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OLG Düsseldorf: Darlegungs- und Beweislast bei der Billigkeitskontrolle
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RR-E-ft:
Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.03.2007, Az. VI - 2 U (Kart) 17/04
Erwägungen aus dieser Entscheidung können auch bei der Billigkeitskontrolle der Energiepreise selbst Bedeutung erlangen.
Auch Gasversorger wälzen z.B. mit den Preisen Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber und Marktstufen als Kosten, die selbst nicht angemessen sein können. Preiserhöhungen werden gerade mit solchen Kostenwälzungen begründet.
Der Beschluss selbst ist in der Rechtsprechungsdatenbank NRWveröffentlicht.
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