Energiepreis-Protest > EnBW
Änderung der AGB / NAV
mauszuhaus:
Gleiche Frage an die Spezialisten: wie formuliere ich den Widerspruch gegen die geänderten AGB und NAV?
Könnten wir hierzu ein paar Mustervorschläge bekommen?
Cremer:
@mauszuhaus,
gegen die NAV können Sie nicht widersprechen, wohl aber gegen die (speziellen) geänderten AVB\'s des Versorgers, welche nun in \"wirksam\" in den Vertrag einbezogen werden soll.
Dies kann man mit einem einfachen Schreiben tun.
RR-E-ft:
@mauszuhaus
Fraglich ist, ob der Versorger überhaupt berechtigt ist, die AGB und somit den Vertragsinhalt nachträglich einseitig zu ändern, vgl. OLG Frankfurt.. Dies ist regelmäßig zu verneinen.
Wer nicht widerspricht, erklärt dadurch regelmäßig gar nichts, weil Schweigen keinerlei Erklärungsgehalt hat. Ein unterlassener Widerspruch bedeutet deshalb nicht, dass man mit der Einbeziehung der neuen AGB in den Vertrag einverstanden ist. Da fantasiert sich der Versorger bzw. dessen Juristen etwas zurecht.
Es gilt weiterhin § 305 II BGB, wonach AGB nur dann in einen Vertrag einbezogen sind, wenn der Vertragspartner des Klauselverwenders die AGB vor Vertragsabschluss kannte und schon bei Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden war.
Wer hingegen töricht genug ist, zu widersprechen, wird womöglich bald eine Vertragskündigung vom Versorger erhalten, deren Zulässigkeit wiederum fraglich ist.
Aller Grund, sich zu streiten oder sich wenigstens mal von einem Anwalt ausführlich beraten zu lassen.
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