@Cremer
Dann können Ihre Stadtwerke Sie wohl gar nicht mehr überraschen, es sei denn mit der Mitteilung, man habe sich selbst auf die Kartellrechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit des eigenen Bezugsvertrages berufen und deshalb die Preiserhöhungen des Vorlieferanten zurückgewiesen.
Aber das wird wohl angesichts der Beteiligungsstruktur eher unwahrscheinlich sein.
Da müssen Sie sich also in oft geforderter Eigenverantwortung selbst zur Wehr setzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt