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Brennwertfaktor beim Erdgas

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superhaase:

--- Zitat ---Original von Dusselhuber
Wenn ich Eure Antworten richtig deute, kann es also durchaus passieren, dass beim Wechsel zum \"günstigen\" Anbieter am Ende ein höherer Rechnungsbetrag herauskommt, als bei den \"teuren\" Anbietern, wenn man vorher den Brennwertfaktor nicht vergleicht.
--- Ende Zitat ---
Nein, das wäre natürlich Unfug. Insofern falsch gedeutet!
Der neue Lieferant muss mit dem gleichen Brennwert wie der örtliche Netzbetreiber abrechnen.
Tut er das nicht, sollte man ihn anzeigen, denn das wäre dann Betrug.

Insofern waren die Auskünfte von Verivox oder wem auch immer Humbug.
Da sitzen halt auch irgendwelche Call-Center-Kasperle, die von der Materie eigentlich keine Ahnung haben..... wie so oft.....

Man braucht also wirklich nur die kWh-Preise zu vergleichen.
(Auf der Jahresrechnung sollte man natürlich den Brennwertfaktor kontrollieren, ob er mit dem des örtlichen Versorgers auch übereinstimmt - wenn nicht, dann Stunk machen)

ciao,
sh

Dusselhuber:
Tut mir wirklich leid, dass ich weiter mit diesem Thema nerve, aber aus dem Arbeitsblatt G685 geht doch eigentlich hervor, dass dem GVU ausreichend Spielraum bleibt, den Abrechnungsbrennwert nach seinen Bedürfnissen anzupassen, ohne den rechtlichen Rahmen zu verlassen. Hier der Auszug aus aus dem Arbeitsblatt.

G 685 - Inhalt
10.3 Erläuterungen zur Ermittlung
des Abrechnungsbrennwertes

 GVU übernimmt Angaben des Vorlieferanten über
Einspeisebrennwerte und -mengen oder misst selbst.

 GVU berechnet daraus den arithmetisch - oder
mengengewogenen mittleren Abrechnungsbrennwert.

 Bei unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten wird je
Einspeisestelle getrennt berechnet, daraus arithmetisches
Mittel gebildet und geprüft, ob Einzelergebnisse
nicht mehr als 2 % hiervon abweichen.

Zum Beispiel besteht doch theoretisch die Möglichkeit, dass der Gaslieferant den Brennwert durch entsprechendes Mischen auf einem Wert von 9,5 hält, während dem abrechnenden Unternehmen \"nur\" die Werte der Vorlieferanten zur Verfügung gestellt werden, welche \"zufällig\" bei 9,69 liegen. So ist es dem abrechnenden Unternehmen möglich, die KWh um 0,1ct günstiger anzubieten als das liefernde Unternehmen. Diese Vorgehensweise erfordert natürlich Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen, die zwar wahrscheinlich nicht erlaubt, allerdings kaum nachweisbar sind.
Andereseits sind solche Absprachen kaum erforderlich, siehe Tankstelle. Dort weiss der Autofahrer auch im vorhinein, dass der Sprit zum Ferienanfang teurer wird. Und die Mineralölgesellschaften wissen sicherlich auch ohne vorherige Absprache, wann sie anfangen müssen an der Preisspirale zu drehen.

Zurück zum Gas, speziell zum Brennwert.
Hier ist es dem liefernden Unternehmen sicherlich möglich, sofern es den Brennwert selbst misst, Toleranzfelder zu seinen Gunsten auszunutzen, angefangen bei der Gastemperatur, über den Gasdruck, Luftdruck bis zur Verwendung entsprechender Messgeräte.

Hinzu kommt dann noch Möglichkeit der Konditionierung des Erdgases, hierzu ein Link zu einem pdf Dokument, bei dem ich die Seiten 6,
10 und 11 besonders lesenswert fand:

http://corporate.basf.com/de/innovationen/felder/energiemanagement/reden/-reden1.htm?getasset=file10&name=P-428-Rott.pdf&id=V00-e.5QwArBbbcp4Gn

Momentan beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass die \"thermische Abrechnung\" ein Scheunentor zur Gewinnoptimierung der GVU\'s
ist. Auch Berichte über GVU\'s, die mehr Gas verkaufen, als sie einkaufen, können dieses Gefühl nicht abschwächen.

