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Autor Thema: Stadtwerke Gotha GmbH  (Gelesen 10986 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Gotha GmbH
« am: 21. März 2006, 14:49:24 »
Die Stadtwerke Gotha haben eine Erfurter Anwaltskanzlei beauftragt.

Diese schreibt nun die Kunden einzeln an und fordert zur Zahlung der noch offenen Rechnungsbeträge auf - zur Meidung einer sonst notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Als Zeichen des Guten Willens des Versorgers und dem Interesse an einer weiterhin guten, partnerschaftlichen  Kundenbeziehung "verzichtet" die Anwaltskanzlei auf die Geltendmachung der Kosten ihrer Beauftragung.

Die Kollegen verweisen auf die Gaspreis- Urteile des LG Karlsruhe und des AG Grevenbroich, verschweigen dabei jedoch, dass beide Urteile nicht rechtskräftig sind und es auch zahlreiche andere Urteile gibt.

Wo die Zahlungen nach dem Unbilligkeitseinwand schon nicht verbindlich und fällig sind, sich die Kunden nicht im Verzug befinden, können auch keine Anwaltskosten für solche Schreiben verlangt werden.

Betroffene Kunden haben sich schon bei der VZ Thüringen gemeldet.

Wenn genügend betroffene Kunden  zusammenkommen, kann man ja im Interesse einer schnellen Klärung an die Erhebung einer gemeinsamen Sammelklage denken.

Dabei kann auch Berücksichtigung finden, dass die Stadtwerke Gotha wohl eine Zeitlang im Visier der Thüringer Kartellbehörde waren.

Die entsprechende Konzentration in einem Verfahren ist geeignet, die Justiz zu entlasten.

Aus den Anwaltsschreiben geht deutlich hervor, dass die Gothaer Stadtwerke trotz der Beteiligungsverhältnisse der Transparenz- Offensive der E.ON Thüringer Energie nicht folgen wollen:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm

E.ON Thüringen - Vorstandsvorsitzender Dr. Bloemer hatte zur E.ON- Offenlegung gesagt, die Stadtwerke würden diesem Beispiel folgen müssen, wenn E.ON die Vorreiterrolle für mehr Transparenz bei den Gaspreisen übernimmt, wie die Thüringer Presse berichtete.

Die Stadtwerke Gotha sehen jedoch wohl keinen Grund, E.ON zu folgen, obwohl deren kaufmännischer  Geschäftsführer selbst aus dem Hause E.ON gestellt wird.

Warum man die Preiskalkulation in Gotha nicht offen legen möchte, ergibt sich ggf. aus dem Umkehrschluss der Gründe für die Offenlegung der E.ON- Gaspreise:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_gaspreis_popup/html/index.htm



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Stadtwerke Gotha GmbH
« Antwort #1 am: 22. März 2006, 08:47:02 »
Hallo Herr Fricke,

da bin ich mal gespannt, ob \"meine\" EVI den Beispiel folgt, von Waltershausen bis Gotha ist es ja nur einen Katzensprung und 28 % Unterschied an der Beteiligung von EON Thüringer Energie AG.

Und auch die EVI war im letzten Jahr \"in Gesprächen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur\". Allerdings wollte mich die EVI später informieren, wie die Gespräche ausgegangen sind. Post dazu hab ich bis heute nicht bekommen.

Offline DieAdmin

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Stadtwerke Gotha GmbH
« Antwort #2 am: 18. November 2006, 18:34:54 »
Hallo @all,

Im Allgemeinen Anzeiger, Lokaler Teil am 13.11.06 wurde das "Preisblatt der Grundversorgung, Ersatzversorgung und Sonderabkommen für die Versorgung mit Erdgas.... mit Wirkung vom 01.01.2007" veröffentlicht.

Auch auf der HP der Stadtwerke Gotha bin ich fündig geworden:

http://www.stadtwerke-gotha.de/index.php?id=76

(Schön, muss ich nicht alles abtippen :) )

Bei sämtlichen Sonderabkommen steht gleich als erstes "Die Einstufung erfolgt nach Vertragsabschluss."

Etwas verwirrend für die Kunden, die bisher Sonderabkommen I und II
hatten
Zitat
Kunden im alten Sonderabkommen I und II werden automatisch umgestellt.

Na was denn nun: Vertragsabschluss oder automatisch?

Und am Ende doch sehr Kundenfreundlich:
Zitat
Ohne Vertragsabschluss erfolgt die automatische Einordnung in die Tarife (1).    


Anmerkung: Tarife (1). Grundversorgung und Ersatzversorgung

Ist das ganze nicht auch wieder ein Druckmittel, wenn die neuen Verträge nicht unterschrieben werden, gelten die bestehenden nicht mehr?

