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Autor Thema: Stadtweke Kempen nicht sehr Kundenfreundlich Sperrungs androhung  (Gelesen 4545 mal)

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Offline ein Bürger

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Hallo zusammen

ich war bis 06/2014 "Kunde" bei den Stadtwerken Kempen ich war kein säumiger Zahler.
es gab in diesem Jahr eine Nachzahlung von ca. 250 € , als die Rechnung kam schrieben wir sofort
und baten darum Raten zu zahlen jeweils mit der Abschlagszahlung.

Hintergrund ich Betreue an  Demenz erkrankten Menschen leider ist es in Deutschland so das Soziale Berufe nur knapp über Mindestlohn bezahlt werden, auf Grund des geringen Einkommens die bitte um Ratenzahlung.

Die Stadtwerke Kempen haben nicht einmal geantwortet sondern haben einige Tage spähter als wir Arbeiten waren den Sperrkassierer Geschick.

wie gesagt wir sind nicht säumig gewesen !!!!

also wir hin zur Niederlassung der Stadtwerke Kempen dort stießen wir auf ein ich drücke es mal als das Gegenteil von Wertschätzung des Kunden.

es wurde uns erklärt das die Stadtwerke Kempen nicht verpflichtet sind auf Kunden Briefe zu antworten.
Eine Ratenzahlung machen die Stadtwerke Kempen nicht.

und wenn wir wieder Strom geliefert bekommen wollen zahlen sie hier und jetzt die Summe plus Sperrkassierer Gebühr.
nach langem hin und Her und  meiner Meinung nach, jeden falls gefühlt  erpressten Zahlung wollte man den Entsperrer noch am selben Tag zu uns schicken.

das ist dann auch geschehen.

ich total Sauer , so was hab ich noch nie erlebt, also den Stromanbieter gewechselt ab 06.2014
leider hatte ich eine Gesundheitliche Komplikation wo durch die Buchungen von meinem Konto nicht
alle Funktionierten.
also ich Falle mit meiner Familie wieder zu den Stadtwerken Kempen.

der Erstkontakt war so wie bei jedem Anbieter alles ok Abschlagszahlung am 10.3.2017
alles schriftlich, ( alter Vertrag anderer Anbieter geht bis 28.02.2017 )

Heute ist im Briefkasten eine Forderung der Stadtwerke Kempen  aus 2012 - 2014 ( nicht Tituliert ) die sofort begleichen werden sollen oder Sperrung es geht um 247,94 € die nicht aufgeschlüsselt oder näher bezeichnet sind, alle evtl. Forderungen sind auc 2012 / 2013.

als ich gewechselt habe musste mein Kundenkonto auf 0 sein sonnst lässt kein Anbieter sie nicht wechseln ( gängige Praxis ) auch hätten die Stadtwerke den Strom nicht angestellt wenn noch Forderungen offen sind, das war aber nicht der Fall wir haben 2 Monate nach der Sperrung gewechselt.

ich habe die ganzen jahre nichts von den Stadtwerken Kempen gehört

meine Frage wie sollte ich mich verhalten ? Anzeige wegen Erpressung ?
was muss ich jetzt unternehmen ? / Schutzbrief ?
und wenn was ist mit § 199 Abs. 1 BGB  ? / ist den aus 12/13  nich alles verjährt ?

« Letzte Änderung: 29. Januar 2017, 16:15:58 von ein Bürger »

Offline bolli

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Re: Stadtweke Kempen nicht sehr Kundenfreundlich Sperrungs androhung
« Antwort #1 am: 30. Januar 2017, 12:43:40 »
Vergessen Sie Ihre Anzeige wegen Erpessung. Vergebene Liebesmühe.
Sperrungen sind nur mit rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und einer KONKRETEN Fristsetzung zulässig. Bei der Verjährung kommt es entscheidend darauf an, wann eine Forderung entstanden ist. Dieses geschieht in der Regel nicht mit dem Verbrauch sondern mit Rechnungsstellung. Die Rechnungen für die Verbräuche für 2013 und 2014 sind wohl erst 2014 bzw. 2015 in Rechnung gestellt worden. Dann beginnt die Frist am Ende dieses Jahres und beträgt 3 Jahre. Insofern wären diese Beträge wohl noch nicht verjährt.
Bezgl. der Berechtigung der Ansprüche müssen Sie sehen, wie
a) die Starwerke die Forderung begründen und
b) wenn sie sich auf die alten Forderungen beziehen, wie Sie deren Begleichung nachweisen können.
Ich hoffe für Sie, dass Sie entweder einen Zeugen dabei hatten oder per EC-Karte bezahlt haben, so dass Sie die Bezahlung nachweisen können.

Übrigens, Anbieter MÜSSEN Sie auch wechseln lassen, wenn Forderungsrückstände bestehen. Das sind zwei getrennte Dinge. Insofern ist manchmal bei Androhung einer Sperre ein SOFORTIGER Anbieterwechsel (so er denn vertraglich möglich ist) ein probates Mittel, da eine Sperre nur zur Verhinderung weiter auflaufender Rückstände und nicht als Druckmittel für alte Forderungen zulässig ist. Wenn Sie aber wechseln, können keine neuen Forderungen mehr auflaufen.

Sprechen Sie nochmal mit dem Anbieter und schauen Sie mal, ob Sie von irgend jemanden Unterstützung bekommen können, der mit Ihnen geht und ein wenig Ahnung von "Verwaltung" hat.

 

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