Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Welche Bedeutung hat eine Wirtschaftsprüfer- Bescheinigung (\"Testat\")?

(1/2) > >>

RR-E-ft:
Beauftragte und erkaufte Wirtschaftsprüferbescheinigungen- gelegentlich auch aufwertend als \"Testate\" bezeichnet, sind keine zulässigen Beweismittel nach den geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, allenfalls handelt es sich um ein Parteigutachten.

Werden die mit solchen Bescheinigungen belegten Tatsachen vom Gegner bestritten, muss Beweis erhoben werden. Eine Beweiserhebung kommt aber nur dann in Betracht, wenn genügend Anknüpfungstatsachen vorgetragen sind und der Versorger ein taugliches Beweisangebot gebracht hat , vgl. OLG Düsseldorf. Einem unzulässigen Ausforschungsbeweis darf das Gericht nicht nachgehen.

Werden die mit den Bescheinigungen belegten, vorgetragenen Tatsachen nicht bestritten, so gelten diese als zugestanden und wahr. Es bedarf dann schon keiner Beweisaufnahme mehr und die Bescheigung wird als Beweismittel (welches sie gar nicht ist !) auch nicht benötigt, so wie im Heilbronner Fall

RR-E-ft:
Siehste auch hier.

RR-E-ft:
Zum Haare raufen.


Siehste auch hier.

terminator3:
Bedeutung: gar keine !

Bei mir liegt hier auch noch so eine, die von einem AG schön abgeschmettert wurde bzw. nicht beachtet wurde. Wie bereits erwähnt, solche gekauften Gutachten sind nicht einmal das Papier wert auf dem sie geschrieben sind...

Gruß T3

RR-E-ft:
@T3

Und dabei war das Blattel Papier womöglich teuer. Man hört so hie und da von Preislagen um die 13.000 EUR. Also ggf. hübsch einrahmen und verschenken an jemanden, der sich noch darüber freuen könnte. Oder ggf. einfach wieder beim Geschäftsführer des Versorgers persönlich abgeben, damit dieser es sich ggf. vor die Kniescheibe nageln kann. ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln