Energiepreis-Protest > Stadtwerke Erfurt

Ist das denn Recht ?

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Andi80EF:
Liebes Forum,

Ich fange mal langsam an.
Da mir die Stadtwerke nun den Strom gesperrt haben (am 09.07.2007) möchte ich euch meinen Fall schildern.
Ich hatte eine offene Rechnung mit Sperrkosten und Inkasso (150€) von 313 €, was auch der ursprüngliche Betrag war wegen der Sperrung.
die ich am 11.07.2007 gezahlt habe aber in der zwischen Zeit laut Mitarbeiterin noch 71 € dazugekommen wären konnt ich nur den Betrag von 313 € zahlen, sie schalteten den Strom wieder frei.

Aber Ich mußte eine Vereinbarung unterschreiben das ich die 71€ bis zu einen bestimmten Termin (06.08.2007) bezahle sonst droht und ist auch eingetreten sofortige Sperre. Ich habe an diesen Tag keine Zeit gehabt also ich am (07.08.2007) einen Tag später schnell hin und habe 50 € überwiesen, und habe gebeten um eine Freischaltung, darauf hin die Mitarbeiterin nein geht nicht sie haben eine Vereinbarung also sind wieder Sperrkosten drauf gekommen und heute war ich wieder da inzwischen sind es 308 € obwohl ich einen Abschlag von 26 € habe. Habe mir das natürlich nicht gefallen lassen und habe die Plombe geöffnet und das haben sie mitbekommen und noch mal Sperrkosten hinzugefügt.

So nun meine Fragen

1. ist es rechtens wegen 71 € zu sperren obwohl ich einen Tag später 50€ überwiesen habe also Zahlungswillig bin. oder allgemein so eine   Vereinbarung aufzusetzten oder besteht weiterhin das was im Gesetz steht ?

2. laut Gesetzt habe ich 3 Werktage zeit bis zu einer erneuten Sperrung aber der Chef sagte zu mir mit der Vereinbarung tritt das außer Kraft. Wirklich ?

3. laut Gesetzt muß doch der Rückstand der Forderung 100€ betragen und das war nicht der Fall. Aber wiederum der Chef das ist auslegungssache von uns.

4. Kann ich zu einen anderen Anbieter wechseln ?


Bitte helft mir.

MfG Andreas

RR-E-ft:
@Andi80EF

Das eigenmächtige Entplomben kann einen Straftatbestand dastellen.

Wenn man mit dem Versorger wirksam vereinbart hat, dass dieser auch wegen 50 EUR sperren darf, darf er das möglicherweise. Fraglich, wie diese Vereinbarung zustande gekommen war, ob dabei nicht sittenwidrig eine Zwangslage ausgenutzt wurde, da klar war, dass hohe Sperr- und Entsperrkosten entstehen. Gemessen an den Bestimmungen der StromGVV war es wohl nicht in Ordnung. Man sollte sich mit einem solche Fall an einen Anwalt, die Landeskartellbehörde beim Wirtschaftsministerium und ggf. an die Bundesnetzagentur wenden.

Crazycreek:
Ich würde ganz vorsichtig mit dem selbständigen Enfernen der Blomben sein,
wenn der Energieversorger, bzw. Netzbetreiber feststellt, das da Gefahr für andere besteht, kann man so eine Versorgungsanlage auch kurzfristig entfernen.
Und die Wiederinbetriebnahmekosten werden mit Sicherheit nicht vom Vermieter/Eigentümer getragen, die kämen dann auch noch hinzu.

Welcher Strafbestand ist denn die Entfernung der Blombe?

Problem ist immer, wenn man mit jemandem Vereinbarung trifft und diese nicht einhält, wird es danach schwierig, weitere Vereinbarungen zu treffen, da man nie weiss, ob diese eingehalten werden.

Andi80EF:
Ja das wollte ich ja wissen, Ich weis echt nicht mehr weiter. Denn wenn die Vereinbarung an das Gesetz gebunden ist hätten sie nie Sperren dürfen.

Hier ein Auszug : Zahlt der Kunde nicht bis zum Vereinbarten Termin , so ist der Lieferant im Rahmen \"\"\"\" eines laufenden Energieliefervertrages \"\"\" berechtigt zu sperren.

Wo ist das Gesetzlich Legitim ? denn ein laufender Energieliefervertrag muß sich ja an das Gesetz binden.

Und vorallem was ich nochmal ausdrücklich sagen wollte den Ursprünglichen Betrag nach der Rechnung habe ich beglichen. Die 71 € standen auf dem Formular nicht mit drauf. Denn das sind neue Abschläge gewesen.

Andi80EF:
Gibt es denn noch Vorschläge oder Tips ?

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