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Autor Thema: Mal wieder: Kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion zur Ölpreisbindung, BT-Drucksache 16/9681  (Gelesen 5124 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kleine Anfrage der FDP- Bundestagsfraktion

Offensichtlich will man den Bundesumweltminister und den Bundeswirtschaftsminister und damit die aktuelle Regierungskoalition vorführen.
Den Inhalt der Gasimportverträge und die konkrete Kopplung der Erdgaspreise an die Rohölpreise in diesen kennen beide nicht. Das werden die aber wohl sicher nicht zugeben, um in der Öffentlichkeit das Gesicht zu wahren. Man wird mit vom Lobbyverband BDEW zugespielten Floskeln antworten. Auch die Staatssekretärin im BMWi Dagmar Wöhrl hat darin keinen Einblick, verfügt aber sicher über die Telefonnummer des Branchenverbandes BDEW.

Die kleine Antwort der Bundesregierung kann demnach so ausfallen.

Und dabei ist vollkommen offensichtlich, dass die Letztverbraucher- Erdgaspreise nominal weit stärker gestiegen sind als die vom BAFA ermittelten Erdgasimportpreise.

Bemerkenswert war schon seinerzeit die Vorbemerkung der Fragensteller:


Zitat
Der Fund eines der größten zusammenhängenden Erdgasfelder der Welt in Slochteren (Niederlande) eröffnete 1959 erstmals die Möglichkeit der über- regionalen Erdgasversorgung in größerem Umfang. Das Erdgas besaß damals als neuer Energieträger keinen Markt gegenüber den insbesondere im Wärmemarkt etablierten Energieträgern Kohle und Heizöl (seinerzeit über 60 Prozent Marktanteil). Um dem Erdgas den Marktzugang zu erleichtern, trafen deshalb seit Beginn der 1960er Jahre erdgasproduzierende und erdgasimportierende Unternehmen die als Öl-Gas-Preisbindung bekannte Preisvereinbarung, wo- nach der Gaspreis dem Ölpreis auf Basis eines Mittelwertes, der in einem sechsmonatigen Referenzzeitraum ermittelt wird, mit halbjährlichem Abstand folgt. Diese Öl-Gas-Preisbindung sollte einerseits den Erdgasproduzenten langfristige Investitionssicherheit durch Absatzsicherung gewähren, um die exorbitanten Investitionen in Erschließung, Verarbeitung, Transport und Vertrieb des Erdgases zu refinanzieren. Andererseits sollte sie für die Gasversorgungsunternehmen (GVU) die Konkurrenzfähigkeit des Erdgases im Substitutionswettbewerb mit dem Heizöl auf dem Raumwärmemarkt sichern (Prinzip der Anlegbarkeit des Preises). Diese Regelung findet noch heute als so genannte Preisgleitklausel in langfristigen Erdgasbezugs- sowie -absatzverträgen Anwendung. Zwar handelt es sich bei der Öl-Gas-Preisbindung also um eine privatwirtschaftliche, auf allen Stufen der Lieferkette verhandelbare Preisvereinbarung, jedoch stellt sich angesichts der Tatsache, dass sie vor über 40 Jahren zur Markteinführung des Erdgases gedacht war, dieses aber mittlerweile auf dem Wärmemarkt einen Marktanteil von gut 40 Prozent erreicht hat, die Frage, ob diese Verein barung noch zeitgemäß ist und vor allem, ob sie nicht zu einem Wettbewerbshemmnis auf dem deutschen Gasmarkt geworden ist mit weit reichenden Konsequenzen für Unternehmen wie Verbraucher.

Das ist offensichtlicher Unfug, wenn in den Importverträgen der Erdgaspreis offensichtlich an die Rotterdamer Rohölnotierungen (Referenzwert Brent) gekoppelt ist und in US- Dollar je 1.000 Kubikmeter abgerechnet wird. Siehste hier Die Preisbindung ist eine Erfindung der Erdölwirtschaft vgl. hier S. 39 ff.

Der Kartellsenat des BGH hat wiederholt festgestellt, dass ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie nicht existiert (zuletzt: BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07).

Kein Naturgesetz: Wer dumm fragt, bekommt dumme Antworten.

Seit Jahren auf dem Markt und wohl offensichtlich von Juristen wie MdB Dr. Westerwelle beharrlich ignoriert.

Lesen bildet.

Offline tangocharly

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Zitat
Seit Jahren auf dem Markt und wohl offensichtlich von Juristen wie MdB Dr. Westerwelle beharrlich ignoriert.

Die in § 14 dieses Werks angesprochenen \" zwanzig Thesen \" wären sicher nicht uninteressant zu kennen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RuRo

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...

16. Was kann und wird das Parlament (dazu gehört auch die Opposition) unternehmen, damit die gesetzlich verankerten Forderung des § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 EnWG2005 real umgesetzt und damit auch spürbar beim Verbraucher ankommen?

