Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Geburtsdatum bei Abgabe von Verbrauchsdaten erforderlich
Fidel:
Moin:
In gewissen Abständen erfreue ich E.ON Avacon mit den Verbrauchsdaten meines Gaszählers. Dazu verwende ich ein Online-Formular, das auf der Website von E.ON Avacon bereitgestellt wird.
Seit kurzem gibt es dort nun das (Pflicht-) Feld \"Geburtsdatum\". Wozu mag das gut sein? Bekomme ich von meinem EVU zukünfitig eine Grußkarte zum Geburtstag oder gar einen Blumenstrauß?
Leider wird nicht ganz klar, wessen Geburtsdatum hier eingegeben werden soll. Das der Ehefrau, oder des ältesten Sohnes? Ich habe einmal Opas Geburtsdatum aus den Anfängen des letzten Jahrhunderst genommen. Vielleicht bekommt er dann ja noch posthum die goldene Ehrennadel für langjährige Treue.
Gruß
Fidel
Cremer:
@Fidel,
freilassen, steht zwar in der GasGVV drin § 2 Ab1. 2 Nr. 1
kamaraba:
@Cremer
Sagen Sie mir mal, wie man ein \"Pflichfeld\" bei einem Online-Formular
freilassen kann?
\"Pflichtfelder\" sind auszufüllen. Was drin steht und ob das Geburtsdatum
der Wahrheit entspricht, mag dahin gestellt sein.
Da kann man auch das Datum vom OPA nehmen ;)
Cremer:
@kamaraba,
@Fidel,
ich würde da z.B. den 1.1.1900 reinschreiben.
Der § 2 Abs.3 regelt den Vertragsschluss und nicht die Erfassung von Verbrauchsdaten ( §9 Zutrittsrecht)
Insofern ist es m. E. rechtsmissbräculich, solche Daten bei der Zählerstands-/Verbrauchserfassung nennen zu müssen.
Schreiben Sie doch einfach einen Berief oder melden Sie per \"Kontakt\" online den Verbrauch.
Schreiben Sie an das Wirtschaftsministerium und schildern diesen Fall.
Cremer:
Die E.ON Avacon hat auf der Internetseite bei Privatkunden ein Formularcenter.
Dort kann man online 14 Änderungen vornehmen, wie Bankdaten, Rechnungszweitschrift, Zählerstand Broschürenbestellung, etc.
Bei all diesen Formularen wird beim Ausfüllen als Pflichtfeld auch das Geburtsdatum verlangt.
Das Geburtsdatum wird nach § 2 (Vertragsabschluss) Abs. 2 der GasGVV/StromGVV nur dort zur Pflichtangabe.
Ich halte dies schlicht für anmassend und rechtsmissbräuchlich bei allen angaben dies verlangen zu wollen.
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