Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
RR-E-ft:
Propaganda des Versorgers
Der BGH hat nicht über die Rechtmäßigkeit der ESB- Gaspreise entschieden.
Vielmehr war ein Verbraucher aus Heilbronn vor dem BGH unterlegen, weil er die Bezugskostensteigerung seines Versorgers ausdrücklich nicht (mehr)
bestritten hatte.
Gaspreiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten sind nach dem BGH- Urteil dann und soweit unbillig, wie sie durch gesunkene Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten.
Ob sich der Berufungskläger in Sachen ESB in dem Verfahren vor dem Amtsgericht richtig aufgestellt hatte, ist nicht bekannt. Ob diese Frage vor dem Amtsgericht überhaupt erörtert wurde, ist nicht bekannt.
noedl:
SZ / Regionalteil Starnberg / 08.08.07
Bundesgerichtshof bestätigt Billigkeit bei höheren Kosten für Versorger
Wolfratshausen# Sind höhere Energiepreise rechtmäßig? Über diese Frage wird viel diskutiert. Jetzt urteilte der BGH und bestätigte die Billigkeit der Preisänderungen der ESB: Preisanpassungen aufgrund von höheren Kosten seinen rechtmäßig. Mit einer Klage hatte ein Kunde die ESB-Preiserhöhungen zum 01.07.05, 01.01.06 und 01.04.06 überprüfen lassen. Doch das AG Mühldorf gab nach Vorlage aller notwendigen Infos der ESB Recht. der Kläger strebte ein Berufungsverfahren vor dem LG an, zog dieses aber nun wieder zurück. Denn der BGH bestätigte, dass Preisanpassungen rechtmäßig sind.
> was nun?
> in diesem Fall hatte der Kunde die ESB verklagt (das hätte er besser bleiben lassen...)
> was hat diese Entscheidung für Auswirkungen?
Zeus:
@noedl
Lesen sie doch nocheinmal alle Erläuterungen zum Urteil des BGH im Energienetz und im Forum durch, dann finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Der BGH hat auf keinen Fall bestätigt, dass die Preisanpassungen in Starnberg rechtmäßig waren. Waren die Infos der ESB wirklich so stichhaltig? Wer A sagt und nicht bereit ist B zu sagen, sollte es lieber gleich lassen.
Cremer:
@noedl
--- Zitat ---strebte ein Berufungsverfahren vor dem LG an, zog dieses aber nun wieder zurück. Denn der BGH bestätigte, dass Preisanpassungen rechtmäßig sind
--- Ende Zitat ---
@noedl,
Was ist das denn??
Zieht Verfahren zurück und BGH bestätigte ??
Verstehe ich nicht ganz :evil:
noedl:
@cremer
Man hat ihm (dem Kläger) wohl gesagt, dass das Landgericht (LG) auch nicht anders urteilen wird, da bereits eine entsprechende Entscheidung des BGH vorliegt - vermutlich hat er deshalb auf eine Brufung verzichtet.
@zeus
...so stehts zumindest in der SZ, dass der BGH der ESB Recht gegeben hat.
ich hab´ den Artikel nicht geschrieben!
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