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Autor Thema: Vertragsumstellung durch Versorger ohne Einverständnis des Verbrauchers  (Gelesen 6478 mal)

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Offline Kämpfer

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Vorab der Hinweis, dass ich ein unbequemer Stromrebell bin.

Da ich nicht wusste, zu welchem Stromtarif ich von der FairEnergie Reutlingen beliefert werde, habe ich diesbezüglich im Juli 2007 die FairEnergie um Auskunft gebeten.

Die Auskunft der FairEnergie ist sehr interessant:

\"Momentan werden Sie zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung versorgt. Beiliegend übersenden wir Ihnen die diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegende Stromkundengrundversorgungsordnung ( StromGVV ). Diesem Schreiben haben wir ebenfalls eine Übersicht über die Preisentwicklung der Allgemeinen Preise der Grundversorgung sowie der Tarife FairStrom und FairStromPlus beigelegt. Unser Preissystem hatte sich zum 01.04.2006 geändert. Bis zu diesem Datum gab es bei uns eine Bestabrechnung mit unserem Wahltarif FairStrom, d.b. der Kunde wurde automatisch in dem für ihn günstigsten Tarif eingestuft. Seit dem 01.04.2006 bieten wir unser Stromlieferangebot FairStromPlus an. Die automatische Bestabrechnung von Grundversorgung und FairStromplus ist seither nicht mehr möglich. Mit unserem FairStromPlus-Vertragsprodukt haben alle bisherigen FairStrom-Kunden die Möglichkeit günstigere Strompreise mit einer verbrauchsabhängigen Bestpreis-Garantie zu erhalten. Das Angebot,   ( Anmerkung meinerseits: Es handelt sich wirklich nur um ein Angebot zum Wechsel in einen neuen Tarif \"FairStrom Plus\", das Wort \"Kündigung\" kommt in dem Schreiben nicht vor ) welches Ihnen im Mai 2006 zuging, führte jedoch zu keinem Vertragsabschluss. Auch haben wir Sie in unseren in der Vergangenheit geführten Schriftwechseln stets auf die Möglichkeit eines günstigeren Vertragsabschlusses im Rahmen des FairStromPlus-Tarifs hingewiesen. Beiliegend übersenden wir Ihnen nochmals das Angebot.\"

Hier meine erste Frage: Ist dieses Schreiben als Kündigung des Tarifs FairStrom zu werten?

Daraufhin habe ich  im Juli 2007 der FairEnergie rein vorsorglich mitgeteilt, dass ich der von dieser einseitig vorgenommenen und mir erstmalig mit Schreiben Mitte Juli 2007 bekannt gewordenen Einstufung in den Grundtarif ausdrücklich widerspreche. Die Einstufung wäre weder erforderlich noch vereinbart. Darüber hinaus habe ich die FairEnergie angesichts der langjährigen Geschäftsbeziehung zur Vermeidung von Weiterungen höflich gebeten, mich wieder in den Tarif FairStrom einzustufen.

Nachdem es die FairEnergie vorzog, auf mein Schreiben nicht innerhalb von drei Wochen zu reagieren, habe ich zur Vermeidung von Missverständnissen der FairEnergie per Einschreiben / Rückschein Mitte August nochmals mitgeteilt, dass ich meinerseits Widerspruch einlege gegen die von der FairEnergie einseitig vorgenommene Vertragsbeendigung und die Einstufung in die Grundversorgung. Hilfsweise legte ich Widerspruch gegen die Vertragsbeendigung des Stromsliefervertrags nach dem Tarif FairStrom mit automatischer Bestabrechnung von Grundversorgung und Fairstrom zum 31.03.2006 ein. Die FairEnergie hätte u.a. in der Anlage zu ihren Schreiben ein Vertragsangebot für einen neuen Stromliefervertrag FairStromPlus unterbreitet, dass ich nicht angenommen hätte. Darüber hinaus habe ich die FairEnergie darauf hingewiesen, dass die von dieser eigenmächtig und ohne sein Einverständnis vorgenommene Vertragsbeendigung nicht wirksam ist, weshalb es sich bei den zur Abrechnung gestellten Preisen um einseitige Preisfestsetzungen handelt und deshalb die zur Abrechnung gestellten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden. Ferner habe ich die FairEnergie gebeten, dass diese mir die Gründe erläutert, die ab 01.04.2006 eine Weiterführung des bestehenden Vertrags im Tarif FairStrom mit automatische Bestabrechnung von Grundversorgung und Fairstrom zu den bisherigen Bedingungen nicht zulassen sollen. Sollte ich keine gegenteilige Antwort und keine Erläuterung der oben genannten Punkte von der FairEnergie erhalten, würde ich von einer weiteren Stromlieferung im Tarif FairStrom mit automatischer Bestabrechnung von Grundversorgung und FairStrom zu den bisherigen Bedingungen ausgehen.

Hier meine zweite Frage: Ist dieses Schreiben als ausreichend, oder muss ich zur Wahrung meiner Interessen Feststellungsklage erheben.

Die FairEnergie hat in der Zwischenzeit reagiert und mitgeteilt, dass sie angesichts der langjährigen Geschäftsbeziehung und zur Vermeidung weiteren Schriftverkehrs ein Vergleichsangebot zur Lösung der Situation vorschlage. Bei Abschluss des FairStromPlus Vertrages und unter der Voraussetzung, dass ich die offenen Posten bezahlen würde,  wäre die Klägerin kulanterweise bereit, mir die FairStromPlus - Konditionen rückwirkend zum 01.04.2006 zu gewähren. In der Anlage wäre ein Vertragsangebot beigelegt. Ich solle dieses bitte unterzeichnen und ein Exemplar an die Klägerin zurücksenden. Meine Jahresrechnung 2006 werde dann entsprechend der Konditionen des FairStromPlus-Vertrages korrigiert.

Auf das Schreiben der FairEnergie reagierte ich wie folgt:

Die gegen die erhöhten Gesamtpreise gerichteten Widersprüche würden meinerseits weiterhin aufrecht erhalten. Das von der FairEnergie zur Lösung der Situation unterbreitete Vergleichsangebot werde meinerseits abgelehnt. Statt dessen erinnerte ich die FairEnergie daran, dass ich mit meinen beiden Schreiben der von der FairEnergie einseitig vorgenommenen und mir erstmalig mit Schreiben von Mitte Juli 2007 bekannt gewordenen Einstufung in den Grundtarif ausdrücklich widersprochen habe. Die Einstufung wäre weder erforderlich noch vereinbart gewesen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werde auf die beiden Schreiben verwiesen.

Hier meine dritte und letzte Frage: Habe ich meinerseits alles getan, oder was muss noch getan werden.

Bin für Infos von den ForenGöttern dankbar.

Kämpfer

 

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