Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ALG II + Ansammlung Stromrechnung  (Gelesen 12515 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kale

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
ALG II + Ansammlung Stromrechnung
« am: 02. Juni 2007, 15:52:46 »
Hallo an alle,

weil ich keine Ahnung hatte, wo und wie ich Hilfe suchen sollte bin ich jetzt hier. Ich hoffe sehr auf eine baldige positive Nachricht.

Mein Problem:
Mein Papa hat in der jahresabrechnung 06 nicht gelesen(bzw. aufgrund schlechtem Verständnís der dt. Sprache), das sich für 2007 die Zahlung geändert hat. Er sollte monatl. einen Abschlag von 87 € zahlen zu den \"aufgelisteten Fälligkeitsterminen\".
leider hat er-wie gewohnt- auf einen Stapel vorgefertigter Überweisungsscheine gewartet, die natürlich bis heute nicht erschienen sind.
Stattdessen bekam er erst am 25.05.07 eine Mahnung, dass er bis zum 06.06 die offene Forderung von 438,90 € zahlen soll.Ansonsten folgt eine Liefersperre.

Da mein Papa nur ALG II erhält ist es für ihn finanziell unmöglich diese Kosten zu begleichen,
Ich war heute bei der MVV und habe diese Problematik angesprochen,
doch sie haben nur gemeint, dass man die Abschläge, die sich im Laufe der Zeit angehäuft haben nicht in Raten zahlen lassen. Ansonsten haben sie mir auch keinen tipp gegeben, wie man zu einer lösung kommen könnte...

Also Leute was kann ich tun. kann denn wirklich keine Ratenzahlung erfolgen ? Falls nicht woher bekomme ich finanzielle Hilfe?

Gibt es denn kein Gesetz, wo drinsteht, dass man ALG II Empfänger mit solchen Kosten nicht überlasten darf ???

LG KALE

Offline e-Stromer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 95
  • Karma: +0/-0
ALG II + Ansammlung Stromrechnung
« Antwort #1 am: 02. Juni 2007, 17:01:32 »
hallo, kale,


ich würde mir unverzüglich - wenn ich der deutschen Sprache nicht mächtig wäre - einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und damit zu einem Rechtsanwalt gehen - vorher einen Termin bei RA geben lassen und ihn fragen, was ich in die Rubrik \"Sache\" für den Beratungsscheinantrag eintragen soll.
Der Rechtsanwalt würde mir beim Formulieren der Billigkeitseinrede nach § 315 helfen und mir Tipps für das weitere Vorgehen bezüglich dessen geben.

Vorab würde ich mich hier im Energienetz kundig machen und meinen Vater zum Rechtsanwalt begleiten.

Insbesondere würde ich RA auch bitten, mir bei dem entsprechenden Eil-Antrag bei der ARGE auf Übernahme der Stromkosten auf Darlehensbasis zu helfen.
Die ARGE zieht dann monatlich (m.W. 10) % vom Regelsatz ab, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.

Und RA könnte - nach Billigkeitseinrede beim Stromversorger - evtl. an den Stromversorger schreiben, dass Stromsperrung rechtswidrig ist - blabla.

Ggf. auch beim AG Schutzschrift und beim zuständigen Mahngericht ebenfalls entsprechend formulieren.

 ~~~

Es wurden bereits \"kleine Anfragen\" beim Bundestag eingereicht, wo dieses Thema behandelt werden soll. Mal sehen, ob dort endlich diesbezüglich Verantwortung gezeigt wird.

Vor einigen Wochen wurde leider noch verzichtet, sich mit einer Regelsatzerhöhung bezüglich der immer weiter steigenden Stromkosten auch nur annähernd zu befassen, bzw. den Regelsatz zu erhöhen. Ist auch klar, die Minister können ja sogar die höchsten Strompreise bezahlen und einige sind wohl sogar Aktionäre bei den EVU´s.

guckst Du da: Bundestag zu Stromkosten HartzIV

Viel Glück
Gruß Stromer

Offline kale

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
ALG II + Ansammlung Stromrechnung
« Antwort #2 am: 03. Juni 2007, 21:03:29 »
Hallo stromer,

Vielen dank für deine schnelle Antwort. es scheint mir doch etwas kompiziert zu sein- meinpapa wollté morgen nochmal dahin und seine problematik schildern(er kennt dort jmd) keine Ahnung ob das was bringen wird aber wenn´s nix bringt. müssen wir die ärmel hochkrempeln und zeigen dass es so nicht geht.

nochmals vielen Dank,

ich würde mich auf jd Fall freuen weitere hilfreiche Maßnahmen bzgl dieses Problems zu lesen

LG KALE

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
ALG II + Ansammlung Stromrechnung
« Antwort #3 am: 06. Juni 2007, 13:23:04 »
@Kale,

es ist schon erstaunlich, dass die MVV nicht aschon längst vorher gemahnt hat.

Ansonsten wie Stromer vorgeschlagen hat, verfahren
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline cheburaschka

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
ALG II + Ansammlung Stromrechnung
« Antwort #4 am: 09. September 2007, 01:22:00 »
Ich kann nur raten alles schriftlich zu machen, in dem Kundenzetrum das bringt gar nichts. Die wollten von mir auch 3,5 tausend  Euro innerhalb von zwei Wochen.
Hinterher weiß dann plötzlich keiner, dass man da war und den Kontakt gesucht hat.
Wenn man so viel nicht zahlen kann, muss man das denen mitteilen und kann bei dem Betrag sicher eine Ratenzahlung von 50 Euro pro Monat anbieten.
Ein Gerichtsvollzieher macht das auch nicht billiger. Erst mal schnell einen Teil überweisen, um die Zahlungswilligkeit zu zeigen ist manchmal auch ganz gut.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
ALG II + Ansammlung Stromrechnung
« Antwort #5 am: 09. September 2007, 09:49:52 »
@cheburaschka,

da haben Sie allerdings recht.

Wie in den beiden andeen Postings von Ihnen, hätten Sie auch seinerzeit sich um ein ordnungsgemäße, schriftliche Vertragsausführung mit dem Versorger bemühen sollen.

Dann ist man vor solchen Überraschungen sicher.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz