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Autor Thema: Anpassung des Erdgasliefervertrages  (Gelesen 18788 mal)

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Offline lujaman

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« am: 02. September 2007, 10:09:58 »
Hallo an alle,

ich bin etwas überfordert und bitte daher um Hilfe.

Ich habe gestern ein Schreiben von der GVG Rhein-Erft bekommen, woraus hervorgeht, das mein Vertrag gemäß neuer Verordnung zum 8.11.07 angepasst werden soll. Ich verstehe nicht so Recht, was die von mir wollen. Wenn ich der Änderung nicht schriftlich widerspreche, dann gilt ab dem 8.11.07 der neue Vertrag. Leider kann ich nicht erkennen, ob bei dem neuen Vertrag ein Vorteil für mich entsteht. Ich habe die Ergänzenden Bedingungen zur GAS GVV bekommen, aber ich erkenne keine Verbesserung bzw. keinen Nachteil.

Hat vielleicht irgend jemand auch so ein Anschreiben bekommen und kann mir mehr dazu sagen. Ich hab ja noch etwas Zeit zum Antworten, aber ich möchte sicher sein, daß ich das Richtige tue.

Bitte dringend um Eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.
Gruß Lujaman

Offline Gasbläser

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #1 am: 03. September 2007, 10:09:46 »
Habe ähnliches Schreiben der Mainova erhalten.

Zum Durchatmen erstmal dieser Link:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__2021/

Offline Cremer

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #2 am: 03. September 2007, 10:46:18 »
@lujaman,
Die Versorger wollen damit die Verträge den neuen Verordnungen StromGVV/GasGVV anpassen.

Hierzu wurde im Forum bereits mehrfach dazu gepostet.

Anpasungen wäre der richtige begriff, wenn es nach Ihrer Aussage so vom Versorger vorgenommen werden soll.

Viele Versorger kündigen die Verträge und wollen neue abschließen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline lujaman

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #3 am: 03. September 2007, 14:49:57 »
Hallo,
vielen dank für die guten Infos.
Eine Frage habe ich allerdings noch. Soll ich jetzt widersprechen oder einfach nicht reagieren? Ich habe keine neue Preisliste erhalten, nur das Schreiben, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ..... Also weiß ich garnicht, ob ich einen besseren Tarif kriegen würde.

Offline lunatic71

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #4 am: 11. September 2007, 08:03:14 »
Habe dieses Schreiben auch gestern von der GVG erhalten. Bin auch etwas ratlos!

Offline lujaman

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #5 am: 12. September 2007, 20:28:03 »
@lunatic

und weißt du schon, was du machen willst? Ich bin immer noch ratlos.

Offline xalo

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #6 am: 17. September 2007, 18:22:26 »
Hallo,

ich habe ebenfalls dieses Schreiben von der GVG erhalten und möchte gerne wissen, wie ihr zu diesem Thema vorgegangen seid bzw. vorgehen wollt.

Offline Peter,Hansen

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #7 am: 19. September 2007, 10:21:15 »
Hallo zusammen,

diesem angepasstem Vertrag könnt Ihr unterschreiben, solltet aber unten drunter vermerken:
Die in diesem Vertrag zu Grunde liegenden Preise akzeptiere ich nicht und halte an meinen vorliegenden Widerspruch nach §315 fest.

Gruß Peter Hansen

http://www.sevw.de

Offline RR-E-ft

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #8 am: 19. September 2007, 13:56:06 »
@Peter, Hansen

Natürlich kann man unterschreiben, fraglich nur, ob das so gut ist.

Siehste hier.

Das mit der Annahme unter Vorbehalt ist so eine Sache. Fraglich, ob überhaupt ein neuer Vertrag zustande kommt, wenn man über die vertragswesentliche Frage des Preises keine Einigkeit erzielt.

Offline Peter,Hansen

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #9 am: 19. September 2007, 15:17:15 »
Hallo,

da der Brief der GVG eine \"Anpassung Ihres Erdgasliefervertrages\" beinhaltet, mit dem Text auszug - Ab diesem Datum werden die neue Gasgrundversorgungsverordnung und die \"Ergänzenden Bedingungen\" der GVG zur GasGVV in Ihren Vertrag einbeziehen anstelle der bisher in Bezug genommenen \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung(AVBGasV).
Auf Grund der geänderten Rechtslage ergeben sich folgende Änderungen.
Hierauf folgen zwei Änderungen...........
Ihr Vertragsverhältnis bleibt ansonsten unverändert bestehen.
Es gibt keine Tarifänderungen.
Es gibt keine Fristenänderungen

Ich denke auf Grund dieser Angaben kann man das Verlangen unterschreiben.
Solte ich mich trotzdem irren, bitte ich um Belehrung

Gruß Peter Hansen

Offline RR-E-ft

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #10 am: 19. September 2007, 15:29:52 »
@Peter Hansen

Bei einem Grundversorgungsvertrag gibt es schon nichts zu unterschreiben, vgl. § 23 GVV.

