Hallo,
die Info der BAFA ist absolut korrekt! 8o
Zum damaligen Zeitpunkt war es so, dass zunächst der Antrag auf Förderung bei der BAFA gestellt werden mußte und frühstens nach erfolgtem Eingang des Antrages dort (noch unabhängig von der Entscheidung über die eigentliche Förderung) eine Beauftragung eines Unternehmes zu Beschaffung und Montage der Solaranlage erfolgen durfte.
Anders gesagt: Ihre Anlage wurde zu früh bestellt, es wird keine Förderung geben.... ;(
Andere Fördermöglichkeiten hätte es auch über KfW gegeben, sofern umfangreiche energetische Sanierungsmassnahmen vorgenommen werden --> Aber auch dort galt:
1.) Planen, was wird getan (ggfls. mit Gutachten zu CO2-Reduzierung, sofern keines der Komplettpakete umsetzbar war)
2.) Anträge erstellen und einreichen
3.) Zusage abwarten
4.) erst jetzt: Auftrag erteilen
5.) nach Abschluß der Arbeiten mit den erstellten Rechnungen Nachweise einreichen
?( Aber mal \'ne Frage: Weshalb lassen Sie sich eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung erstellen?

? Im Extremfall haben Sie nun sogar 2x \"draufgezahlt\", denn wenn der Handwerker Ihnen eine nach Arbeitslohn und Material (beides faellt bei der Montage einer Solaranlage an) getrennte Rechnung gestellt hätte, die korrekterweise im Jahr 2006 ausgestellt gewesen wäre, hätten Sie im Jahre 2006 20% der Lohnkosten des Handwerkers mit Ihrer Steuerschuld verrechnen können (bis max. 600,- EUR, wenn 3.000,- EUR Lohnkosten angefallen waeren --> ACHTUNG! Nicht absetzen, sondern VERRECHNEN = CASH).
Aber: Vielleicht fragen Sie ja mal regional nach, es hat Staedte und Gemeinden gegeben, die Foerderungen auch im Nachhinein zusagten.
Gruss
Fireman