Energiepreis-Protest > Süwag
Rechtslage bei Sondervertrag §315 BGB
Cremer:
Hallo Harry 01 und FJBER7
Sofern Sie einen Sondervertrag für eine \"normale\" Heizung von Wohnräumen haben, also unter oder um die 100.000 kwh liegen, haben Sie gerantiert einen bei vielen Versorgern sogenannten \"Sondervertrag\". Dieser enthält Preisänderungsklausel und Preisanpassungsklausel zu bestimmten Terminen. Damit erfüllt dieser Vertrag den § 315 BGB, dass der Preis von einer Partei bestimmt wird.
Bei richtigen Sonderverträgen, mit einem Bezug von 2-5 Mio Kwh wie z.B. für Gartenbaubetriebe, Indsustrie, werden nochmals andere Sonderverträge geschlossen. Das sind dann die richtigen Sonderverträge ! Die haben einen Festpreis mit einer fixierten Laufzeit von z.B. 3 Monaten.
Wie schon H. Fricke ausführte gibt es hier im Forum genügend Informationen
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