Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrung der Stromversorgung  (Gelesen 5931 mal)

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Offline dvorpahl

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Sperrung der Stromversorgung
« am: 30. September 2007, 22:20:49 »

Hallo Forumteilnehmer.

Ich werd einfach mal erzählen was vorgefallen ist. Fangen wir damit an, daß ich im September 2005 umgezogen bin. Im Prinzip \"Zum ersten mal\" mit Ummelden, Anmelden und und und....

Ich hatte auch in der neuen Wohnung diversen Schriftverkehr mit e-on Avacon und war auch der Meinung alles sei korrekt angemeldet, etc etc..

Im Mai 2007 gab es dann eine Jahresabschlussrechnung. Mit folgenden Fehldaten: Vertragszeitraum, Zählernummer und Zählerstand.
Ich schrieb denen also einen Brief mit den richtigen Informationen .. wobei Dir mir das mit dem Einzugsdatum nicht wirklich geglaubt haben und ich den Mietvertrag dort hin gefaxt habe.. im Juli gab es dann eine neue Abschlussrechnung.. aus der allerdings nicht hervorging, das ich überhaupt schon mal irgendwas gezahlt habe.. Also schrieb ich erneut und verlangte einen Aufstellung über die Zahlungseingänge mit der Information das ich auf \"mein altes Vertragskonto gezahlt hatte\" .. doch das wurde anscheinend immer ignoriert. Ich bot an anstelle des nun geforderten Abschlags von rund 6
0€ pauschal 70 zu überweisen und zusätzlich bis zur klärung des Gesamtrechnungsbetrages weitere 100€ monatlich zu überweisen. Daruf hin bekam ich einen simplen anruf durchs call-center wo mir erklärt wurde das eine Ratenzahlung nicht in betracht kommt. _Naja ich fragte nur ob ich nen Goldesel im Garten hätte und das das nicht geht, außerdem war die Rechnung immernoch nicht korrekt, da keine Abschläge berücksichtigt wurden.

Darauf hin rief ich nochmal an und verlagte den Vertragskontoauszug woraus erkennbar is welche Beträge zu welchem Zeitpunkt eingegangen sind.

naja vor 3 Wochen dann war ich im Urlaub und am 17.09.2007 kam wohl jemand und hat uns den Strom abgestellt... Am 22.09 war ich ausm Urlaub wieder da und fand meine Wohnung in einem Fischigen zustand. Kühlschrank und Gefrierschrank abgetaut, nagelneue Küche der Umbauschrank von der Kühlanlage aufgequollen, das darunter liegende Laminat aufgequollen und leider hatte ich Fischgerichte eingefroren .. kann man sich vorstellen wie die Wohnung riecht??!! ich war verzweifelt.. Am Sonntag rief ich dann gleich an und man sagte mir \"Strom erst wenn alles bezahlt ist.. \" ... weiter bekam ich die Information das ich noch ein \"Guthaben auf meinem anderen Vertragskonto hätte\" .. das war das wovon ich im Prinzip die ganzen Monate geredet habe .. das der Rechnungsendbetrag nicht stimmen kann, da ich Abschläge bezahlt habe die nicht berücksichtigt wurden.. also dachte ich mir ich \"bezahl erstmal\" alles.. damit ich wieder Strom habe.. das war am Montag der 24.09.... Heute is der 30.09 und ich habe immernoch keinen Strom!!!!!


Donnerstag hab ich frei, da werde ich zum Anwalt laufen....


TOLLER VERSORGER!!!! \"Mann\" ist zahlungswillig und fordert lediglich eine \"korrekte Rechnung\" und dann wird man vom versorger genötigt und erpresst zu zahlen, und nachdem der Strom weg is, kann man aufeinmal auch die Abschläge im System finden und man sagt mir ich hätte sogar ein guthaben gehabt????

WO fängt bitte mein Recht auf korrekte Rechnung und Versorgung an? Wo `?


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ...

Danilo.

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** genervt von e.on Avacon.

l.g. Danilo

Offline bjo

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2007, 00:48:38 »
Hallo,
- Anwalt soll Schadensersatz fordern
- Die Unterlagen auch zur Bundesnetzagentur schicken

Offline Zottel

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2007, 07:06:58 »
Am Donnerstag erst zum Anwalt??
Soooo viel Geduld, wofür gibt es denn Telefone???

Das sollte sich doch sicher in einem Telefonat mit dem Anwalt in die richtigen Bahnen lenken lassen.

Offline Cremer

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2007, 07:19:15 »
@dvorpahl,

ich würde da sofort zum Anwalt gehen.

Sie hätten ggf. vor Ihrem Urlaub die sache eingehender mit Avacon klären sollen.

Außerdem wird ein Schreiben mit Terminsetzung der Sperre verschickt.

