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Autor Thema: Anpassung des Erdgasliefervertrages  (Gelesen 18868 mal)

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Offline Steven

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #15 am: 20. September 2007, 08:49:53 »
@Cremer

der Hinweis auf die AVBGasv stand im Vertrag ganz unten im Kleingedruckten. Es fehlte aber der Hinweis, das Kleingedruckte zu lesen, wodurch es womöglich nicht gilt. Mal wieder was für den Rechtsanwalt.

Mfg Steven

Offline Thomas S.

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #16 am: 20. September 2007, 09:36:24 »
Ein sehr interessantes Thema.

Es fehlt mir aber die Diskussion über die zu erwartenden Konsequenzen, wenn der Verbraucher nichts unternimmt. Bzw. stellt sich die Frage, was man statt dessen tun soll, wenn man vom Versorger gekündigt wurde.

Und: hier wird über Gasversorgung gesprochen, aber ist die Situation zur Stromversorgung 1:1 zu übertragen? Rein rechtlich sicherlich, aber wie sieht es praktisch aus?

Das Problem: geht der Versorger (richtig oder unrichtig) davon aus, daß der Vertrag wirksam gekündigt wurde, auch wenn dieser Kündigung widersprochen wurde, und man wegen Ablehnung neuer Bedingungen / eines neuen Vertrages sozusagen automatisch in die Grundversorgung rutscht und dieser auch noch hinsichtlich des Tarifpreises nach §315 widerspricht - dann ist man doch in der Ersatzversorgung. Es gibt eben keinen Vertrag.

Diese wiederum endet nach drei Monaten automatisch - und der Versorger sperrt. Wie will man dann mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen - ich denke, daß ein Gericht kaum durch dieses Wirrwar an Erklärungen der Streitparteien durchblickt. Und auch kein echtes Interesse zeigt, denn beim Strom kann man ja auch noch den Versorger so leicht wechseln. Wurde diese Problematik nicht schon mehrfach hier im Forum geschildert?

Ganz so einfach ist das doch nicht. Bzw. ergibt sich hier ein neues Problem, dem man doch etwas vorausschauend entgegenwirken sollte.

Die Frage also: wie geht man taktisch GESCHICKT vor?

1. den Vertrag weiterhin als ungekündigt erklären (Formfehler, Schikane, Kündigungsklausel unwirksam) und ggf. nur den erstmalig vereinbarten Preis zahlen (Preisanpassungsklausel unwirksam). Reaktion abwarten, dann ggf. verklagen lassen?

oder 2. den Versorger zum Vertragsende wechseln (Kündigung anerkennen)? Einfach, aber ggf. teuerer und eben kein Protest mehr.

oder 3. stur in die Grundversorgung rutschen, da mit §315 widersprechen und Reaktion abwarten, dann ggf. Klage einreichen und alles aufrollen lassen?

oder x. was gibt es noch, was ich nicht kenne?

Gruß Thomas

Offline lunatic71

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #17 am: 25. September 2007, 13:16:08 »
Im Moment habe ich noch gar nicht reagiert.
Aber die selben Fragen die sich Thomas stellt stelle ich mir auch!

Offline Peter,Hansen

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #18 am: 25. September 2007, 23:49:09 »
Hallo Lunatic71,

zu Deinem Thema habe ich auch schon ein paar Sachen hier beigesteuert.
Wenn Interesse besteht setz Dich mit mir mal in Verbindung.

p.hansen@sevw.de

Gruß Peter Hansen

Offline lunatic71

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #19 am: 01. Oktober 2007, 13:16:37 »
Hallo Peter Hansen,

werde mich die Tage mal melden!

Offline xalo

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #20 am: 23. Oktober 2007, 08:52:28 »
Kann jemand das Ganze bitte etwas einfacher zusammenfassen?

Ich verstehe nur noch Bahnhof  :(

Offline lujaman

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #21 am: 23. Oktober 2007, 09:49:55 »
@Xalu

Ich sehe es genau wie du. Warum kann hier keiner deutlich sagen, wie man reagieren sollte. Ich weiß jetzt immer noch nicht, ob ich unterschreiben soll und sich dadurch mein Vertrag nicht ändert oder es lassen soll. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Ich bin nicht bereit, noch mehr zu bezahlen, was ja wohl niemand ist.