Wir waren gestern übrigens in einem Spassbad, dessen Bau und Unterhalt überwiegend aus den Gewinnen eines Versorgungsunternehmens abgesichert ist.

Zufällig ist dieses Unternehmen auch dasjenige, welches uns ein Erdgas mit einem um ca. 0,1 höheren Brennwert verkaufen würde, als wir in den letzten drei Jahren bezogen haben, wobei der Gaslieferant immer der gleiche bleibt.

Es soll hier niemand angeprangert werden, ich möchte nur aufzeigen, dass die GVU\'s durchaus auch Mittel haben, den Gaspreis zu steuern, ohne auf den (zehntel) Cent zu achten.

nochmal ein Link, der aufzeigt, wie gut bei Versorgungsunternehmen gerechnet werden kann:

http://www.tirol.com/wirtschaft/innsbruck/33034/index.do

Wenn die Angaben des Herrn Schäfer stimmen hatte das Versorgungsunternehmen zusätzliche Einnahmen von ca. 50.000.000€ und das möglicherweise ganz und gar im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur zu Lasten der Endverbraucher. Ermöglicht werden solche zusätzlichen Einnahmen ausschliesslich durch die \"thermische Abrechnung\" und der Tatsache, dass der Brennwert vom GVU bestimmt wird.

Ich lasse mich jedoch gerne eines Besseren belehren.

Habe da noch einen Link gefunden:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Brennwert_von_Erdgas/site__1614/

Interessant ist hier die Aussage, dass die Abrechnungsbrennwerte nur etwa alle fünf Jahre überprüft werden(mit Tendenz zu noch grösseren Abständen) und dass ein Vergleich der eingekauften mit der verkauften Gasmenge nicht stattfindet.

superhaase:

--- Zitat ---Original von Dusselhuber
Momentan beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass die \"thermische Abrechnung\" ein Scheunentor zur Gewinnoptimierung der GVU\'s
ist.
--- Ende Zitat ---
Falsch!

Genau das Gegenteil ist der Fall. Die thermische Abrechnung vereinheitlicht den Gasmarkt und verhindert undurchschaubare Auswüchse.
Der Nutzwert des Gases sind die darin \"enthaltenen\" kWh. Die müssen abgerechnet werden. Würden alle nur nach m³ abrechnen und den Brennwert verschweigen, was wäre dann wohl los?

-> nur die thermische Abrechnung ist sinnvoll. Alles andere ist Quatsch!

Langer Rede kurzer Sinn:
Den Brennwert bestimmt (misst und berechnet) der örtliche Netzbetreiber (GVU), da nur dieser weiß, was für Gas er Dir liefert.

Dein Vertragspartner (\"remote GVU\") muss den gleichen Wert wie der örtliche Netzbetreiber zur Rechnungserstellung verwenden. Er hat da keinen Spielraum. So hab ich das verstanden. Ich lasse mich da auch nur ungern eines Besseren belehren. ;)

ciao,
sh

Cremer:
@superhaase,

ich schließe mich der Vermutung von Dusselhuber an.

Durch den Brennwert kann Tür und Tor geöffnet werden.

Ich weise nochmals daraufhin, dass es ein Abrechnungsbrennwert und eben nicht der phys. gemesene Brennwert ist.

Siehe hierzu meine Ausführungen vor 2 Jahren mit bei den SW KH und der Eichdirektion Bad Kreuznach.

Brennwerte

Die SW KH hatten alleine bei 3 Mitgliedern (von damals 25) unterschiedliche Brennwerte die korrigiert wurden.

RR-E-ft:
@Cremer

Sie haben Recht. Es ist längst praktisch erwiesen: Durch den Brennwert kann Tür und Tor geöffnet werden. ;)

@Dusselhuber

Schlussendlich wird der Brennwert wohl durch den Netzbetreiber festgestellt. Dieser muss für alle Lieferanten, die Erdgas aus dem gleichen Rohr liefern, gleich sein. Also ändert ein Lieferantenwechsel nichts am Brennwert und Brennwertfaktor.

Herr Cremer vermag sich als Techniker sicher noch differenzierter auszudrücken und es detailreicher darzustellen.

Ich versuche es mal einfach:

Es ist so ähnlich wie beim Wechsel des Stromlieferanten.
Dadurch ändert sich am Strom aus der Steckdose auch nichts.

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