AggerEnergie will einen von 5.700 Widerspruchskunden verklagenIm Schnitt sollen 700 Kunden bisher jeweils 570 EUR, insgesamt 400.000 EUR, zurückgehalten haben.
Wenn das Unternehmen gegen einen Kunden vor Gericht recht bekommen sollte, bindet ein solches Urteil die anderen Kunden überhaupt nicht.
Es ist nicht bekannt, ob überhaupt eine Tarifkundenversorgung erfolgt oder die Belieferung nicht etwa aufgrund von Sondervereinbarungen erfolgt.
Die sog. Vollversorgung erfolgt aufgrund von Sonderverträgen.Auf diese
Sonderverträge ist das BGH- Urteil nicht anwendbar, weil in diesem Bereich
kein gesetzliches Preisänderungsrecht besteht, sondern die
Transparenzkontrolle regelmäßig nach § 307 BGB erfolgt. Nach der Rechtsprechung des BGH genügt der weite Spielraum der Billigkeit den Anforderungen an eine entsprechende Formularbestimmung nicht, so dass entsprechende
Preisänderungsvorbehalte in AGB unwirksam wären.
Sollte eine Vertragsauslegung hingegen ergeben, dass man mit den Vollversorgung- Kunden bei Vertragsabschluss ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vereinbart hatte, und das Unternehmen deshalb die Preise nach Neukalkulation jeweils neu festlegen durfte, so stünde wohl der Gesamtpreis zur Billigkeitskontrolle.
Ob es also so einfach wird, wie es sich das Unternehmen vorstellt, darf deshalb bezweifelt werden.
Sollte sich ergeben, dass die Preiserhöhungen in der Vollversorgung unwirksam waren, weil es an einem wirksamen Preisänderungsrecht fehlt, dann dürften sich recht schnell die 5.000 Vorbehaltszahler melden, um Geld zurück zu fordern.
Wenn es dabei auch je um 570 EUR gehen sollte, könnte sich das Unternehmen schnell Rückforderungsansprüchen in Höhe von 2,8 Mio EUR gegenüber sehen.
Kunden, die auf Zahlung verklagt werden, und sich sicher sind, dass keine wirksame Preisänderungsklausel besteht, könnten zudem ohne Prozesskostenvorschuss auf Feststellung widerklagen, dass weitergehende Zahlungsansprüche nicht bestehen.
Es handelt sich also wohl um die Risikofrage \"Wer wird Millionär?\", wobei die Kunden, die allen Erhöhungen widersprochen und Rechnungsbeträge vollständig gekürzt haben, noch alle Joker zur Verfügung haben....