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Autor Thema: Ölpreisbindung der Gazprom/ Abzocke der deutschen Gaswirtschaft  (Gelesen 3106 mal)

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Offline RR-E-ft

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Ölpreisbindung der Gazprom

Zitat
Russlands Nachbarn zahlen gegenwärtig 40 bis 70 Prozent des europäischen Durchschnittspreises. Diese Preise werden nicht vom Gasmonopolisten Gasprom, sondern vom Markt vorgegeben. Der Preis für die europäischen Staaten wird nach der so genannten europäischen Formel errechnet, die allein von den Ölnotierungen und von der Preisentwicklung an der Rotterdamer Börse abhängt.

Von wegen deutsche Heizölnotierungen entsprechend der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes....

Allein Rotterdammer Rohölnotierungen sollen für russische Gaslieferungen maßgeblich sein. Diese Erdgasimportpreise sind also nicht an Heizölnotierungen gekoppelt.

Wer hat die sog. europäische Formel entwickelt und wie sieht sie aus?

Eine spezielle Formel muss Gazprom für den Niederrhein und das Ruhrgebeit haben.

Bestimmt nicht. Deshalb ergibt sich Folgendes:

Die von E.ON Ruhrgas und anderen Ferngasgesellschaften verwendete Formel, welche die Erdgaspreise an deutsche Heizölnotierungen koppeln soll, führt zu doppelt so hohen Erdgaspreisen wie die sog. europäische Formel, welche Gazprom und  andere Erdgasförderländer anwenden sollen.

Deshalb entwickeln sich die deutschen Erdgaspreise anders als die Erdgasimportpreise, also als der Wert der Ware Erdgas an der deutschen Grenze.

Die Erdgasimporte haben sich seit Mai 2003 in absoluten Beträgen längst nicht so verteuert wie die Erdgaspreise für Verbraucher, obschon die Gasversorger weiter Stein und Bein behaupten, sie hätten ihre Erdgasbezugssteigerungen noch nicht einmal vollständig weitergegeben, sondern einen gut Teil selbst getragen (wovon eigentlich?!).

Es wird deutlich, dass die Erdgaslieferanten, wenn man ihren Aussagen Glauben schenkt, das Erdgas zu vollkommen überteuerten, über dem Marktpreis liegenden  Preisen von den Importeuren beziehen müssen.

Das wäre so, als wenn einem der Bäcker an der Ecke das Brot drastisch verteuern wollte, nur weil er das Mehl überteuert eingekauft hatte. Der Bäcker darf in dieser Situation regelmäßig  sein Brot alleine essen, weil man zu einem Kollegen geht, der nicht so dusselig war..... Der Hinweis des Bäckers auf eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, dass er doch aber das überteuerte Mehl nicht vollständig eingepreist hat, sein Brot sonst noch weit teurer wäre, hilft ihm an dieser Stelle rein gar nichts. Diesen Bäcker mit seiner Bescheinigung würde man wohl auch in der Zukunft meiden, auf dass er sein Brot selber esse.

Solche vollkommen unangemessenen Bezugspreise vorgelagerter Märkte und Stufen in der Leistungskette dürfen wegen §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG, § 242 BGB nicht einfach als Kosten über die Preise an die Letztverbraucher gewälzt werden, so das OLG Düsseldorf in ähnlicher Konstellation bei Kostenwälzung vorgelagerter Netz- und Marktstufen.

Entwicklung des Wertes der Ware Erdgas an der deutschen Grenze


Rohöl- und Heizölpreise sind nicht identisch.

Charts Heizölpreise

Heizölpreise

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