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Autor Thema: Abschlagszahlung Flüssiggas+Verbrauchsabrechnung  (Gelesen 4691 mal)

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Offline BauerLindemann

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Abschlagszahlung Flüssiggas+Verbrauchsabrechnung
« am: 08. September 2007, 18:10:21 »
Guten Tag,



ich bin neu hier und komme gleich mit einer Frage zur angesetzten Abschlagszahlung für Flüssiggas.


Daten:

Wohnung mit weniger als 40 qm
Abschläge in 2006 über 70,00 EUR
Neu angesetzte Abschläge in 2007 über 150,00 EUR


Dazu muss noch gesagt werden,das die besagte Wohnung nur in den späten Abendstunden bis etwa 05:00 Uhr des nächsten Tages geheizt wurde. (selten) Gas wurde nur für die Heizung verbraucht. Einwände gegen die meiner Meinung nach zu hohen Abschläge wurden ignoriert.


Für Hife zum weiteren vorgehen wäre ich dankbar...




Micha

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlung Flüssiggas+Verbrauchsabrechnung
« Antwort #1 am: 08. September 2007, 18:34:33 »
@BauerLindemann

Woher nimmt der Flüssiigas- Lieferant überhaupt das Recht, Abschlagsbeträge einseitig festzulegen?

Es gibt keinerlei Verordnung, die dies regelt.


Der BGH hat zur Belieferung mit Flüssiggas entschieden

Urt. v. 06.07.1988 (NJW- RR 1988, 1322 [1323])

Für diese gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden nicht (vgl. § 1 AVBGasV i.V.m.§ 6 I EnWG; Eckert, in Tegethoff- Büdenbender-Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Bd. II, § 1 AVBGasV Rdnr. 3). Vielmehr sind die Vertragsbedingungen frei aushandelbar. Hier besteht daher bei längerfristigen Bezugsbindungen die Gefahr, dass der Abnehmer sich unüberlegt mit einer Verpflichtung belastet, die sich nach Dauer und Höhe erst in Zukunft realisiert.

Offline BauerLindemann

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Abschlagszahlung Flüssiggas+Verbrauchsabrechnung
« Antwort #2 am: 09. September 2007, 11:38:00 »
Der erneut höhere Abschlag in 2007 soll sich,so jedenfalls der Versorger,aus dem Jahresverbrauch 2006 ergeben. Eine Nachzahlung von etwa 1300,00 EUR habe ich zusätzlich an der Backe.

Kann ich bis zur Überprüfung der Jahresabrechnung den neuen Abschlag senken,also von  mir aus?



Micha

Offline gastanker

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Abschlagszahlung Flüssiggas+Verbrauchsabrechnung
« Antwort #3 am: 09. September 2007, 15:53:34 »
Hallo Micha,

wenn dein Anbieter mit sich reden lässt, kannst du auch den Abschlag senken.

Wobei ich jedoch erstmal eine andere Frage habe, bist du

1) Leitungskunde (wirst du über Zähler abgerechnet) oder
2) hast du einen Tank ohne Zähler?

Soweit ich weiß, ist bei der 2. Variante das Abschlagsverfahren nicht unbedingt notwendig, sondern wird dort als Option angeboten, die du auch jederzeit wieder beenden kannst.

Wenn du schreibst, dass deine Wohnung nur selten beheizt wurde, warum ist dann deine Abrechnung so hoch (Nachzahlung von 1300,00 EUR)? Denn gerade der Heizanteil macht den größten Posten aus (auch wenn es nur  ca 5-6 h am Tag sind, wobei das überhaupt nicht wenig ist, sondern eher normal).

Offtopic zum Thema heizen (sofern du das noch nicht wusstest):

Eigentlich ist es besser, die Heizung den ganzen Tag auf niedriger Stufe laufen zu lassen, als diese tagsüber auszuschalten (auskühlen der Wohnung) und abends dann die Heizung auf volle Leistung zu stellen. Wenn du letzteres machst, ist der Verbrauch automatisch höher, als wenn du eine gleichmäßige Heizstufe+Lüftung einstellst. Kleiner Tipp nebenbei, lasse auch mal die Einstellung deiner Heizung überprüfen, denn eine Nachzahlung von über 1300,00 EUR bei wenig Heizen (?), wie du geschrieben hast, kann nicht nur an hohen Preisen liegen, sondern auch am zu hohen Verbrauch deiner Heizung.

btt:

Wie gehst du jetzt an die Nachzahlung ran (sofern sie gerechtfertigt ist)? Zahlst du die komplett oder wirst du sie in Raten zahlen (inkl. Zinsen oder Bearbeitungsgebühren)? Denn wenn du sie in Raten zahlst, kann es sein, dass dein Anbieter dir bei einer Reduzierung der Abschläge beim nächsten Mal einer Nachzahlung keine Ratenzahlung gewährt (denn der Anbieter ist nicht zu einer Ratenzahlung verpflichtet). Er könnte dich dann darauf verweisen, dass du höhere Abschläge vorher auf dein Kundenkonto hättest zahlen können oder aber die Differenz zwischen festgelegter und von dir gewünschter Abschlagshöhe auf einem Bankkonto oder Sparkonto zurücklegen können.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen

Gruß

gastanker

 

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