Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Bundestagspetition: Für die Rückführung in kommunale Hand!

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Maxe Reimann:
Liebe MitstreiterInnen und Mitstreiter,
 
hiermit bitte ich Euch um tatkräftigste Unterstützung beim Mitzeichnen dieser Bundestags-Petition:
 
Energiewirtschaft: Energieversorger
Eingereicht durch: Partei Soziale Alternative für Gerechtigkeit von Jens Neuling am Montag27. August 2007
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen...
1. dass unverzüglich geeignete Schritte eingeleitet werden, um es den Energieversorgern unmöglich zu machen, die Endabnehmerpreise weiter exorbitant steigen zu lassen,
2. Gesetz(e) zur Überführung der Energiebetriebe in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu erlassen,
3. die Einführung effizientier Kontrollstrukturen und -mechanismen in den überführten Unternehmen umzusetzen (z. B. \"\"partizipative Haushalte\"\") sowie die direkte Wahl von Aufsichtsräten durch die Bürger. 
 
Begründung:
Der Bevölkerung ist es nicht mehr zuzumuten, die überzogenen Preise der Energiewirtschaft zu bezahlen. Weder mit dem Hinweis auf die Weltmarkt-Preise für Energieträger noch in den Begründungen der Versorger und der \"Kontrollinstanzen\" (BNetzA und Regulierungsbehörden der Länder) wird der Strompreisanstieg ausreichend und nachvollziehbar erklärt.
 
Auch der Verweis auf die Energiebörse ist dafür kein geeignetes Mittel, da die Versorger selbst die Verkäufe an der Energiebörse in Preis und Menge regeln. Sie können dadurch auch noch die Höhe des Strom-\"Einkaufspreises\" bestimmen.
An der EEX wird nur etwa ein Zehntel der deutschen Stromkapazität gehandelt. Der hier festgelegte Preis gilt jedoch für den gesamten Strommarkt. Somit kann der Börsenpreis schon durch den Kauf relativ kleiner Mengen beeinflusst werden.
 
Einige Energieversorger wurden in wenigen Jahren zu den vier flächendeckenden \"Strommultis\". Statt der versprochenen Senkung der Endverbrauchspreise nach den Privatisierungen und durch \"mehr Wettbewerb\" stiegen die Preise seit dem Jahr 2000 um über 32%. Der Aktienkurs eines Energieversorgers verdreifachte sich in nur zwei Jahren. Wenige Energieversorger beherrschen mehr als 60 % der hiesigen Kraftwerkskapazitäten. Kleinere Wettbewerber bringen es zusammen auf mehr als 20 % Anteil am Erzeugungsmarkt.
 
Alle Bürger sind betroffen - Privatpersonen und Industriekunden. In Deutschland gibt es sehr viele Menschen, die auch nicht so ohne weiteres den Energieversorger wechseln können - meist, weil sie von jedem Versorger abgelehnt werden, da diese sich heute immer mehr wie Banken oder Darlehensgeber verhalten; zahlreiche Bürger, die ALG II-Bezieher, Alleinerziehende, Rentner oder prekär Beschäftigte sind, sitzen sehr oft in der Schuldenfalle.
 
Eine Wiederverstaatlichung der Energiekonzerne ist ohne weiteres möglich. Gemäß .§ 15 des Grundgesetzes der BRD können \"Grund und Boden Naturschätze und Produktionsmittel ... zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden...\"
 
Die Besetzung von Aufsichtsratsposten ist ein fester Bestandteil des Parteienfilzes geworden, der vielerorts die ehemaligen Staats- oder Landesbetriebe erst in die Unwirtschaftlichkeit oder gar in die Pleite führte, damit dann deren Privatisierung durchgeführt werden konnte. Nach der Überführung der Unternehmen in Gemeineigentum sind daher völlig neue Kontrollstrukturen und -mechanismen vonnöten, wie Bürger- oder partizipative Haushalte als direkte Art von transparenter und mitbestimmter Bürgerbeteiligung sowie direkte Wahlen der Aufsichtsräte durch die Bürger.  
 
 
Wenn Sie diese Petition mitzeichnen d.h. unterstützen wollen füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und klicken Sie auf \"MITZEICHNEN\"
Alle mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.
 
(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Mittwoch24. Oktober 2007)
 
zur Mitzeichnung: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=514

Für den Erfolg der Petition werden 50.000 mitzeichnende Unterstützer gebraucht! Mehr findet Ihr unter: http://www.partei-sag.de

RR-E-ft:
@Maxe Reimann

Das Thema passt nicht in diesen Thread.

