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Autor Thema: Süwag argumentiert mit WP-Testat gegen Gaspreiskürzung  (Gelesen 5402 mal)

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Offline Molitor

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Guten Tag,
da dies mein erster Beitrag im Forum ist, kurz vorweg: Ich bin Gaskunde (Heizung/WW, Jahresverbrauch rd. 16.000 kWh) der Süwag im Versorgungsgebiet der ehemaligen Main-Kraftwerke. Ich habe der Preiserhöhung im Dezember 2005 widersprochen und seither Abschläge und Jahresabrechnungen um inzwischen über 200 Euro gekürzt.

Nun zu meiner Frage, gleichzeitig als Info-Beitrag über die Strategie der Süwag gedacht:

Süwag hat sich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers bescheinigen lassen, dass ihre Preissteigerungen der letzten Jahre niedriger gewesen seien als die der Beschaffungskosten für Erdgas. Unter Bezug auf dieses Testat (in Kopie mir übersandt) und unter Hinweis auf "die bisherige Rechtsprechung" sieht Süwag "keine Berechtigung mehr (sic), die Erdgasrechnungen zu kürzen".

Weiter heißt es: "Vor diesem Hintergrund und da wir Ihnen die Kosten möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen ersparen möchten, bitten wir (...) den aktuell offenen Betrag (...) zu zahlen. (...) Sofern Sie diesen Weg nicht gehen wollen, bieten wir Ihnen an, die ausstehende Forderung unter Vorbehalt zu begleichen. Hierdurch wahren Sie weiterhin Ihre Rechtsposition und ersparen sich eine eventuell erhebliche Nachzahlung."

Schließlich wird mir auch noch eine Ratenzahlung angeboten.

Meine Frage: Handelt es sich hierbei evtl. um einen außergerichtlichen Einigungsversuch als Vorstufe zu einer Klage? Welche rechtlichen Folgen hätte

- eine ablehnende Antwort
- gar keine Reaktion meinerseits

möglicherweise?

Vielen Dank im voraus für eventuelle Antworten bzw. Ratschläge.

Molitor

Offline Cremer

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Süwag argumentiert mit WP-Testat gegen Gaspreiskürzung
« Antwort #1 am: 17. April 2007, 07:29:10 »
@Molitor,

Diese Argumentation schließen sich zur Zeit mehrere Versorger an (Siehe z.B. SWM)

Es ist schließlich nur eine Formulierung, um auf die, nach Ansicht des Versorgers, berechtigte Forderungen hinzuweisen.

Wenn Sie sich mal hier eingelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass überzahlte Beträge nicht erstattet werden und man auf einen Rückforderungsprozess angeweisen ist.

Dieser wird zu 99% negativ für Sie verlaufen.

Warum wird Ihnen iene ratenzahlung angebogten?

Bestehen da noch Zahlungsverpflichtugnen aus dem Zeitraum vor Ihrem Widerspruch etwa?

Diese müßten Sie schon leisten.

Im Prinzip brauchen Sie aber auf ein solches Schreiben nicht zu antworten.

Lesen Sie bitte die verschiedenen Threads auas den vergangenen Wochen und nutzen Sie die Suchfunktion.

Der Beitrag wäre eher bei "Ich brauche Hilfe" einzustufen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Molitor

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Süwag argumentiert mit WP-Testat gegen Gaspreiskürzung
« Antwort #2 am: 17. April 2007, 22:36:59 »
@Cremer:

Danke für die Antwort. Das Ratenzahlungsangebot bezog sich nur auf den kürzungsbedingten Rückstand.

Ich hatte zuvor im Forum nach Beiträgen zur Süwag gesucht, aber nichts Passendes gefunden. Wenn ich ungewollt Forum-Regeln verletzt haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Molitor

Offline RR-E-ft

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Süwag argumentiert mit WP-Testat gegen Gaspreiskürzung
« Antwort #3 am: 17. April 2007, 23:48:53 »
@Molitor


Möglicherweise kommt es auf die Kalkulation und die Billigkeit schon nicht an, wenn nämlich keine wirksame Preisänderungsklausel im Vertrag enthalten ist, vgl. Urteil des LG Essen vom 17.04.2007.

Dann sind alle Preiserhöhungen unwirksam.

Aus dem Süwag- Geschäftsbericht 2006 auf Seite 26 geht hervor, dass alle Netzkosten erheblicht überhöht waren und abgesenkt werden mussten:

http://www.suewag.de/property?page=1173274565&pkey=file


Aus selbem Grund könnten auch die Verbrauchspreise in der Vergangenheit überhöht gewesen sein:


http://www.thueringen.de/de/tmwta/aktuelles/pressemitteilungen/26455/uindex.html

 

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