Wenn man etwas unterschreibt, unterschreibt man nicht umsonst, sondern dokumenentiert damit sein Einverständnis mit dem Vertrag in seinem aktuellen Status, grundsätzlich auch preislich.

Weshalb sollte man also überhaupt unterschreiben?

Viele Kunden hatten bestritten, in ihre bisherigen Sonderverträge überhaupt die Regelungen der AVBGasV einbezogen zu haben.

Siehste hier.

War die AVBGasV bisher schon nicht wirksam einbezogen, muss man deshalb nun auch nichts anpassen....

Mit der Unterschrift bestätigt man ggf. auch, dass in den bisherigen Sondervertrag die Bedingungen der AVBGasV wirksam einbezogen waren.... Wie dumm.

Deshalb:

Erst einmal den konkreten Nachweis verlangen, dass in den bisherigen Sondervertrag überhaupt die Bedingungen der AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen waren, man diese Allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss kannte und mit deren Einbeziehung bei Vertragsabschluss überhaupt einverstanden war.

Offline Peter,Hansen

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #11 am: 19. September 2007, 16:57:02 »
Hallo,

ich bin  mit Ihren Antworten soweit einverstanden.
Stelle also fest:
Wenn ich nicht unterschreibe werde ich automatisch angepaßt und werde mich eventuell später mit der GVG streiten.
Wenn ich nicht unterschreibe wird mein Vertrag gekündigt und ich werde  in die GasGVV eingestuft, die preislich teurer ist.

Wenn ich unterschreibe mit dem beschriebenen Zusatz, wird es vielleicht akzeptiert oder ich werde mich zu gegebener Zeit mit der GVG streiten.

Gruß
Peter Hansen

Offline RR-E-ft

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #12 am: 19. September 2007, 17:33:42 »
@Peter Hansen

Wenn man in der Grundversorgung beliefert wird, erfolgt eine automatische Anpassung ganz ohne Unterschrift. Da braucht und soll man nichts unterschreiben.

Ein Sondervertrag muss nicht angepasst werden, wenn schon bei Vertragsabschluss seinerzeit die Vorschriften der AVBGasV nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, wovon bis zum entsprechenden Nachweis ausgegangen werden kann.

Zudem kann der Versorger einen bestehenden Sondervertrag nicht ordnungsgemäß kündigen, wenn keine entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss seinerzeit wirksam in den Sondervertrag einbezogen wurden, wovon bis zum entsprechenden Nachweis ausgegangen werden kann.

Wenn der Versorger also den bestehenden Sondervertrag gar nicht ordnungsgemäß kündigen darf, bleibt von ganz allein alles wie bisher, undzwar so lange man nicht selbst kündigt.

Wenn der Versorger den Vertrag wirksam kündigt (was ein entsprechendes Kündigungsrecht voraussetzt !) besteht gar kein Vertrag mehr.

Ein neuer Vertrag in der Grundversorgung kommt dann nicht zustande, wenn man schon vorher der Kündigung aus o. g. Gründen widerspricht und zugleich deutlich macht, dass man mit einer Belieferung zu den Preisen der Grundversorgung nicht einverstanden ist, diese Preise gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 1 GasGVV insgesamt für den konkreten Abnahmefall als unbillig rügt (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06), ob Sie mit dieser Antwort nun einverstanden sind oder auch nicht.

Deshalb würde ich auf Verlangen nichts unterschreiben- auch nicht mit einem entsprechenden Zusatz, sondern zunächst schriftlich  geltend machen, dass der Vertrag nicht anzupassen ist, weil schon bisher die AVBGAsV gar nicht wirksam als Allgemeine Geschäftsbedingung in den Vertrag einbezogen war.

Offline Steven

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #13 am: 19. September 2007, 22:15:43 »
@RR-E-ft

in meinem Sondervertrag waren die  AVBGasV sowie die Ergänzenden Bestimmungen von Anfang an in den Vertrag einbezogen. Den habe ich 99 unterschrieben, von Gaspreisprotest noch keine Spur. Habe dann ab Januar 2005 den Erhöhungen wiedersprochen. Der Versorger akzeptierte es freilich nicht, bekräftigte nur schriftlich sein Recht auf Preisanpassung usw. Jetzt die schriftliche Mitteilung über die Ablösung der AVBGasV durch die GasGVV, welche ich durch den bloßen Verzicht auf Wiederspruch akzeptieren soll. Bei Wiederspruch droht Versorgung zu Allgemeinen Preisen.
Habe also erst einmal nichts gemacht, sehe aber nicht ein, durch Nichtstun einen Vertrag geschlossen zu haben. Bin jetzt gespannt, wie das ganze Theater weitergeht.

Offline Cremer

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Anpassung des Erdgasliefervertrages
« Antwort #14 am: 19. September 2007, 22:51:43 »
@Fricke,

mal wieder sehr klar und deutlich, zum X-ten Male vorgetragen. :]

@Steven,

ist in gemäß H. Fricke noch nicht nachgewiesen, ob bei Ihnen auch die AVBGasv seinerzeit wirksam in den Sondervertrag einbezogen worden sind
MFG
Gerd Cremer
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