Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung

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Majue:
Hallo,
heute erhielten wir ein Schreiben von Gelsenwasser, in dem wir aufgefordert werden, die einbehaltenen Rückstände bis zum 05.09.2007 zu bezahlen. Hierbei beruft sich Gelsenwasser auf die Entscheidung des BGH vom 13.06.2007 als letztinstanzliches Gericht. Andernfalls wird uns angedroht, die offenen Beträge gerichtlich einzuklagen.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Gerne stelle ich den Brief als JPG-Datei zur Verfügung.
Gruß
J. Markert

Cremer:
@Majue,

abwarten was passiert

superhaase:
Besser noch ist, diesen Musterbrief zurückzuschicken.

Am besten selbst vorher lesen! Ist interessant ;)

ciao,
sh

bjo:
Die BGH Entscheidung gilt ja nur für gleichgelagerte Fälle.
Es wird nach meinem Laienverständis ausdrücklich darauf hingewiesen das
BGB §315 anwendbar ist. Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann.

Frag mal einen Rechtsanwalt ob man gegen Gelsenwasser vorgehen kann
Grund \"arglistige Täuschung\"

superhaase:

--- Zitat ---Original von bjo
... Mit der Einschränkung das man nicht hinter die letzte
ohne Widerspruch gezahlte Jahresrechnung zurück gehen kann...
--- Ende Zitat ---
Selbst das ist äußerst fraglich. Es kommt halt auf den Einzelfall und auf das eigene Verhalten (Bestreiten) an.

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