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Autor Thema: Investitionspflichten im Gebäudebereich vom Tisch  (Gelesen 3561 mal)

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Offline Sukram

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Investitionspflichten im Gebäudebereich vom Tisch
« Antwort #1 am: 15. August 2007, 16:51:15 »
Zitat
Baden-Württemberg legt Entwurf zu Wärmegesetz für Erneuerbare Energien vor

STUTTGART. - Schon ab 1. April 2008 sollen Neubauten in Baden-Württemberg 20 Prozent ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien decken. Die baden-württembergische Landesregierung fordert im Entwurf eines entsprechenden Gesetzes (PDF) als erstes Bundesland konkret die Verwendung von Solar-, Bio- oder Umweltwärme zur Warmwasser-bereitung und beim Heizen.
Im Gebäudebestand soll die Verpflichtung im Falle der Heizungssanierung nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft treten; dort muss der Anteil erneuerbarer Energien dann nur 10 Prozent betragen. Die Einhaltung des Gesetzes soll von den Baubehörden kontrolliert werden.
Verbände können beim Umweltministerium von Baden-Württemberg bis zum 31. August 2007 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben. Für Bürgerinnen und Bürger besteht diese Möglichkeit durch ein Internetforum.

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mal hypothetisch durchgerechnet-

Zitat
2) Bei Wohngebäuden, die vor dem 1. April 2008 errichtet oder genehmigt wurden oder
für die vor diesem Zeitpunkt der Bauantrag gestellt wurde oder mit deren Bau vor dem
1. April 2008 begonnen werden durfte, müssen ab dem 1. Januar 2010 mindestens
10 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn
ein Austausch der Heizanlage erfolgt.
10% = z.B. solares WW.

Zitat
(3) Die Pflicht nach Absatz 1 und 2 gilt als erfüllt, wenn
1. eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2
Wohnfläche genutzt wird,

222 qm * 0,04 = 8,88m².
Habbich nicht soviel (unverschattetes) Süddach- also Split.

Härtefall?

Zitat
Von einem unverhältnismäßigen Aufwand bei Installation einer solarthermischen
Anlage kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn die Gesamtkosten für die Installation
der Anlage einen Betrag von 2000 Euro/m2 Kollektorfläche übersteigen.

8,88*2000=17.760€ für solares WW, was bei uns (real, nicht irgendwie hergerechnet) weniger als 500l/a Heizöl ausmacht.

Die Obschwaben - Dame hat eindeutig einen soliden Dachschaden - da werd\' ich als Badener bockig und überdenke mein Holzpillenfaible doch nochmal ;-)
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

 

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