Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Falsche Jahresabrechnung  (Gelesen 7673 mal)

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Offline Lamm

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Falsche Jahresabrechnung
« am: 09. Juli 2007, 17:01:53 »
Hallo an alle,

Ich habe ein Problem (na sowas...  ;))!
Habe am Freitag meine Jahresabrechnung von den SWMünchen für Strom und Gas bekommen und mit dazu gleich einen Schock!
Die kann einfach nicht stimmen! Der Gasverbrauch soll laut Abrechnung im letzten Jahr um mehr als das doppelte gestiegen sein!  X(
Wie ihr ja sicherlich auch alle gemerkt habt war aber der Winter so gut wie gar nicht da, weshalb ich den ganzen \"Winter\" über nur ein einziges Zimmer, sprich mit nur einem Ofen geheizt habe (im Gegensatz zu den Jahren davor, in denen ich mit 3 Gasöfen geheizt habe). Konkret hatte ich einen Verbrauch von:

2004/2005   847 m3
2005/2006   737 m3   und jetzt eben diese Unsumme:
2006/2007   1.852 m3

Kann mir jemand einen Tipp geben was ich jetzt tun soll? Was ich in meinen Wiederspruch schreiben soll?

Tausend Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!!! =)
Viele Grüsse,
das Lamm

Offline der.philosoph

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #1 am: 09. Juli 2007, 17:53:19 »
hallo lamm,

kann denn ein ablesefehler ausgeschlossen werden?vielleicht die zählerstände von 12/2005 und 12/2006 kontrollieren.eventuell haben sich die stadtwerke auch bei der abrechnung vertippt und einen (versehentlich!?!) falschen zählerstand zu grunde gelegt.ablesekarte in kopie anfordern!

unserer fernwärmelieferant war sogar so dreist, den zählerstand nach unten zu korrigieren ,umso für das nächste jahr knapp 1000 kw/h mehr mit 19% mwst. berechnen zu können.scheint hier aber ausgeschlossen.

gruss der.philosoph

Offline Cremer

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #2 am: 09. Juli 2007, 18:55:39 »
@Lamm,

weisen Sie schriftlich den Versorger auf die GasGVV § 17 Abs !, Nr. 2a hin:

..der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so haoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und .....
MFG
Gerd Cremer
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Offline elmex

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #3 am: 09. Juli 2007, 19:32:47 »
Zitat
Original von Cremer
@Lamm,

weisen Sie schriftlich den Versorger auf die GasGVV § 17 Abs !, Nr. 2a hin:

..der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so haoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und .....


...und der Kunde (zusätzlich) eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt.


Erst wenn beide Voraussetzungen vorliegen, wird ein Zurückbehaltungsrecht ausgelöst und man kann die Zahlung so lange verweigern, bis dass die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes festgestellt ist.

Wurde der Zählerstand in Ihrer Rechnung per Ablesung ermittelt, oder liegt eine Schätzung vor ? Es wäre gut, dies zuerst zu prüfen. Vielleicht haben Sie eine Zählerstandsmitteilung unterlassen, so dass der Versorger den Verbrauch schätzen konnte... Nähreres läßt sich sicherlich der Rechnung entnehmen.

Offline Cremer

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #4 am: 09. Juli 2007, 20:24:33 »
@elmex,

ich lese das anders.

Dafür steht ja 1. und 2.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bjo

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #5 am: 10. Juli 2007, 07:38:09 »
Vorsicht mit \"Prüfung der Messeinrichtungen\"
Die RWE verlegt regelmäßig in solchen Fällen die Zähler und findet Sie wenn´s zum Gerichtsprozess kommt nicht wider!

Tip: Ausbau des Zählers aufs genaueste Dokumentieren!
Fotos, Namen usw..

Offline elmex

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #6 am: 10. Juli 2007, 08:54:42 »
Zitat
Original von Cremer
@elmex,

ich lese das anders.

Dafür steht ja 1. und 2.

Nach dem Gesetzeswortlaut müsen beide Voraussetzungen - also 1. und 2. - kumulativ vorliegen, um ein Zurückbehaltungsrecht begründen zu können. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Wort \"und\". Andernfalls stünde dort ein \"oder\".

Offline Lamm

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #7 am: 10. Juli 2007, 09:39:44 »
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe den Fehler gefunden. :tongue:
Habe den Zähler nochmal abgelesen und verglichen: Die hatten für den Zeitraums bis 31.12.06 schon einen höheren Zählerstand errechnet als er jetzt (Stand gestern Abend) tatsächlich ist... Obwohl ich diese Karte geschickt habe (und verschrieben hatte ich mich nicht)! Den höchsten Verbrauch haben sie natürlich in den Zeitraum 1.1.07 - 30.3.07 \"errechnet\" mit 19%.

