Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?  (Gelesen 9675 mal)

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Offline Rebell

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« am: 10. Februar 2005, 12:57:22 »
Hallo zusammen,

die EVU beziehen sich ja immer auf die gestiegen Bezugskosten wegen der Ölpreiskopplung. Nun ist ja auch bekannt das als Bezugsgröße das HEL der Rheinschiene herangezogen wird. Ob die Ölpreiskopplung in den Verträgen der EVU mit Vorlieferanten noch zeitgemäß oder gerechtfertigt ist, sei mal dahingestellt.

Hat sich aber schon mal jemand die Mühe gemacht die Preisentwicklung des HEL der Rheinschiene mit der seines Gasversorgers zu vergleichen?

Dann wäre nämlich das Argument der Ölpreiskopplung schnell vom Tisch.

Ich habe mal eine Vergleichsrechnung mit den Daten HEL Rheinschiene (Quelle: Statistisches Bundesamt) und dem Arbeitspreis der AVU (Tarifgruppe zwischen ca. 15000 - 50000 kWh) für den Zeitraum Januar 2000 bis Januar 2005 angestellt.

Danach komme ich auf eine Steigerung des HEL im o.g. Zeitraum in Höhe von ca. 20 % (leider liegen die aktuellen Werte für Jan 05 noch nicht vor, den Tecson Preis wollte ich nicht nehmen). Der Gaspreis inkl. aller Steuern ist beim AVU Tarif um ca. 60,5 % gestiegen. Darin enthalten sind alle Steuern und Abgaben, also der komplette Bruttoarbeitspreis.
Die Steuererhöhung (inkl. MwSt.) von 2003 auf den Arbeitspreis der AVU von 2002 beträgt nur 0,23478 ct./kWh (in EUR 0,0023478)  oder 7,08%.
Somit ergibt ergibt sich eine Schere zwischen HEL und Gaspreis von ungefähr 30-35% Verteuerung beim Gas. Vielleicht kann Henessy ja mal dazu Stellung beziehen.

Wer möchte, kann den Vergleich (Excel File) per Mail anfordern.


Grüße aus Gevelsberg

Maik Kranz

Offline Hennessy

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« Antwort #1 am: 11. Februar 2005, 22:58:17 »
Hallo Rebell,

ich kann und will nicht für die AVU die Preise rechtfertigen, aber einige grundsätzliche Mechanismen gelten natürlich auch hier.

Es ist nicht so einfach, dem Versorgungsunternehmen die eigenen Preise hinterher- und vorzurechnen und schon garnicht mit der völlig sachfremden Stützung auf eine Prozentbasis. Beispiel?

HEL-Notierungen des statistischen Bundesamtes:

Bezugsmonat:
Dezember 2004: 36,54 ct./l

Vergleichsmonate:
Januar 1999: 15,75 ct/l  / +132%
Januar 2000: 28,06 ct./l / +30,2%
Januar 2001: 31,63 ct./l / + 15,5%
Januar 2002: 26,91 ct./l / + 35,8 %
Januar 2003: 32,47 ct./l / +12,5%
Januar 2004: 28,54 ct./l / + 28,0 %

Das würde nach der hier im Forum verbreiteten Logik bedeuten, dass im Dezember 2004 der Gaspreis um 132% höher gewesen sein dürfte, als der Gaspreis der AVU im Januar 1999! Bitte vergleichen. Nein, war nicht so? Dann muss der Gaspreis im Vergleich zum Januar 2000 auch nicht 30% höher sein!

Der Gaspreis folgt den HEL-Notierungen, aber nicht stichtagsmäßig sondern zeitraummäßig. wie kann es ansonsten sein, dass Gasversorger über 12 Monate stabile Preise anbieten, die HEL-Notierung war sicherlich nicht über 12 Monate gleich hoch. Hier müssen die Jahresenergiekosten verglichen werden und nichts anderes! Deshalb sind die 2% zulässiges Erhöhungsvolumen vom Bund der Energieverbraucher auch ziemlich sachfremd. Wenn man die Heizölkopplung als Preisbildungsmechanismus heranzieht, kann das zulässige Erhöhungsvolumen nicht für September 2004 und  Januar 2005 nicht 2% sein, da die zu Grunde zu legenden HEL-Notierungen verschieden sind. Wenn ein Versorgungsunternehmen nicht zum 1.10.2004 erhöht hat sondern erst zum Januar 2005 so kann das Erhöhungsvolumen höher ausfallen ohne dass hier \"abkassiert\" wird, da die Jahresenergiekosten (12 Monate) für die Kunden beider Unternehmen gleich hoch sind - obwohl stichtagsmäßig Preisdifferenzen von XX% bestehen.

