Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich bin Eigentümer in einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft in Remscheid. Im Gegenteil zum Einzelverbraucher kann eine Eigentümergemeinschaft nur als eben Eigentümergemeinschaft Widerspruch einlegen. Wir haben Widerspruch gegen die Gaspreise eingelegt. Unser Energieversorger ist die EWR Remscheid.
Bei uns bin ich der einzige, der sich überhaupt in diese Materie eingearbeitet hat. Alle anderen kennen nur die oberflächlichen Aussagen aus den Medien.
Die Sorge unserer Eigentümer war immer, verklagt werden zu können. Nun haben wir am 17. April die Eigentümerversammlung. Ein Tagesordnungspunkt lautet
„Klageandrohung der EWR wegen anteiligem Enbehalt der Gas-Rechnung (ca. 23.000,-- Euro)
Ich habe an die Verwaltung geschrieben
„Auf der Tagesordnung ist unter TOP 6 das Thema "Klageandrohung der EWR wegen anteiligem Einbehalt der Gas-Rechnung (ca. 23.000,--Euro)" zu finden.
Meine Frage
Wie wird inhaltlich der Vortrag hierzu aussehen und welche Empfehlung wird gegeben werden? Oder ist hier nicht an einen Beschluss gedacht?“
Bisher erhielt ich von einem Beiratsmitglied folgende Antwort
„Hallo, zur Zeit ist noch alles offen, es gibt in den nächsten Tagen einen Termin bei denStadtwerken.“
Gerade habe ich dem Beiratsmitglied gemailt, was man von einem solchen Treffen zu erwarten hat.
So, wie ich unsere Eigentümergemeinschaft kenne, schrecken die vor dem ersten BUH zurück.
Aber folgendes könnte für mich sehr sehr hilfreich sein
Den Kontakt zu einer anderen Eigentümergemeinschaft, die ebenfalls wie so viele andere, eine Klageandrohung erhalten haben.
Lernender