen.

Bei uns in Deutschland fliegen nicht mehr gebratenen Hähnchen in den Mund wie im Schlaraffenland.

Allerdings steht in der StromGVV bzw. AVBEltV, dass eine Abrechnung den Zeitraum von einem Jahr nicht wesentlich überschreiten soll.

Wenn ich Sie richtig verstehe war bisher noch keine Abrechnung für all diese Zeit erfolgt.

Dann den unstrittigen Zeitraum mit dem Verbrauch des Versorgers rechnen und bezahlen. Die Differenz der Abschläge zur hochgerechneten Abrechnung für die Zeiträume 2002 und 2003 nicht zahlen.

Hausverbot erteilen.

Umgehend (morgen früh) Scxhutzbrief am Amtsgricht hinterlegen.

Wie der ausssihet hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/

Rechtsanwalt einschalten
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline StevieP2

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #2 am: 20. Juni 2007, 08:38:24 »
Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort.

Es ist natürlich klar, dass wir eine Mitschuld an dem Fall tragen und dass eine Nachzahlung für den Strombezug über die Jahre erfolgen muss.

Wir haben deswegen auch den von unserer Seite unstrittigen Teil der Forderung (etwa 50% der Gesamtsumme) schon längst bezahlt.
Auch die jetzt fälligen monatlichen Abschlagszahlungen für den Momentanverbrauch haben wir natürlich immer bezahlt.
Es geht nun von unserer Seite darum, dass man zusammen mit dem Energieversorger um die Restsumme diskutiert.
Wir würden ja zunächst mal gerne erfahren, wie man zu der (unserer Meinung nach erheblich zu hohen) Verbrauchsschätzung kommt.
Leider haben wir dazu nie eine Stellungnahmen erhalten...

Es ist richtig, dass wir im ganzen Zeitraum von 01/2002 bis 04/2007 nie eine Abrechnung für den Stromverbrauch bekommen haben.

Kann ich das Hausverbot als Mieter selbst auch erteilen ? Der Stromzähler liegt ja im Gemeinschaftbereich des Hauses im Keller.

Vielen Dank schon mal und Gruß,
Steffen

Noch etwas: in den bei obigen Link angefügtem Gerichtsurteilen geht es fast immer nur um Unbilligkeit von Erhöhung von Strom-oder Gasrechnungen. Bei uns geht es ja um Nachforderungen und Verjährungen. Kann ich diese dennoch hier anwenden und beim Amtsgericht verwenden ?

Offline StevieP2

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #3 am: 21. Juni 2007, 12:10:22 »
Kurzer Zwischenbericht:

die Ankündigung zur Unterbrechung der Energierversorgung ist heute von unserem Stromanbieter zurück genommen worden !
Dies ging aber nur mithilfe meines Anwalts, der dort nun mal direkt angerufen hat... da ist man dann doch gleich viel gesprächsbereiter.. ;)
Wie immer ziehen die halt ihr Standardprogramm durch, egal, was man an Briefen als Privatperson schreibt- das interessiert die gar nicht... Erst wenn man einen Anwalt einschaltet, wird bei solchen Firmen sich erst bewegt und mit der Sache beschäftigt...

Nun gut- jetzt wollen die den Fall nochmals prüfen- dann gehts weiter...

Gruß,
Steffen

Offline cheburaschka

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #4 am: 09. September 2007, 01:47:04 »
Was ist dann passiert?
Hab ein ähnliches Problem, obwohl meine Zähler angemeldet waren. 2,5 Jahre Strom und Gas = 3500 Euro

Offline e-Stromer

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #5 am: 28. September 2007, 17:19:48 »
dpa-Meldung, 28.09.2007 (14:52)

„Kleve - Schätzt ein Energieversorger den Stromverbrauch eines Kunden zu niedrig ein, darf er Nachforderungen für höchstens zwei Jahre erheben. Dies folgt aus einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil des Landgerichts Kleve (AZ: 5 S 185/06). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Nach Auffassung der Kammer sei ein Kunde zwar verpflichtet, auf Verlangen des Stromlieferanten den Zählerstand selbst abzulesen. Weigere sich dieser aber, so führe das noch nicht dazu, dass das Unternehmen den Verbrauch schätzen dürfe.

(……Ableser des Unternehmens hätten den Verbrauch jederzeit feststellen können…….)

Nach der früheren Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) dürfe der Stromversorger den Verbrauch nur dann schätzen, wenn der Kunde einem Ableser den Zutritt zum Zähler verweigere.“

Aus: http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=21140&g=power

Gruß
e-Stromer

Offline Randy

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #6 am: 28. September 2007, 17:44:12 »

Offline terminator3

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Stromrechnung für über 5 Jahre-Nachzahlung
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2007, 20:13:38 »
@cheburaschka:

Das ist gar nicht gut....

Ich würde mich sofort mit dem Versorger in Verbindung setzen und zumindestens erst einmal eine Ratenzahlung vereinbaren oder den Gesamtbetrag vollständig ausgleichen (wenn möglich).

Fakt ist das sofort ein Vertrag zustande kommt sobald Sie Strom aus dem Netz des Versorgers abnehmen. Wichtig ist jetzt zu prüfen, ob es nicht evtl. einen günstigeren Versorger gibt.

Dann könnten Sie zumindestens künftig ein wenig Geld sparen.

Wenn Sie nicht reagieren sind Sie nicht mehr weit weg von der Versorgungssperre, die aber immer seltener angewandt wird, insbesondere in so einem Fall.

Gruß T3

 

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