Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE nervt die Kunden
bjo:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@bjo
Man muss bestreiten, dass bei Vertragsabschluss ein Kündigungsrecht zugunsten des Versorgers vereinbart wurde.
Ein solches könnte sich bei einem Sondervertrag allenfalls aus AGB ergeben. Deren Einbeziehung bei Vertragsabschluss gem. § 305 BGB muss man bestreiten.
--- Ende Zitat ---
wenn´s demnächst soweit ist melde ich mich nochmals!
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