Spätestens da hätten Sie reagieren müssen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline dvorpahl

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2007, 09:05:46 »
dazu möchte ich sagen das ich mit mindestens 5 briefen und ca 20 telefonaten im vorfeld versucht habe den sachverhalt zu klären.. 80% der call-center \"damen\" versteht die geschichte, der rest hat meiner meinung nicht mal \"bock zu arbeiten\" ... und ein entscheidungsbefugter \"außendienstmitarbeiter\" hat mich nie angerufen obwohl ich das auch mehrere male verlangt hab...


:-(
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Offline bjo

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2007, 09:40:09 »
Hallo,

- nicht anrufen sondern immer Einschreiben oder wenn möglich pers. Übergabe mit Empfangsbestätigung

- schriftlich durch Anwalt eine Frist setzen lassen zum freischalten. max. 2 Werktage.
- diese zwei Tage zu Hause sein, die Kosten die dir, deinem Chef, dabei entstehen dem Versorger aufbürden.
- wenn die nicht reagieren, anzeigen!

Offline svenbianca

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2007, 10:07:51 »
ein paar Sachen müssten aber noch erläutert werden. Wenn man sich anmeldet bekommt man doch einen Vertrag zugeschickt in dem alle Daten (Vertragsbeginn, Zählerstand etc.) festgehalten wird. Warum wurde die Rechnung dann erst Mai 2007 auf Fehldaten reklamiert, das wäre doch sofort aufgefallen? Wenn man auf sein altes Vertragskonto überweist und das Geld da gebucht wird, bekommt man doch Mahnungen für sein neues Vertragskonto (da ist ja kein Geld eingegangen). Wenn ich also überweise und 2 Wochen später bekomme ich dafür eine Mahnung, rufe ich doch direkt an oder schreibe, das fällt doch nicht erst 1,5 Jahre später auf.........

Offline dvorpahl

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2007, 10:40:11 »
der hausverwalter (wie er sich selbst nennt...), lediglich eine art hausmeister (rentner ohne aufgabe..?) hat e.on avacon diese falschen daten gemeldet... der hat sich wohl in der zeit als die wohnung leer stand um ablesungen und so gekümmert..  aber anstelle mir die ablesekarten oder rechnung zu übergeben, schickte er einfach alles an e.on zurück und ich habe bis 2007 nich mal gemerkt das ich eine neue vertragskontonummer bekommen habe... wie gesagt schriftverkehr mit e.on lief.. allerdings immer unter meiner alten vertragskontonummer...

heute übergebe ich alles an einen anwalt.
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l.g. Danilo

Offline Cremer

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2007, 12:50:03 »
@dvorpahl,

Sie sagen es:

Zitat
lediglich eine art hausmeister

und nicht

 
Zitat
hausverwalter

das ist der feine Unterschied.

machen Sie mal den Herrn darauf aufmerksam, er wird wohl etwas überfordert sein :]
MFG
Gerd Cremer
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Offline svenbianca

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Sperrung der Stromversorgung
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2007, 18:01:45 »
Also ich will jetzt Eon Avacon nicht verteidigen - ich kenne die Firma ja auch nicht aber mir wird immer noch einiges nicht klar. Also der \"Hausmeister\" hat wohl Unterlagen nach Eon gesendet, aber die haben wohl keinen Vertrag gemacht..... Also als erstes, wenn ich umziehe melde ich mich selbst an und zwar sofort, da brauche ich keinen Verwalter oder sonstiges. Also hat Eon wahrscheinlich nach 1,5 Jahren erfahren, dass Sie dort eingezogen sind und direkt eine Rechnung erstellt, die Sie sofort reklamiert haben. Spätestens hier hätte ich sofort auf die fehlenden Zahlungseingänge bzw. hingewiesen, da die Reklamation scheinbar sofort erledigt wurde, obwohl der Kunde sich ja nicht mal angemeldet hat (sehr kulant von Eon, dass so zu erledigen). Eine Rechnung ist frühestens nach 2 Wochen fällig, das heißt. 1. Sie hatten eine falsche Rechnung und damit sicherlich Zeit. Dann kam die 2. Rechnung und Sie haben 14 Tage Zeit zu zahlen, dann kommt in der Regel eine Erinnung und nochmal 14 Tage später eine Mahnung samt Sperrandrohung, die aber erst 4 Wochen später nach vorheriger Ankündigung vollzogen werden kann. Das sind zusammen mindestens 2,5 - 3 Monate zwischen der 1. Rechnung und der Sperrung und da kann man dies nicht klären.........., das kann ich so nicht glauben.
Dann schreiben Sie, dass Sie eine Ratenzahlung wollten. Gut, wenn man 1,5 JAhre nicht angemeldet ist, dann wird es für so etwas eng.
Dann zum Wiederanschluss. Man braucht nur den Versorger anzurufen und zu sagen, dass Sie einen Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug haben mit der Zahlung, dann erhält man innerhalb von 24 Stunden Strom, warum das bei Ihnen 6 Tage dauern soll - keine Ahnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eon hier anders handelt.

 

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