Ich glaube in den Keller sollt ich auch noch mal; den Stromzähler checken...Vorsichtshalber...

Hat denn vielleicht jemand hier eine Ahnung davon, wie die schätzen wie viel man in den Abrechnungszeiträumen (1.4.06 - 30.9.06; 1.10.06 - 31.12.06; 1.1.07 - 30.3.07) verbraucht hat? Denn darauf basiert ja dann die Abschlagszahlung, oder? Und ansparen möcht ich bei denen eigentlich nicht, so ganz ohne Zinsen... ;)
Viele Grüsse,
das Lamm

Offline superhaase

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #8 am: 11. Juli 2007, 10:19:59 »
Tja, es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man eine erhaltene Rechnung genau prüft (Zählerstand vergleichen, abgelesenen Zählerstand aufbewahren).

Beim Supermarkt schauen viele Leute den Kassenzettel durch, ob die ausgezeichneten Preise mit denen der Scannerkasse übereinstimmen und ob die Rechnung stimmt. Da gehts aber nur ein ein paar Cents.
Bei der Strom- oder Gasrechnung hingegen sind die Leute seltsamerweise immer ganz unbedarft..... vielleicht erschrocken, aber dann hilflos .... komisch, oder?

Im Übrigen kann ich bestätigen, dass die SWM bei ihren Schätzungen recht willkürlich verfährt. Aber man muss sich das ja nicht gefallen lassen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline der.philosoph

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #9 am: 11. Juli 2007, 18:37:20 »
hi,

 also für mich käme ein schätzen eigentlich nur nach den zugrunde liegenden zählerständen der vorjahre in betracht.alles andere würde ich anfechten.

gruss der.philosoph

Offline der.philosoph

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #10 am: 11. Juli 2007, 19:45:17 »
ja ich nochmal.habe da was gefunden:

Ist wegen eines Defekts des Messgerätes der Heizenergie- oder Warmwasserverbrauch nur durch Schätzung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung zu ermitteln, ist die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung nur dann berührt, wenn die Schätzung grob unrichtig ist (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 28.03.2001, Az. 2Z BR 52/00 - WM 10/2001).

Gemäß § 9a Heizkostenverordnung darf der Vermieter den Verbrauch auf der Grundlage vorangegangener Abrechnungsperioden u. a. dann schätzen, wenn der Verbrauch durch Ausfall der Verbrauchserfassungsgeräte nicht ermittelt werden kann. Ist eine solche Schätzung möglich, kommt ein Abzug von 15 % nach § 12 Heizkostenverordnung nicht mehr in Betracht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2003, Az. 24 U 74/04, GuT 2003, 179 = ZMR 2003, 569).

Die Kostenverteilung nach dem Verbrauch vergleichbarer Zeiträume ist nur für einen Abrechnungszeitraum zulässig (Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1996, Az. 64, S. 97/96 - HKA 97, 15).

Die Kostenverteilung nach dem Verbrauch vergleichbarer Zeiträume gemäß § 9a Heizkostenverordnung ist nur für einen Abrechnungszeitraum zulässig (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 22.07.03, Az. 17 C 57/03 B = MieterMagazin 2004, 47).

und noch ein hilfreicher link:

http://www.bfw-gohl.de/faq/schaetzungen.htm

einen angenehmen abend wünscht der.philosoph

Offline sibyllette

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #11 am: 18. Juli 2007, 08:17:35 »
Hallo, das finde ich ja sehr interessant, meine Mutter hat genau das gleiche Problem in München. Plötzlich wird 10 mal !!! soviel Gas verbraucht als im Jahr vorher, obwohl das Haus seit ungefähr einem Jahr leer steht, der Winter war ja auch lächerlich! Der Zähler war über 25 jahre alt und nun soll meine Mutter beweisen, daß es am Zähler liegt, der mittlerweile ausgetauscht wurde. Vielleicht solltet ihr euch zusammen tun?
Grüße

Offline superhaase

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Falsche Jahresabrechnung
« Antwort #12 am: 18. Juli 2007, 10:17:29 »
Bloß nicht nachgeben!
Die SWM muss den Verbrauch nachweisen.
Wenn sie Beweise verschwinden lassen (Zähler) haben sie vor Gericht schlechte Karten.
Und bei 10facher Verbrauchssteigerung ist ein Fehler offensichtlich.
Da müsste schon der Teufel auf der Richterbank sitzen......

Die SWM ist ein Sauhaufen!

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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