Energiebezug > Gas (Allgemein)
Gasleck nach Gaszählertausch
bjo:
Hallo,
Hab das ganze mal mit einem befreundeten Handwerker durchgesprochen.
Der meinte, wenn ihm das passiert wäre würde er die Kosten übernehmen und seiner Versicherung melden. Grund der direkte Zusammenhang zwischen Wechsel und Störung!
Cremer:
@aviator,
abwarten und erneut melden, wenn rechnungen eintrudeln.
Absperrhahn gehört noch zum Lieferanten.
superhaase:
--- Zitat ---Original von aviator
Die Leckage war wohl direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil.
--- Ende Zitat ---
Es kommt halt immer auf die genaue Ausdrucksweise bei der Fragestellung an. Erst hast Du von einem Leck des Zählers gesprochen..... :rolleyes:
Was heißt nun \"direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil\"?
Ist das Kugelventil nicht Teil des Absperrhahns?
Oder was hat ein weiteres separates Kugelventil zwischen Absperrhahn und Zähler für eine Funktion?
Ich nehme also jetzt mal an, das Leck war \"im\" Absperrhahn - also das Kugelventil des Absperrhahns war undicht. Das ist auch gut vorstellbar, dass ein altes Kugelventil jahrelang dicht ist, und dann nach einer Betätigung (bei den Montagearbeiten mindestens einmal zu- und wieder aufgedreht) undicht wird. Sowas kommt vor.
Wie Cremer sagt, und wie Du ja selbst aus der NDAV zitierst, endet das Versorgernetz \"mit\" dem Absperrhahn (Ausnahme bleibt Messeinrichtung).
-> Kosten trägt hier also auf jeden Fall der Netzbetreiber.
Egal ob das Leck jetzt beim Zählerwechsel entstand oder nicht.
Ist das Leck hingegen in der Leitung zwischen Absperrhahn und Zähler entstanden (in einem zusätzlichen separaten Kugelventil?), dann ist das allerdings wirklich Dein Bier. Und zwar unabhängig davon, ob die Handwerker beim Zählerwechsel das Kugelventil angefasst haben oder nicht (außer, sie haben es nachweisbar beschädigt).
Aber warum sollte eine nicht manipulierte Leitung (mal angenommen es gibt kein separates Kugelventil) von selbst undicht werden?
Daher hatte ich anfangs gesagt, dass die Verantwortlichkeit des Kunden \"praktisch\" erst nach dem Zähler beginnt.
Es wäre schön, wenn sich Fragesteller im Forum etwas mehr Mühe mit der genauen Formulierung und Schilderung der Sachlage geben würden. Wird wohl ein Wunsch bleiben.... ;)
ciao,
sh
hollmoor:
Vielleicht ist dieser Gas-Kugelhahn gemeint:
http://www.weinmann-schanz.de/cgi-bin/WebObjects/XSeMIPSWS.woa/1/wa/project?wosid=p32I6AOHkR0mrXDFaSMOxw&pid=102.117&atid=7093&ecm=at
Und der sitzt hinter dem Gaszähler und ist somit Eigentum des Hausbesitzers.
Da er direkt hinter der Verschraubung(jedenfalls bei uns)vom Gaszähler sitzt,kann es durchaus sein,daß er durch die Montage undicht geworden ist.
hollmoor:
--- Zitat ---Original von Cremer
@aviator,
abwarten und erneut melden, wenn rechnungen eintrudeln.
Absperrhahn gehört noch zum Lieferanten.
--- Ende Zitat ---
Hallo Gerd,
du meinst den Hauptabsperrhahn,der sitzt noch vor dem Gaszähler.
Aber nach dem Zähler gibt´s noch eine Absperrung und das ist die,von der
im vorherigen Beitrag geschrieben hab.Und für die ist nicht mehr der EV zuständig.
Man kann sich jetzt natürlich streiten,wer nun den Undichten verursacht hat.
Aber ist es das wert?Neu eindichten lassen und gut ist.;)
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