@Herr Fricke,
 ist Ihnen was bekannt, wie es mit dem Schreiben des Erfurter Anwaltskanzlei an die rebellischen Kunden der Stadtwerke Gotha weiterging?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #3 am: 18. November 2006, 18:43:16 »
@Evitel2004


http://www.stadtwerke-gotha.de/fileadmin/user_upload/Erdgaslieferbedingungen.pdf

Zu 3.2.:

Wie hoch sind denn nun aktuell die Bezugspreise der SWG und wie merkt der Kunde, wann und in welchem Umfange sich diese ändern und Preise gesenkt werden müssen?


Man nehme die Urteile zu § 307 BGB !

Offline DieAdmin

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Stadtwerke Gotha GmbH
« Antwort #4 am: 18. November 2006, 18:55:57 »
In der Klausel stehts nicht drin. Noch nicht mal diese "Ölpreisbindung", also wieder intransparent und möglicherweise nach §307 BGB unwirksam ;)

Offline DieAdmin

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« Antwort #5 am: 17. Februar 2007, 19:11:02 »
Aufgestöbert in der "Thüringer Allgemeinen" von heute (17.02.2007) in Anzeigen für Gotha, dass die Stadtwerke zum 01.04.2007 die Gaspreise senken.

Ausgerechnet hab ich brutto: Senkung um sagenhafte : 0,25 ct/kwh

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Gotha GmbH
« Antwort #6 am: 21. Februar 2007, 22:03:20 »
Die Preisanpassungsklausel in den Standard- Sonderabkommen Erdgas der SWG verstößt bei entsprechender Anwendung des Urteils des BGH vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06 gegen § 307 BGB und ist unwirksam.

Die Preisänderungsklausel Punkt 4 des Vertrages stellt auf die Bezugspreise der SWG bei den Vorlieferanten und andere preisbildende Faktoren ab, die der Kunde gar nicht kennen kann und soll.

Just darum geht es auch in dem genannten BGH- Urteil.

Es fehlt schon an einer kontrollierbaren Verpflichtung zu Preissenkungen.

Wörtlich genommen müsste die SWG sogar die in Bezug genommenen  Änderungen ihrer Vorlieferanten-Bezugspreise jeweils in der Tagespresse veröffentlichen, was sie offensichtlich nie  getan hat.

Angeblich handelt es sich bei den Bezugspreisen der Vorlieferanten und den anderen preisbildenden Faktoren, an welche die Klausel anknüpft,  sogar um Betriebsgeheimnisse, obschon ein Stadtwerk im Bereich der Daseinsvorsorge gar kein Grundrechtsträger ist und deshalb auch nicht in Grundrechten verletzt werden kann, vgl. BVerfG NJW 1990, 1783).  

Schlimmer:

Viele Verträge stehen unter der auflösenden Bedingung, dass die Kunden von der TEAG zu einem anderen Stromlieferanten wechseln. Der Vertrag verliert, ohne dass es einer Kündigung bedarf, seine Gültigkeit, wenn der Kunde seinen Strom nicht gleichzeitig bei der TEAG bezieht (Punkt 7 des Vertrages).

Viele Kunden werden demgemäß wohl längst gar keinen Vertrag mehr mit den Stadtwerken haben, auf den vertragliche  Zahlungsansprüche überhaupt nur gestützt werden können....

Eine Lachnummer ohne gleichen. :lol:


Also: alte Vertragsurkunden raussuchen und genau lesen!

Damit sind die Preiserhöhungen unwirksam.

Waren aber alle Preiserhöhungen unwirksam, so können sich die Stadtwerke ihre allzu großzügige Preissenkung selbst schenken. Die braucht kein Mensch. :wink:

Man hätte nach alldem wohl kaum erwartet, dass einer der Geschäftsführer Volljurist ist.

Die Kollegen werden sich damit zu befassen haben, welcher offensichtliche  Murks bei den Vertragsgestaltungen über Jahre hinweg fabriziert wurde.

Offline DieAdmin

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Stadtwerke Gotha GmbH
« Antwort #7 am: 03. Mai 2007, 21:53:41 »
So sieht als eine Trennung von Netz und Vertrieb aus:

http://www.stadtwerke-gotha-netz.de/index.php?id=22


Zitat
Gesellschafter - 100% Tochtergesellschaft der Stadtwerke Gotha GmbH

nachzulesen auf der "Visitenkarte" der HP

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Stadtwerke Gotha GmbH
« Antwort #8 am: 24. Mai 2007, 12:27:36 »
Bei den Stadtwerken Gotha wurden von der Bundenetzagentur die Gas- Netzkosten um 17 Prozent gesenkt.

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10296.pdf

Damit dürften auch die Gaspreise bisher infolge überhöht kalkulierter Netzkosten insgesamt zu hoch kalkuliert gewesen sein.

 

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