Wie bleibe ich bei den alten Bedingungen? Indem ich unterschreibe oder nicht? Die Frage stellt sich ja, welcher Vertrag besser ist.
Na ja, wenn ich nicht antworte, dann komme ich in den neuen Vertrag, oder???

Offline Thomas S.

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #22 am: 23. Oktober 2007, 10:36:18 »
Also das ist ja wohl das Einzige, was JEDEM völlig KLAR sein sollte:

1. Wenn UNTERSCHRIEBEN wird, ist das natürlich rechtswirksam.

2. Warum will der Versorger die Unterschrift? Weil dadurch ein NEUER VERTRAG zustandekommt - mit Anerkennung (Willenserkärung durch UNTERSCHRIFT) der Kündigung des Altvertrags, der neuen Preise UND neuen Bedingungen.

WAS IST DARAN UNKLAR????

Damit ist es das Ende jedweden bisherigen Einspruchs - alles auf Null - bis zur nächsten PreisERHÖHUNG, der man dann ggf. wieder widersprechen kann.

Offline lujaman

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #23 am: 23. Oktober 2007, 11:48:25 »
@Thomas

Das war deutlich. Warum nicht gleich so.  ;)

Also für alle, die es immer noch nicht wissen.

Wenn du mit deinem alten Vertrag zufrieden bist, dann unternimm einfach \"nix\".  :D

Offline Pelikan

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #24 am: 23. Oktober 2007, 11:54:41 »
moin moin,

bevor man etwas unterschreibt, sollte man erst einmal prüfen ob der bestehende Vertrag rechtskräftig gekündigt wurde.
Wer einen bestehenden und gültigen Vertrag hat, braucht keinen neuen abzuschliessen.
Ob und wie der Versorger einen Vertrag kündigen kann, sollte aus dem vorliegenden Vertrag ersichtlich sein.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline xalo

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #25 am: 23. Oktober 2007, 13:35:30 »
... und was ist mit dem Hinweis:

\"Sollten wir von Ihnen bis zum 07. November 2007 ein unterschriebenes Exemplar der Anpassung NICHT erhalten, werden wir davon ausgehen, dass Sie mit den vorstehend aufgeführten Änderungen Ihres Erdgasliefervertrages ohne weiteres einverstanden sind. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem 08. November 2007.\" ?

Offline Thomas S.

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #26 am: 23. Oktober 2007, 14:23:06 »
Gebe ich eine Willenserklärung ab, wenn ICH NICHTS TUE?

Schreiben und Fordern kann ein anderer, der von mir etwas haben will, jede Menge - sogar täglich einen Brief, z.B. \"Überweisen Sie mir für die neue Waschmaschine umgehend 10.000 €\".

Die Frage ist, ob es rechtswirksam ist, wenn er etwas ANNIMMT, was ich nicht bestätige. In diesem Fall eindeutiges NEIN.

Wo kämen wir denn da hin! - \"Ich habe angenommen, Sie wollen die neue Waschmaschine ... bitte zahlen!\"

Offline Pelikan

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #27 am: 23. Oktober 2007, 14:33:35 »
moin moin,

ist das Schreiben per Einschreiben zugegangen, so das der Versorger einen Nachweis führen kann?
Wenn nicht, kann die Nicht-Antwort eines Kunden dann auch der Nicht-Empfang des Schreibens bedeuten??? ...und da der Versorger solchen Wert auf die Kundenunterschrift legt, wie ist es dann ohne?

Ein Vertrag kommt nur durch beidseitige Willenserklärung zustande.

Wenn ich als Privatperson mich zu etwas nicht äussere, bedeutet das noch lange keine Zustimmung. Nur bei Geschäftsleuten/Firmen ist das anders.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline xalo

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #28 am: 25. Oktober 2007, 11:32:37 »
...das ist doch eine Frechheit, wie der Versorger in diesem Fall versucht, die Kunden zu verunsichern!  X( und ich befürchte, dass das auch bei vielen Kunden wirkt...

Offline peterb

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #29 am: 25. Oktober 2007, 18:25:36 »
genau das ist der Plan.

 

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