Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Welches Gesetz ersetz welches Gesetz?
der.philosoph:
Hallo zusammen,
habe da mal eine grundsätzliche Frage.
Habe mein Problem schon einmal dargelegt(Vergleich Stadt/Versorger->Favorit Fernwärme->Antwort der Favorit), nur leider scheint es dort ziemlich selten gelesen bzw.gar nicht beantwortet zu werden.
So möge man mir verzeihen mein Problem hier noch einmal zur Beantwortung anzubieten.
Wir haben in unserem Billigkeitseinwand ein Urteil des LG Neuruppin angeführt, welches besagt:
Die Klauseln in Fernwärmeverträgen unterfallen selbst einer Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB (LG Neuruppin, ZMR 2006, 260 mit Verweis auf Held, NZM 2004, 169 ff.
Unser Fernwärmelieferant hat uns im zweiten Antwortschreiben mitgeteilt, dass:
... die von ihnen zitierte Rechtsprechung nach der ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 11.10.2006 - BGH VIII zr 270/05 - überholt ist: eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeunternehmens gemäß § 315 abs.3 BGB ist danach ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht.\" (Amtlicher Leitsatz).
So liegt es hier im Fall einer so genannten automatischen Preisänderungsformel. Dem gemäss ist Prüfungsmassstab der Preisänderungsformel allein § 24 abs. 3 AVBFernwärmeV, der gegenüber den §§ 305f BGB Lex speciales ist.
Jetzt ist meine Frage worauf ich meinen Billigkeitseinwand stützen kann/soll.
Über Hilfe sehr dankbar der.philosoph
PS: Ich kann auch Gross-und Kleinschreibung!*freu*
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von der.philosoph
Hallo zusammen,
habe da mal eine grundsätzliche Frage.
Habe mein Problem schon einmal dargelegt(Vergleich Stadt/Versorger->Favorit Fernwärme->Antwort der Favorit), nur leider scheint es dort ziemlich selten gelesen bzw.gar nicht beantwortet zu werden.
So möge man mir verzeihen mein Problem hier noch einmal zur Beantwortung anzubieten.
--- Ende Zitat ---
Soso, ist der Philosoph schon wieder so ungeduldig. Das hatten wir doch schon einmal ;)
Ich nehme mal an, Ihr Doppelposting bezieht sich auf diesen Thread:
antwort auf billigkeitseinwand
Also wenn Sie schon eine Grundsatzfrage haben, sollten der Thementitel auch einen kurzen Umriss geben. Also bitte ändern
--- Zitat ---Original von der.philosoph
PS: Ich kann auch Gross-und Kleinschreibung!*freu*
--- Ende Zitat ---
Ist immer begrüßenswert, wenn User die Möglichkeiten der Tastatur entdecken :D
der.philosoph:
@evitel2004
es hat nichts mit Ungeduld zu tun.Nur wenn ich sehe wie oft mein Posting in der eingestellten Kategorie gelesen wird, sehe ichdie Möglichkeit eine Antwort darauf zubekommen eher schwinden.
Und vielleicht doch Ungeduld, denn in gewissem Sinne eilt es!
Habet Dank für das Verständnis!
Einen angenehmen Abend wünschend der.philosoph
superhaase:
--- Zitat ---Original von der.philosoph
Und vielleicht doch Ungeduld, denn in gewissem Sinne eilt es!
--- Ende Zitat ---
Na dann nichts wie hin zum Anwalt!
(Hab Dir im anderen Thread begründet warum)
Viel Glück!
ciao,
sh
Cremer:
@der.philosoph,
letztlich ist dies doch unerheblich. ;)
Sie haben Widerspruch eingelegt, gekürzt und eigene Jahresrechnung erstellt. 8)
Wenn der Versorger mehr haben möchte, soll er doch klagen. :D
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