Die mit dem Preisbildungsmechanismus verbundene Intransparenz wird wahrscheinlich jetzt den Gasversorgern zum Verhängnis. Sehr gut kann man das daran erkennen, dass Unternehmen, die jahrelang günstige Preise (Vergleich zum Umland) angeboten haben, jetzt regelrecht abgestraft werden.

Offline RR-E-ft

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« Antwort #2 am: 12. Februar 2005, 16:51:11 »
@Hennessy

Intransparenzen sind immer verhängnisvoll für den Kunden, der sich zum Beispiel für Erdgas neu entscheidet und die Entwicklung, welche die Versorger wohl schon vorher kennen, deshalb nicht selbst abschätzen kann.

Die Prognose \"verhängnisvoll\" kann nur darauf hinweisen, dass

1. die Aktion hier eine weit größere Resonanz findet, als von der    
    Gaswirtschaft bisher eingeräumt,
2.  die hier empfohlene Strategie die richtige ist.

Verhängnisvoll für ein Gasversorgungsunternehmen muss es auch nicht sein. Die Kunden bleiben ja zum einen als solche erhalten und beziehen weiter Erdgas von ihrem Versorger und sind zweitens auch zahlungswillig, wnn nur der entsprechende Nachweis vollständig erbracht wird.

Das Gasversorgungsunternehmen braucht doch auch nur für die notwendige Transparenz zu sorgen:

Durch vollständige Offenlegeung der Kalkulation.
Die Kunden, die die Preise dann nochvollziehen können, werden wohl auch zahlen. Denn es geht den Kunden doch ersichtlich nur um den Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhungen.

Um nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Warum soll dieser Nachweis also durch Offenlegung der Preiskalkulation nicht entsprechend erbracht werden, vollkommen ohne ein Gericht zu bemühen?

Wer hat denn dabei wirklich Angst vor der angeblichen Heizöl- Konkurrenz?

Diese Anbieter kennen wohl die zu erwartende Erdgas- Preisentwicklung genauso gut wie die Gasversorger selbst und kalkulieren demnach.
Diese Anbieter können sich doch selbst beim Gasversorger Angbeote einholen und mit ihrem weiteren Wissen um die Marktzusammenhänge einen Blick in die Zukunft wagen.

Schließlich gibt es wohl auch Anbieter, die selbst sowohl Erdgas als auch Heizöl im Programm haben. Und auch diese sind Abonnenten des WIBERA-Preistelegramms.

Wenn ein Heizöllieferant deshalb einen Erdgaskunden seinem Versorger abspenstig machen wollte, müsste er wohl zumindest eine günstig finanzierte Heizungsanlage und oft auch noch einen Raum im Keller für den Öltank mitbringen.

Dem Kunden müsste schon heute ein dauerhaft günstiger Heizölpreis in der Zukunft garantiert werden, etwa durch einen langjährigen Bezugsvertrag mit Öffnungsklauseln zugunsten des Kunden.

All dies steht doch eher nicht zu erwarten.

Nur der Kunde steht als Marktteilnehmer auf dem Wärmemarkt uninformiert da und soll so seine Entscheidung treffen.

Mancher Verbraucher mag seine Entscheidung für Erdgas als Wärmeträger inzwischen bereuen.

Er muss sich aber wohl fast verhöhnt vorkommen, wenn nun aus der Tatsache, dass sich angeblich 75 % der Hauseigentümer in den vergangenen Jahren für Erdgas entschieden haben, gefolgert wird, Erdgas sei günstig im Wettbewerb gegen Heizöl.

Die eingeräumten Intransparenzen belasten also nur die Verbraucher als Marktteilnehmer auf dem angeblich stark umkämpften Wärmemarkt.

Der Verbraucher, der sich einmal entschieden hat, wechselt nicht ohne weiteres wieder den Energieträger. Hierfür sind die Investitionen in die Heizungsanlage zu hoch.

Im den neuen Bundesländern ist der Anteil der Erdgasheizungen besonders hoch. Man möchte also infolge auch geringere Preise erwarten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Erdgas ist hier in der Regel besonders teuer:

http://www.mdr.de/umschau/1724098.html

Die hohen Investitionen in das Netz nach 1990 mögen ein Grund sein.

Indes muss es diese Investitionen auch andernorts gegeben haben, um die heutige Infrastruktur zu schaffen. Auch diese Infrastruktur muss mit den Preisen abgegolten werden.

Sind deshalb in Ostdeutschland die Refinanzierungszeiträume für die Netzinvestitionen nur viel kürzer? Ggf. was wäre der Grund dafür?

Und nochmals:

EWE und E.on Westfalen Weser haben bekundet, hauptsächlich in Deutschland gefördertes Gas zu verkaufen (ExxonMobile, vormals BEB). Eine Ölpreisbindung ist dabei nicht gerechtfertigt.

