Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Jahresendabrechnung E.ON

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mike1:
Hallo,

nachdem ich die korrigierte JVA (wegen falscher Verbrauchsschätzung von E.ON) erhalten habe, ist mir aufgefallen, dass ich eine neue Vertragskontonummer und eine neue Vertragsnummer bekommen habe.
Meine Frage: Kann ich von E.ON den neuen Vertrag verlangen, aufgrund der neuen Vertragsnummer?
Weiterhin weist die neue JVA nun ein Guthaben aus, obwohl E.ON die Preiserhöhung zugrunde gelegt hat. Mit den alten Preisen würde das Guthaben noch höher ausfallen. Kann ich für die Ermittlung des Guthabens die alten Preise zugrunde legen und nur den Differenzbetrag zum neuen Abschlag (natürlich auf Basis der alten Preise) überweisen
oder ist diese Kürzung unzulässig?

MfG

Mike

Cremer:
Hallo mike 1

auch hier im Forum bzw. im www.energienetz.de unter Fragen und Antworten sind genügend Beispiele.

Legen Sie Widerspruch gemäß Musterbrief ein.

Berufen Sie sich auf § 25 Abs. 1 der AVBGasV wonach die Abschläge geringer zu bemessen sind, wenn bei der Jahresrechnung Guthaben entstanden sind.
Begrenzen Siue Ihre Abschläge auf dem Preisniveau vom letzten Jahr plus 2% Aufschlag.

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