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Autor Thema: Gaspreiserhöhung zum 01.10.2007  (Gelesen 6422 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung zum 01.10.2007
« am: 17. August 2007, 13:08:57 »
Pressemitteilung der Mitgas

Fraglich ist, ob Mitgas gegenüber Heizgaskunden überhaupt zur Preiserhöhung berechtigt ist.

Kunden in der Grundversorgung können einen Billigkeitsnachweis fordern.

Offline Zeus

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Gaspreiserhöhung zum 01.10.2007
« Antwort #1 am: 17. August 2007, 16:12:53 »
@RR-E-ft

Mein Gott! Haben die immer noch nichts dazu gelernt? und wollen die weiterhin so primitiv argumentieren? Haben die noch nicht gemerkt, dass der Verbraucher Sätze wie \"Der Preis für die Leitwährung Öl erreichte im Juli einen historischen Höchstpunkt und diese Entwicklung wirkt sich auf die Energiepreise aus\" nur noch mit einem erstaunten Kopschütteln quittiert?
Glauben die wirklich, dass keiner gemerkt hat, dass ausser einer kurfristigen Spitze im Juli, seit Januar die Rohölpreise stets unter den Preise von 2006 lagen und jetzt schon wieder rund 8$ unter dem Juli-Höchstand liegen? Meinen die wirklich, dass der Verbraucher nicht weis, dass sich das Paritätsverhältnis zwischen $ und € in den letzten Monate erheblich zugunsten des letzteren verhändert hat, und dieser Faktor sich auch auf die Heizölpreise auswirkt? Meinen die wirklich, dass der Verbraucher es nicht verfolgt hat, dass der Preis der \"Leitwährung HEIZÖL\" der Gasversorger in diesem Jahr stets unter den letztjährigen lag, und auch am heutigen Tag um rund 4€ noch darunter liegt? Nehmen die immer noch an, dass der Verbraucher ihnen unbesehen ihre dümmliche Argumente abkauft und nicht weis,  dass der Erdgasgrenzübergangpreis im Mai 2007 um 13% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist und im Juni auch noch ein leichter Rückgang zu verzeichnen war.
Wir sollten uns langsam überlegen ob wir in diesem Forum nicht am Ende eines Jahres den Versorger mit der dummsten PR-Abteilung in der Bundesrepublik wählen.

Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung zum 01.10.2007
« Antwort #2 am: 17. August 2007, 16:26:22 »
@Zeus

Das sind alles an mich gerichtete Fragen, die ich nicht beantworten kann.
Die Fähigkeit, in die Köpfe anderer Leute reinzusehen und deren Gedanken zu lesen, ist mir nicht gegeben.

Entsprechende Fragen richte man also direkt an die dafür Verantwortlichen. ;)

Wir haben jedenfalls immer noch den Euro als Währung. Energiepreiserhöhungen führen regelmäßig bei diesem zu einer Inflation.

Die Gewinne der Gasversorger sollen in Sachsen- Anhalt laut Statistischem Landesamt gegenüber 2005 deutlich gestiegen sein:

Gaspreisentwicklung Sachsen- Anhalt

Ein Heizgaskunde der Mitgas zahlt unter Zugrundelegung von Grund- und Arbeitspreis deutlich über 5 Cent/ kWh (netto). Merkwürdigerweise vermeldet das Statistische Landesamt demgegenüber, dass der Durchschnittserlös beim Gasabsatz \"nur\" 3,8 Cent/ kWh beträgt.

Demnach muss Erdgas an irgendwen deutlich billiger verkauft werden als an die Heizgaskunden.


Zitat
Bei der Abgabe an das produzierende Gewerbe, das etwa zwei Drittel des Gesamtabsatzes darstellt, ist eine Steigerung von 28 Prozent auf 3,0 Cent je Kilowattstunde zu verzeichnen.

Weil auch in den Gaspreisen für das produzierende Gewerbe Netzkosten enthalten sind, zudem alle Gasversorger zu jeder Zeit Gewinne eingefahren haben, kann gefolgert werden, dass die Gasbezugskosten ganz erheblich unter 3,0 Cent/ kWh liegen müssen.

Noch offensichtlicher wird dies, wenn man beim produzierenden Gewerbe die Gaspreissteigerung um 28 Prozent zurückrechnet.

Dann ergibt sich, dass die Gaspreise für das produzierende Gewerbe entsprechend den Umsatzerlösen der Gasversorger in 2005 bei lediglich 2,16 Cent/ kWh gelegen haben müssen.

Mithin müssen auch die Gasbezugskosten 2005 deutlich unter 2,16 Cent/ kWh gelegen haben !

Was rechtfertigt dann aber die hohen Gaspreise für die Heizgaskunden?!!!

Diese lagen in 2005 bei durchschnittlich 4,62 Cent/ kWh.

Die Netzentgelte der Mitgas bei Heizgaskunden betragen lediglich ca. 1,16 Cent /kWh.

Offline gastrom

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Gaspreiserhöhung zum 01.10.2007
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2007, 23:24:42 »
Hallo, Mitstreiter aus nah und fern,

auf meinen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung ab 01.10.07 hat MITGAS reagiert und u.a. mitgeteilt:

\"Hinsichtlich der in Ihrem Schreiben bezweifelten Berechtigung der Preisanpassung möchten wir auf das inzwischen ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.06.2007, Az.: VIII ZR 36/06 verweisen. Darin wurde entschieden, dass im Bereich der Versorgung von Tarifkunden Gaspreiserhöhungen gem. § 315 Abs. 3 BGB der Billigkeit entsprechen, sofern die Preiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten erfolgen.

Aufgrund der Urteilsbegründung ist davon auszugehen, dass auch für den Bereich der Sondervertragskunden eine entsprechende letztinstanzliche Entscheidung ergehen wird.\"


Das es eine Entscheidung geben wird ist wohl anzunehmen. Ob diese aber \"eine entsprechende\" werden wird bezweifele ich jedoch.

Ich vermute, dass die von der Verbraucherzentrale Halle unterstützte Sammelklage schon vor dem zu erwartenden Urteil wenigstens im Ansatz ein differenziertes Herangehen hinsichtlich Tarif-/Sondervertragskunden bei MITGAS bewirkt hat.

Natürlich kann ich mich auch irren.

Auf jeden Fall trinke ich jetzt erstmal noch eine Tasse Tee.

Grüße von gastrom

 

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