Auch ansonsten kann die Ölpreisbindung nicht funktionieren, andernfalls wären die Importpreise gegenüber 2003 nicht zunächst erheblich gesunken.

Nunmehr mag das Preiniveau von 2003 bei den Importpreisen wieder erreicht sein. Was berechtigt dann zur drastischen Erhöhung der Endverbraucherpreise?  

Dabei ist es vollkommen unerheblich, um welche Kontingente es sich dabei im Einzelnen handelt. Es ist doch alles das selbe Gas.

Erdgas für Kraftwerke sieht nicht anders aus, riecht wohl nicht anders und brennt wohl  auch nicht anders, wenn es aus der selben Pipeline stammt.

Wenn die Förderung, der Transport und die Verteilung tatsächlich keine höheren Kosten verursachen als vor dem Anstieg der Ölpreise, müssen doch nun irgendwo in der Wertschöpfungskette durch die neuerlichen Preiserhöhungen einzig und allein erhebliche zusätzliche Gewinne generiert werden ohne jedwede sachliche Berechtigung.

An den zwei Prozent sollte man sich nicht stören:

Man hätte auch nur den alten Preis weiter bezahlen können.
An der Rechtslage ändert sich dadurch nichts.
Es ist also ein Zugeständnis der Kunden.

Die Gaspreise mit den HEL ins Verhältnis zu setzen ist ebenso untauglich. Die Gaspreise ändern sich ja nicht im selben Verhältnis:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,grossbild-433367-340183,00.html

Zudem handelt es sich beim Preis für leichtes Heizöl um den Preis für einen tatsächlichen Rohstoff, dessen Preise sich zumindest im Markt bilden.
Wenn dem Kunden die Preise eines Händlers nicht passen, kann er woanders bestellen  oder aber  zu einem anderen Zeitpunkt.

Man kann sich ja im Sommer bei geringen Preisen entsprechend seines Bedarfes eindecken und nicht zu Beginn oder während der Heizperiode, wo die Preise natürlich höher liegen. Die Kosten für die Vorratshaltung hat man dabei immer.

Ähnliche Möglichkeiten haben die Gasversorger auch, die über große Speicher verfügen, in denen Gas für den Bedarf mehrerer Monate gespeichert wird.

Das Erdgas, was also jetzt teuer an die Kunden verkauft wird, hat man ggf. noch zu günstigeren Preisen von den Vorlieferanten bezogen.

Nun können sich aber nicht eben einmal die Erdgaskunden alle eigene Gasomether in den Garten stellen, um auch eine entsprechende Strategie zu verfolgen.

In den Erdgaspreisen sind jedoch nicht nur der Preis des reinen Rohstoffs Gas, sondern auch die Kosten für Förderung, Transport und Verteilung enthalten. An diesen Kosten hat sich nichts geändert.

Branchenbeschäftigte werden wissen, dass wohl auch bei den Gehältern der Mitarbeiter keine Ölpreisbindung besteht, ebenso wie bei den übrigen Verwaltungskosten, den Kosten des Betriebsgrundstücks und dem Fuhrpark etc.


Wie sollte sich also der Erdgaspreis genauso entwickeln wie HEL?
\"Kein Kostenpreis, angelegter Preis\" ist zu vernehmen - aber ohne einleuchtende Begründung!

Weil die Förderländer das so wollen, oder weil der BGW das so will?
Und wer ist tonangebend im BGW?
Die einzelnen Stadtwerke wohl eher nicht.

Aber die haben es jetzt mit den verärgerten Verbrauchern zu tun.

Alles in allem eine Kette laufender Mitnahme- Effekte, die durch nichts zu rechtfertigen sind, schon gar nicht angesichts der Verpflichtung gem. § 1 Energiewirtschaftsgesetz zur preiswürdigen Versorgung im Bereich leitungsgebundener Gasversorgung, d.h. so billig wie nur möglich.

Diese Mitnahme-Effekte zumeist sogar innerhalb ein und des selben Konzerns, der auf allen Wertschöpfungsstufen der Gasversorgung beteiligt ist, kann also wohl nur unanständig sein.

Denn die führen für alle sichtbar zu erheblichen zusätzlichen Gewinnen.
Vielleicht müsste man nur eine besondere Unternehmensbesteuerung für Gasversorger einführen und die maßgeblichen Steuersätze mit einer Ölpreisbindung versehen. Hohe Preise, besonders hohe Steuern.

Und das einzelne kommunale Unternehmen, dass sich nicht etwa über seinen Verband VKU im Interesse seiner Kunden dagegen mutig zur Wehr setzt, ist hiernach wohl nicht berechtigt, dafür von den Kunden auch noch Verständnis zu erwarten.

Die Kunden haben nun einmal nur ihren örtlichen Versorger als Ansprechpartner, dem sie auch noch ihr Vertrauen schenken sollen.

