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Abschläge für Gas und Strom

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RR-E-ft:
@Crazycreek

Möglicherweise wurden die Zähler ausgebuat und der vorherige Kunde zum Ausbau-  Endzählerstand schlussabgerechnet.

Die Zähler müssen an den Netzbetreiber gelangen, in dessen Eigentum sie stehen.

Das hat dann alerdings nichts damit zu tun, dass kein Neukunde mehr über diese Zähler Energie entnommen und dadurch einen Vertrag abgeschlossen haben kann....

Die Verbrauchsabrechnungen kommen nicht vom Netzbetreiber, sondern vom Energievertrieb. Zwischen Netzbetreiber und Vertrieb  sollte aufgrund des informationellen Unbundlings eine Firewall bestehen.

Deshalb sollte man eigentlich (vermeintliche) Kunden des Vertriebes nicht auf Dinge verweisen, die ausschließlich den Netzbetreiber betreffen.
 
Dies verstößt als Verletzung der Firewall gegen Unbundlingvorschriften und kann ein Einschreiten der Bundesnetzagentur zur Folge haben.

Scheidung nach Art des Regulators

Sollte der Netzbetreiber Zähler vermissen, die an der Anschlusstelle  nicht mehr vorhanden sind, muss er diese \"zur Fahndung ausschreiben\".  

Es ist auch allein Sache des Netzbetreibers, festzustellen, ob an der Anschlussstelle Zähler eingebaut sind oder nicht.

Crazycreek:
Das ist ja auch richtig, aber hilft doch unserem Ratsuchenden hier nicht weiter.

Der Netzbetreiber vermisst ja vielleicht keinen Zähler, da er noch nicht über den Ausbau informiert ist. (wir setzen mal vorraus, die Zähler liegen dem Netzbetreiber nicht vor) Also wird der Netzbetreiber auch nicht tätig.

Und wenn es der Versorger vom Netzbetreiben noch nicht erfahren hat, dann darf sich der Kunde auch nicht wundern, warum er für demontierte Zähler eine Rechnung und Abschläge bekommt.

Oder sehe ich das jetzt falsch?

RR-E-ft:
@Crazycreek

Zunächst einmal müsste doch wohl der Vertrieb (Grundversorger) vom Netzbetreiber erfahren haben, dass ein neuer Anschlussnutzer vorhanden ist, dass über einen vorhandenen Zähler von diesem Energie aus dem Netz entnommen wurde. Erst dann könnte der Vertrieb die Folgerung ziehen, dass gem. § 2 Abs. 2 StromGVV/ GasGVV womöglich ein neuer Grundversorgungsvertrag mit diesem neuen Anschlussnutzer begründet wurde, als Voraussetzung dafür, dass überhaupt Zahlungen beansprucht werden können. Gibt es bisher aber gar keinen neuen Anschlussnutzer, weil schon keine Zähler vorhanden sind....

Schwalmtaler:
so wie ich das verstanden habe,
wurde der RWE am gemeinsamen Ablesetag der Name der potenziellen Hauskäufers mitgeteilt. Diese Info ist verarbeitet worden, anscheinend aber die Mitteilung über den bevorstehenden Zählerausbau zwecks Umbau nicht!
Daher geht RWE von einer Entnahme aus. Zu klären ist doch  

Wer ist derzeit Eigentümer des Hauses und wurde der Vornutzer abgemeldet?
Wenn ja, zu wann?
Gibts einen Nachweis über den Ausbau mit Datum und Zählerstand?

Cremer:
@Squeezer,

was mich stutzig macht ist, warum wurden die Zähler ausgebaut, sofrn ja abzusehen war, dass eineweitere Nuztung erfolgen wird.

Üblicherweise werden die Hautsicherungen entnommen und verplompt, ebenso der Gasabsperrschieber.

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