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Autor Thema: Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide  (Gelesen 7646 mal)

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Offline Free Energy

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« am: 07. September 2007, 22:04:08 »
Hallo liebe Mitstreiter in Steinfurt,

bitte lasst Euch auf keinen Fall von der derzeitigen Aktion der Stadtwerke Steinfurt, die ja gerade Mahnbescheide an alle Gaspreisrebellen versenden,  beeindrucken, denn wie Ihr ja alle wisst, muss bloß der Widerspruch ausgefüllt werden, der jedem Mahnbescheid beiliegt und schon ist dieser Mahnbescheid erstmal erledigt.

Also ein Kreuz machen bei \"Ich widerspreche dem Anspruch ingesamt\", Unterschrift nicht vergessen und innerhalb von 14 Tagen spätestens per Einschreiben mit Rückschein zurück an das Amtsgericht Hagen senden, wo diese Mahnbescheide auch her kommen.

Um aber weitere moralische Unterstützung zu leisten, wird am 20.09.07 um 20 Uhr dazu erneut eine Versammlung im Bagno-Restaurant stattfinden.Ich bitte daher um zahlreiches Erscheinen !

Bei Fragen in der Woche ab 20 Uhr anrufen unter 02573/9589515

Gruß

B. Ahlers
BdEv Münsterland

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« Antwort #1 am: 08. September 2007, 01:07:15 »
@Free Energy

Dass fristgerecht Widerspruch einzulegen ist, ist klar.

Vor allem ist für die Betroffenen wichtig, sich zügig einen entsprechenden Rechtsanwalt zu suchen. Denn der Streit muss ausgefochten werden. Wer meint, dass er nicht ausgefochten wird, irrt gewaltig. Entsprechende Hoffnungen sollte man bei niemandem wecken.

Jeder sollte wissen, dass er den Streit vor Gericht selbst durchfechten muss, es keinerlei Stellvertreter- Verfahren gibt.

Mit einem Anwalt  gemeinsam sollte  erwogen werden, ob es nicht sinnvoll ist, parallel kostengünstig eine negierende Feststellungsklage beim Landgericht zu erheben, um auch die zukünftigen Zahlungsansprüche gerichtlich klären zu lassen, so dass die Unsicherheit endlich durch eine gerichtliche Klärung beendet werden kann.

Man sollte tunlichst mit dem Streit zu einem Landgericht gehen.

Moralische Unterstützung ist gut gemeint. Aber eben nur dies.

Wenn man sich dazu entschließt, gemeinsam als Kläger zu agieren, sollte man in die Pötte kommen, denn bundesweit sind derzeit wohl tausende von Mahnbescheiden und Klagen an Verbraucher unterwegs.

Offline BerndA

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« Antwort #2 am: 10. September 2007, 12:48:46 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

ich habe Ihre Antwort mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, denn bisher wurde doch immer, schon aus Gründen der dann eintretenden Beweispflicht des Verbrauchers, davon abgeraten, selbst zu klagen.

Natürlich ist zu befürchten, dass die jetzt wahrscheinlich eintreffenden Klagen des örtlichen Energieversorgers vor dem örtlichen Amtgericht landen, was an sich schon nicht gut ist, was aber dieser Energieversorger in seinen Mahnbescheiden schon beantragt hat.

Selbst zu klagen, bedeutet doch aus obigen Gründen, nach wie vor, ein großes Risko einzugehen, oder irre ich mich da ?

Warum nicht warten, bis der Enrgieversorger klagt, um dann ggfls. den Fall durch die Instanzen bringen ?

Kann den ein einzelner gewonnener Prozess nicht auch als Musterverfahren Gültigkeit für die anderen Gaspreisrebellen des gleichen EVU`s besitzen ?

Gruß

B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« Antwort #3 am: 10. September 2007, 13:27:47 »
@BerndA

Es wurde schon oft darauf hingewiesen, dass ein Urteil in einem Verfahren zwischen Energieversorger und Kunden keine Bindungswirkung für andere Kunden hat. Das ergibt sich schon daraus, dass der Ausgang eines solchen Verfahrens vom Prozessverhalten des einzelnen Verbrauchers (Bestreiten) abhängt, welches sich andere Kunden nicht zurechnen lassen brauchen.

Damit beantwortet sich auch Ihre letzte Frage bezüglich eines vom EVU gewonnenen Verfahrens von selbst. Anders herum kann es nicht anders sein.

Wie es sich mit der Darlegungs- und Beweislast in einem Sammelklageverfahren von Rechnungskürzern gegen den Versorger verhält, ergibt sich etwa aus den entsprechenden Beschlüssen der Landgerichte Hamburg, wie auch aus den Urteilen der Landgerichte Bremen, Berlin, Dresden usw.

Ob Sie sich irren und an welcher Stelle Sie sich ggf. irren, sollten Sie sich von einem beauftragten Rechtsanwalt erklären lassen.

Ein amtsgerichtliches Urteil bei einem Gegenstandswert unter 600 EUR ist schon regelmäßig nicht berufungsfähig, so dass es überhaupt keinen Instanzenzug gibt. Das amtsgerichtliche Urteil - wie es auch ausgehen mag - ist in einem solchen Fall überhaupt nicht überprüfbar.

Offline ch48

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« Antwort #4 am: 25. September 2007, 09:04:36 »
Hallo Herr Fricke,

dass mit der 600 €-Grenze ist mir persönlich neu (bin ja auch kein Anwalt). Also ist man bei einer Klage des EVU darauf angewiesen, dass man gut argumentiert und das Amtsgericht sich der \"richtigen\" Rechtsauffassung anschließt. (Und auf einen guten Anwalt.)

Kann man denn evtl. noch darauf hoffen, dass zunächst einige Wenige verklagt werden und dass EVU nach einem negativen Urteil von weiteren Klagen absieht? Oder ist aufgrund der jetzt versandten Mahnbescheide davon auszugehen, dass sofort ALLE verklagt werden?



Hallo Herr Ahlers,

können Sie vielleicht hier kurz den aktuellen Stand für diejenigen wiedergeben, die nicht auf der Versammlung waren?

Gibt es Planungen zu einer Sammelklage?

Außerdem würden mich (und ich denke, andere auch) folgende Grundsatzfragen interessieren:
Sind wir Sondervertragskunden?
Gibt es schon eine Aussage dazu, woraus die Stadtwerke das Recht zur einseitigen Preisanpassung herleiten?



Danke Ihnen beiden für Ihren Einsatz!

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« Antwort #5 am: 25. September 2007, 15:38:19 »
@ch48

Bei einem Streitwert unter 600 EUR sind amtsgerichtliche Urteile grundsätzlich nicht berufungsfähig.

In diesem Bereich ist der Amtsrichter ein kleiner König, weil über ihm nur noch der blaue Himmel ist... So lesen sich dann auch manche Urteile. ;)

Jeder, der einen Mahnbescheid erhalten hat, rechne damit, dass nach seinem Widerspruch alsbald die Anspruchsbegründungsschrift zugestellt wird, ab deren Zustellung die Frist zur Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung läuft.

Versorger müssen und wollen ihre Kunden gleich behandeln, so dass grundsätzlich verklagt wird, wer nicht zahlt. Keine Hoffnung für Hasenfüße.

Offline terminator3

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Stadtwerke Steinfurt verschicken Mahnbescheide
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2007, 17:41:45 »
@RR : War die Grenze zum LG 750 € ?

Und ist dann auch jeder Fall berufungsfähig ??

 

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