Dabei muss immer bedacht werden:

Die Kunden haben auf ihrer Einnahmeseite auch keine Ölpreisbindung!
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der privaten Haushalte sehen bei andauernd steigender Arbeitslosigkeit und Hartz IV anders aus.

Trotzdem sind die Menschen auf die sichere und preiswerte Wärmeversorgung angewiesen.

 

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« Antwort #3 am: 13. Februar 2005, 15:56:31 »
@RR-E-ft

So langsam keimt in mir der Verdacht auf, dass hier verstehen mit akzeptieren gleichgesetzt wird.

Ich werde mich auf jeden Fall nicht in eine Endlosschleife begeben - macht ruhig ohne mich weiter - den Versuch war es aber trotzdem wert!

Offline RR-E-ft

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« Antwort #4 am: 13. Februar 2005, 18:11:27 »
@Hennessy

Mir geht es so, dass ich etwas nur akzeptieren kann, wenn ich es auch verstanden habe.

Bisher fehlt mir ein entsprechendes Verständnis, weil mir dieses bisher leider immer noch niemand vermitteln konnte.

Ich habe z. B. Herrn Dr. Pluge vom BGW ( www.bgw.de ) bei einer Diskussion in Paderborn am 21.01.2005 direkt gefragt, an welchen Ölpreis die Erdgaspreise gebunden sein sollen.

Er hatte darauf keine Antwort.

Wenn also der Hauptsgeschäftsführer des Verbandes keine entsprechende Aussage treffen kann, wer denn bitte schön dann?

Ich würde es sehr bedauern, wenn sich ein Kenner der Materie nicht mehr an der Diskussion beteiligt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rebell

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« Antwort #5 am: 14. Februar 2005, 12:33:13 »
@Hennessy

auch wenn Sie sich aus dem Forum verabschieden wollen möchte ich trotzdem antworten.


Ich habe in der Vergangenheit oft dieselben Argumente gehört und gesehen. Ihre Ausführungen lesen sich wie ein Verkaufsprospekt einer Investment Gesellschaft.
Man nimmt einen historischen Tiefstand und einen zeitnahen Höchststand und siehe da man kommt zu einer gewaltigen %ualen Steigerung.

Ich will nicht abstreiten das Ihre Daten stimmen aber ich habe nun mal den Zeitraum Jan 00 bis Jan 05 genommen. Und da sind die Ergebnisse nun mal so.
Ich hätte vielleicht noch hinzufügen sollen, dass sich das HEL von Jan 00 bis Sep 00 um 60% verteuert hat aber danach wieder nahezu auf das Niveau von Jan 00 gefallen sind.
Wir haben von Feb 01 bis Jul 04 beim HEL ein Preisniveau gehabt, welches durchschnittlich 10% über Jan 00 lag, also es gab eine Senkung um ca. 50% Punkte.
Bei der AVU ist das Durchschnittsniveau seit dem Anstieg in 2000 ab Jan 01 bei ca. 43% bis zur Erhöhung in Okt 04 geblieben.

Wo bitte ist hier die soviel angepriesene Preissenkung.

Ich verwende mal den Spruch den die AVU, wahrscheinlich auch alle anderen EVU und selbst der BGW sich auf die Fahne geschrieben haben: „Die Ölpreisbindung ist keine Einbahnstrasse nach oben, denn wenn die Ölpreise sinken, sinken zeitverzögert auch die Gaspreise.“

Wenn das keine Einbahnstrasse wäre hätte sich der kWh Preis fürs Gas der AVU auch um o.g. % Punkte senken müssen. Hat er aber nicht. Und die Steuererhöhung 2003 in Höhe von ca. 7% hat man auch noch zu einer versteckten Preiserhöhung genutzt.

Noch was:

Zitat: Das würde nach der hier im Forum verbreiteten Logik bedeuten, dass im Dezember 2004 der Gaspreis um 132% höher gewesen sein dürfte, als der Gaspreis der AVU im Januar 1999! Bitte vergleichen. Nein, war nicht so? Dann muss der Gaspreis im Vergleich zum Januar 2000 auch nicht 30% höher sein!

Bitte nicht solche „geschlossenen Fragen“ stellen, die Antwort steht ja vorher fest ; kommt meistens sarkastisch rüber und sieht so aus als ob der andere nicht ganz gescheit wäre.

Grüße aus Gevelsberg

Maik Kranz

Offline Rebell

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Ölpreiskopplung, Neue Erkentnisse?
« Antwort #6 am: 16. Februar 2005, 16:45:00 »
Halloooo,

ich dachte hier würden fast alle user losschreiben und mitteilen das es bei Ihrem EVU gleich oder ähnlich ist.

Oder sollte etwa am Ende nur die AVU als einzigstes EVU mit solchen \"Merkwürdigen\" Zahlen aufwarten können?

 

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