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Autor Thema: Neuester Brief von EWE  (Gelesen 3325 mal)

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Offline Solaria

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Neuester Brief von EWE
« am: 03. September 2007, 16:04:52 »
Hallo,

ich habe den neuesten Brief von der EWE (wegen des BGH Urteils) erhalten und frage mich, was denn nun besser ist:

1. Nicht reagieren? (Was passiert dann?)

2. Oder den Musterbrief von energienetz absenden?

(Der von Herrn Fricke mal kritisiert wurde.

3. Ist er so abgeändert worden, daß die Kritikpunkte behoben wurden und man ihn nun ruhigen Gewissens so absenden kann? Und dieser Musterbrief bezieht sich nur auf Gas.

4. Was ist mit dem Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung in diesem Zusammenhang?)

5. Ist hier eine Frist einzuhalten?

6. Ist die Lage, denn jetzt so, daß die EVU jetzt eher bereit sind, ihren Standpunkt gerichtlich durchzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen


Solaria


Wortlaut des Briefes:

vor einigen Wochen ist das Urteil des BGH zur gerichtlichen Überprüfung von Erdgaspreiserhöhungen ergangen. Der BGH hat doort entschieden, dass bei einer Prüfung der Angemessenheit von Erdgaspreisanpassungen nur der Erhöhungsbetrag zu prüfen ist. Eine Erhöhung sei dann billig, wenn der Energieversorger nur die Bezugsnebenkostensteigerungen weitergegeben habe.

Wirtschaftsprüfer haben bereits bestätigt, dass EWE nur die Bezugskostenerhöhungen an die Kunden weitergegeben hat und das nicht einmal in vollem Umfang.

Das wurde auch gerichtlich bestätigt: In den vergangenen Monaten haben mehrere Gerichte zu den EWE Erdgaspreisen Stellung bezogen. In den Fällen, in denen bisher ein Urteil gesprochen wurde, wurden die Klagen stets zurückgewiesen und die Verfahren damit zugunsten von EWE entschieden. Die Gerichte erkannten dabei an, dass EWE seine nachweislich gestiegenen Bezugskosten nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben hat.

Vor diesem Hintergrund möchten wir SIe bitten, Ihren Standpunkt noochmals zu überdenken und die offenen Beträge zu begleichen.

Offline Emsländer

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Neuester Brief von EWE
« Antwort #1 am: 03. September 2007, 17:51:17 »
Guckst Du hier...unter Musterbrief...

eine gute Alternative....

http://www.gas-rebellen.de/

Offline Cremer

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Neuester Brief von EWE
« Antwort #2 am: 03. September 2007, 19:05:28 »
@Solaria,

1. ist egal, siehe Nr. 2

2.Wenn noch nicht Widerspruch eingelegt wurde, dann den Musterbrief verwenden.

3.verwenden

4.kann man auch machen, wenn man auch a Widerspruch einlegen will, teilweise abhängig vom laufenden Vertrag

5.Nein

6. Nein, man will nur Druck auf die Kunden ausüben
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Solaria

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Neuester Brief von EWE
« Antwort #3 am: 05. September 2007, 14:19:26 »
@ Cremer,

vielen Dank für die Antwort!
Die hat mir sehr weiter geholfen!
Da ich schon Widerspruch vor 3 Jahren eingelegt habe, freue ich mich zu lesen, daß ich nicht reagieren muß.
Spart Zeit und immerhin eine Briefmarke. :)


Mit freundlichen Grüßen

Solaria

 

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