17. Wie lange wollen wir, die Legislative, eine marktgerechte Preisentwicklung des eigenständigen Wirtschaftsguts Erdgas, noch den schmäler werdenden Schultern der Verbraucher aufbürden?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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@RuRo

Darum geht es doch nicht. Politik funktioniert leider anders. Es geht wohl u.a. darum, aus der Bundesregierung rauszukitzeln, dass man angeblich die Atomkraftwerke länger für die Grundlaststromerzeugung braucht, um dann genüsslich zu beobachten, wie die Noch- Koalitionäre darüber vor der Bundestagswahl streiten. Siehste hier. Es geht um das Vorführen und den Spalt-Pilz.

Offline RuRo

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@RR-E-ft

Das Politik anders funktioniert, wird im verlinkten Beitrag insbesondere bei Frage 2 deutlich - Westerwelle zero points.

Die Fragestellung passt eindeutig nicht zur Antwort  ;) - wen wunderts
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Cremer

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@RR-E-ft,

vermutlich könnten die Antworten diesmal noch knapper ausfallen.

Ich kenne persönlich solche Kleine Anfragen ;)

Werden meistens mit einem Vorbemerkung und die anschließenden Fragen nur knapp mit  \"Ja\" und \"Nein\" beantwortet.
MFG
Gerd Cremer
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@Cremer

Soso. Steht zu hoffen, dass nicht solche kleinen Anfragen aus dem privaten Bereich gemeint sind. \"Ist der Müll schon runtergebracht?\"  ;) Dieser und der vorherige Beitrag leisten m. E. nichts zum Thema.

Offline RR-E-ft

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Offline nomos

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So ganz falsch liegt die energiepolitische Bundestagssprecherin aber nicht.

Hartz-IV-Empfänger

Wenn jetzt die Mittelschicht auch noch Sozialtarife über die Preise oder über Steuern und Abgaben finanzieren muß, dann friert die Mitte in Deutschland nur noch mehr! Wer will da noch in der Mitte sein?
Links und Rechts von der Mitte ist es wärmer.  ;)

Offline RR-E-ft

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Zwischen den Stühlen ist die Mitte.

Offline RR-E-ft

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Antwort der Bundesregierung BT- Drs. 16/9919


Zitat
2. Hat das Bundeskartellamt in den Jahren 2006 bis 2008 geprüft, ob importierende Gasversorgungsunternehmen oder
Gasversorgungsunternehmen, die Endkunden beliefern, Gasbezugskostenänderungen auf Grund der Ölpreisbindung gleichermaßen bei steigenden und bei fallenden Bezugskosten weitergegeben haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das Bundeskartellamt hat in dem erfragten Zeitraum 2006 bis 2008 diese Prüfung nicht vorgenommen. Gaslieferverträge mit Endverbrauchern (Haushalt, Kleingewerbe) enthalten in der Regel keine Gas-Ölpreis Kopplung. Ferner gab es für diesen Zeitraum keine Anhaltspunkte, dass die Gas-Ölpreis-Kopplung nur zu Lasten der Verbraucher angewendet wurde.

Es gab keine Untersuchung darüber, ob geänderte Bezugskosten bei Bezugskostensenkungen gleichermaßen, also im selben Umfang  weitergegeben wurden.

Man braucht ja nur den Abstand der Letzverbraucherpreise zu den BAFA- Erdgasimportpreisen zu vergleichen, um festzustellen, dass sich der Abstand stetig vergrößert hat seit 2003 ff.


Zitat
4. Welche Vor- und Nachteile (insbesondere Preisrisiken) wären mit einer Entkopplung der Öl- und Gaspreise für die Märkte bzw. für den Endverbraucher verbunden?

Der Gaspreis ist gekennzeichnet durch eine begrenzte Anzahl von Anbietern und eine steigende Nachfrage. Angesichts der Marktmacht der Gas produzierenden Länder wäre auch bei anderen Preisgestaltungsmodellen bei den Importverträgen wohl kaum mit sinkenden Gaspreisen zu rechnen.
Auf den inländischen Weiterverteilungsstufen werden bereits jetzt Lieferverträge auch ohne Ölpreisbindung angeboten.

Offline Cremer

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@Fricke,

na, dann haben wir es ja jetzt schriftlich von höchster staatlicher Stelle:

Zitat
Gaslieferverträge mit Endverbrauchern (Haushalt, Kleingewerbe) enthalten in der Regel keine Gas-Ölpreis Kopplung

 :D :D :D
MFG
Gerd Cremer
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@Cremer

Weder der Sinn Ihres Beitrags noch der Grund bzw. Anlass einer großen Erheiterung will sich mir erschließen.

\"In der Regel\" bedeutet, dass es davon auch Ausnahmen geben kann, nämlich dann, wenn ein Verbraucher mit seinem Versorger eine Ölpreisbindung (zB. kaltgepresstes natives Olivenöl am Marktort Rhodos bzw. Sonnenblumenöl Hausmarke Edeka, 1 l- Flasche, Edeka- Laden um die Ecke) vereinbart hat. Es soll durchaus Verbraucher geben, die solche Verträge mit Ölpreisbindung abeschlossen haben. :rolleyes: Diese sind aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Eine eben solche Ausnahme stellt es dar, wenn Verbraucher mit dem Erdgaslieferanten einen Festpreisvertrag abschließen.

 

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