Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Bundeskartellamt kann überhöhte Strompreise nicht drücken

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RR-E-ft:
Bundeskartellamt kann überhöhte Strompreise nicht drücken

Wettbewerbsfähige Strompreise nicht in Sicht

Cremer:
@Fricke,

ergänzend ist anzumerken, dass ein Versorger der nur innerhalb eines Bundeslandes auftritt, sprich Kunden hat, nicht dem BUndeskartellamt sondern der Landeskartellbehörde unterliegt.

RR-E-ft:
@Cremer

Bisher waren nur ganz wenige Energieversorger den Kartellbehörden unterlegen. :evil:

Vielleicht meinen Sie die sachliche Zuständigkeit der Kartellbehörden bei Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB.

Auf die verschiedenen Zuständigkeiten wird unter http://www.bundeskartellamt.de hingewiesen.

energienetz:
Das haben wir vom neuen Chef des Kartellamtes zu erwarten:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/651581/

RR-E-ft:
@Energienetz

Vorab GWB- Novelle

GWB- Novelle betrifft nicht Fernwärme

Auch das noch.

Perfekte Lobby



Wie schon beim neuen Preisklauselgesetz stellt sich die Frage, ob die Verbraucherverbände bei ihren Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht etwa schlafen, zuweilen auch träumen.

Sich hinterher zu beklagen geht immer, hilft aber nichts. ;)

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