Energiebezug > Strom (Allgemein)

Quersubventionierung / Kopplungsgeschäft

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rachwabo:
Hallo zusammen,

ist es rechtens, dass ein Stromanbieter (in diesem Fall die Stadtwerke der Stadt X in Bayern) seinen Strompreis daran koppelt, ob ein Verbraucher noch andere Dienstleistungen dieser Stadtwerke in Anspruch nimmt?

Im konkreten Fall bieten die Stadtwerke der Stadt X einen guenstigeren Stromtarif an, wenn die Kunden gleichzeitig bei ihnen (den Stadtwerken) auch einen Telefontarif/DSL (ohne Telekom) beauftragen bzw. dort Kunde sind. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Art Quersubventionierung / Kopplungsgeschäft. Ein Kunde, der keinen Telefontarif bei diesem Anbieter hat, muss einen höheren Stromtarif bezahlen und subventioniert dadurch indirekt auch das Telefongeschäft dieses Anbieter.

Also, ist das

a) rechtens und erlaubt oder eben nicht (wenn ja, wo steht das im Detail) und
b) wenn nicht erlaubt, welche Behörde / Aufsichtsamt o.ä. ist für Beschwerden zuständig?

Vielen Dank.

Ralf

Netznutzer:
Sofern es sich um Sonderverträge handelt, dürfte es ok sein.

Gruß

NN

Cremer:
@rachwabo,

ja, rechtens ist das schon aber....

der günstigere Tarif ist dfann ein ausgehandelter Preis (man muss ja nicht annehmen) und dann gilt nicht § 315 BGB.

RR-E-ft:
@rachwabo

So sieht es der BGH

rachwabo:
Kurz und knapp: Kopplungsgeschäfte sind im Normalfall erfaubt, wenn ich das Urteil richtig verstehe. D.h. der lokale Anbieter kann seine Quasi-Monopolstellung ausnutzen ...

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