Vielleicht lohnt es sich, zunächst  im Grundgesetz zu lesen, wer wie Gesetzesinitiativen in den Bundestag einbringen kann, bevor man/ frau ggf. unnütz Energie verschwendet.

Gesetzgebungsverfahren

Da nutzen wohl 500.000 Unterschriften nichts, um einen \"Erfolg\" herbeizuführen.

Möglicherweise wäre es gut gewesen, im Sozialkundeunterricht/ Politische Bildung in der Schule aufzupassen.

Der Vorschlag ist schon inhaltlich nicht beschlussfähig.

Abgesehen davon, dass Außenstehende schlecht den Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften wählen können, um dort die Interessen der Kapitalgesellschaft wahrzunehmen. Wäre ja schön, wenn die Leute überhaupt zu den Wahlen gingen, die bisher schon anstehen.

Man frage ggf. einfach mal die Leute, die Erfahrungen mit den VEB Energiekombinaten  in der DDR gemacht haben...

Möglicherweise sollte man auch die Kommunen, die gerade ihre Stadtwerke verkauft haben (Düsseldorf), fragen, ob sie den Kaufpreis wieder hergeben wollen, um fortan wieder ihre Stadtwerke zu betreiben.

Oder sollen solche Kommunen zwangsweise die Stadtwerke zurücknehmen und die Kaufpreise zurück zahlen - ganz im Sinne der kommunalen Selbstbestimmung gem. Art. 28 GG. :rolleyes:

Freibier nachträglich bezahlen?! - Ist das sozial?

Wo sollen die Milliardenbeträge für zu zahlende Entschädigungen gem. Art. 15 GG herkommen ? Aus dem Sozialhaushalt oder direkt von den partizipativen (?) Haushalten ?!!!

(Das Grundgesetz kennt keine §§ sondern nur Artikel).

Maxe Reimann:
@RR-Eft

ich erlaube mir schon zu widersprechen. Wir sind hier im Themenbereich \"Grundsatzfragen\" und wenn man mich auffordert im Grundgesetz nachzulesen, dann bin ich hier dem Grunde nach doch völlig richtig!

Die Petition müßte um die erste Stufe/Hürde zu nehmen erst einmal nur? 50.000 Mitzeichnende finden. Und da glaube ich schon, daß dies keine Zeit- und Energieverschwendung des Einzelnen ist!
Energieverschwendung wäre es, wenn ich den berechtigt streitend Betroffenen abrate seine Zukunft selbst und demokratisch in die Hand zu nehmen.
Die inhaltliche Beschlussfähigkeit wurde vom Petitionsrat als hinreichend anerkannt, sonst wäre er nicht zugelassen worden!
Aussenstehend ist z.b. in Berlin der Senator Harald Wolf eben Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (51 % kommunal) und auch der der Berliner Wasserbetriebe (unter 49% in kommunaler Beteiligung)! Und gerade dort wird den Aktionären durch die Kommune noch der Gewinn garantiert, zu Lasten der Verbraucher!

Da es sich jeweils um Bereiche, wie ja auch Gas und Strom, der Daseinsvorsorge handelt muß diese Möglichkeit auch unbedingt von UNS Verbrauchern genutzt werden.

Daher sollte jeder Betroffene wenigstens  am \"Versuch\" teilgenommen und seine Unterstützung durch Mitzeichnen dokumentiert haben.

DieAdmin:
@Maxe Reimann,

der Bereich Grundsatzfragen ist für grundsätzliche Fragen rund um die Aktion Energiepreise-runter.de angelegt.

Also für all die Fragen und Antworten, die sich ergeben, wenn man gegenüber seinen EVU die Rechnung/Abschläge kürzt, weil man die Unbilligkeit des Preises einwendet und/oder das Recht zur Preisanpassung bestreitet.

Deswegen habe ich Ihren Thread in die Energiepolitik verschoben.

RR-E-ft:
@Maxe Reimann

Hoffentlich gibt jeder Unterzeichner gleich einen EURO dazu, damit sich Berlin die Wasserbetriebe und ggf. die BEWAG und die GASAG zurück kaufen kann. Denn irgendwer wird das wohl bezahlen müssen, zudem wenn das Land Berlin gezwungen werden sollte, die Betriebe zu übernehmen. Gibt es denn schon für eine Rück -Übernahme durch das Land Berlin eine politische Mehrheit? Reicht es, den bei der Privatisierung erlösten Kaufpreis zurück zu zahlen oder muss man viel oben drauf legen?
Woher soll das Geld dafür kommen?  Beginnt man in Berlin wieder mit Wochenend- Einsätzen zum \"Nationalen Aufbauwerk (NAW)\"? VMI?

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