Energiepreis-Protest > ELE - Emscher Lippe Energie
Stromzähler ausgebaut!
Manu2602:
Hallo
Ich habe bei der ELE noch eine offene forderung, beziehe aber seit 01.08. meinen Strom von einem anderen Anbieter. Jetzt meine Frage, die ELE hat mir den Zähler ausgebaut, wodurch ich den Strom des anderen Anbieters jetzt nicht nutzen kann.
Ist die ELE trotz offener Forderung verpflichtet mir den Zähler wenigstens wieder einzubauen? Damit ich den Strom vom anderen Anbieter nutzen kann?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
bjo:
Hallo,
um was für \"offene Forderungen\" handelt es sich?
wenn es sich um Wiederspruchsforderungen handelt dann ist der
Zählerausbau nicht erlaubt!
wenn es sich um andere Forderungen handelt, muß eine Mahnung mit Zahlungstermin existieren!
bitte mehr Fakten!
Manu2602:
Es handelt sich um Forderungen aus der Jahresendabrechnung. Bauen die mir bevor ich die Forderung komplett beglichen habe meinen Zähler wieder ein, denn der strom kommt ja von einem anderen Anbieter seit 01.08 und ich kann schlecht ohne strom dasitzen, bis ich die forderung komplett beglichen habe!
Cremer:
@Manu2602,
bjo hatte gefragt, ob die Forderungen, egal aus Jahresrechnung oder Abschlägen, aus einem
- Widerspruch gemäß § 315 bestehen oder
- aus anderen Gründen, z.B. Nichtzahlungsfähigkeit.
Im ersteren Fall ist der Ausbau rechtswidrig,
im zweiten Fall rechtens.
Im zweiten Fall müssen sodann erst die Forderungen beglichen werden, ehe der örtliche Netzbetrieber den Zähler wieder einbaut.
bjo:
--- Zitat ---Original von Manu2602
Es handelt sich um Forderungen aus der Jahresendabrechnung. Bauen die mir bevor ich die Forderung komplett beglichen habe meinen Zähler wieder ein, denn der strom kommt ja von einem anderen Anbieter seit 01.08 und ich kann schlecht ohne strom dasitzen, bis ich die forderung komplett beglichen habe!
--- Ende Zitat ---
nochmal
hast du Einspruch eingelegt gemäß BGB 315 und hast weniger gezahlt?
wenn dem so ist, zum Anwalt gehen und den alten Anbieter zum Einbau
zwingen!
wenn du einfach die Jahresendabrechnung nicht gezahlt hast und die
erfolgten Mahnungen ignoriert hast bekommst du den Zähler erst wieder
wenn eine Zahlungsvereinbarung, eventuell Rate. vereinbart wird.
Der neue Anbieter darf dir bereits die Grundgebühr in Rechnung stellen!
Tip: geh zur Verbraucherzentrale und leg denen deine Unterlagen vor.
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