Kleine Anfrage der FDP- BundestagsfraktionOffensichtlich will man den Bundesumweltminister und den Bundeswirtschaftsminister und damit die aktuelle Regierungskoalition vorführen.
Den Inhalt der Gasimportverträge und die konkrete
Kopplung der Erdgaspreise an die Rohölpreise in diesen kennen beide nicht. Das werden die aber wohl sicher nicht zugeben, um in der Öffentlichkeit das Gesicht zu wahren. Man wird mit vom Lobbyverband BDEW zugespielten Floskeln antworten. Auch die Staatssekretärin im BMWi Dagmar Wöhrl hat darin keinen Einblick, verfügt aber sicher über die Telefonnummer des Branchenverbandes BDEW.
Die
kleine Antwort der Bundesregierung kann demnach
so ausfallen.Und dabei ist vollkommen offensichtlich, dass die Letztverbraucher- Erdgaspreise nominal weit stärker gestiegen sind als die vom BAFA ermittelten Erdgasimportpreise.
Bemerkenswert war schon seinerzeit die
Vorbemerkung der Fragensteller:
Der Fund eines der größten zusammenhängenden Erdgasfelder der Welt in Slochteren (Niederlande) eröffnete 1959 erstmals die Möglichkeit der über- regionalen Erdgasversorgung in größerem Umfang. Das Erdgas besaß damals als neuer Energieträger keinen Markt gegenüber den insbesondere im Wärmemarkt etablierten Energieträgern Kohle und Heizöl (seinerzeit über 60 Prozent Marktanteil). Um dem Erdgas den Marktzugang zu erleichtern, trafen deshalb seit Beginn der 1960er Jahre erdgasproduzierende und erdgasimportierende Unternehmen die als Öl-Gas-Preisbindung bekannte Preisvereinbarung, wo- nach der Gaspreis dem Ölpreis auf Basis eines Mittelwertes, der in einem sechsmonatigen Referenzzeitraum ermittelt wird, mit halbjährlichem Abstand folgt. Diese Öl-Gas-Preisbindung sollte einerseits den Erdgasproduzenten langfristige Investitionssicherheit durch Absatzsicherung gewähren, um die exorbitanten Investitionen in Erschließung, Verarbeitung, Transport und Vertrieb des Erdgases zu refinanzieren. Andererseits sollte sie für die Gasversorgungsunternehmen (GVU) die Konkurrenzfähigkeit des Erdgases im Substitutionswettbewerb mit dem Heizöl auf dem Raumwärmemarkt sichern (Prinzip der Anlegbarkeit des Preises). Diese Regelung findet noch heute als so genannte Preisgleitklausel in langfristigen Erdgasbezugs- sowie -absatzverträgen Anwendung. Zwar handelt es sich bei der Öl-Gas-Preisbindung also um eine privatwirtschaftliche, auf allen Stufen der Lieferkette verhandelbare Preisvereinbarung, jedoch stellt sich angesichts der Tatsache, dass sie vor über 40 Jahren zur Markteinführung des Erdgases gedacht war, dieses aber mittlerweile auf dem Wärmemarkt einen Marktanteil von gut 40 Prozent erreicht hat, die Frage, ob diese Verein barung noch zeitgemäß ist und vor allem, ob sie nicht zu einem Wettbewerbshemmnis auf dem deutschen Gasmarkt geworden ist mit weit reichenden Konsequenzen für Unternehmen wie Verbraucher.
Das ist
offensichtlicher Unfug, wenn in den Importverträgen der Erdgaspreis offensichtlich an die Rotterdamer Rohölnotierungen (Referenzwert Brent) gekoppelt ist und in US- Dollar je 1.000 Kubikmeter abgerechnet wird.
Siehste hier Die Preisbindung ist eine Erfindung der Erdölwirtschaft vgl.
hier S. 39 ff.Der Kartellsenat des BGH hat wiederholt festgestellt, dass ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie nicht existiert (zuletzt: BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07).
Kein Naturgesetz:
Wer dumm fragt, bekommt dumme Antworten.
Seit Jahren auf dem Markt und wohl offensichtlich von Juristen wie MdB Dr. Westerwelle beharrlich ignoriert. Lesen bildet.