Energiepreis-Protest > enercity AG

Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?

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Cremer:
@caro71,

ah, deswegen konntet Ihr nicht selber den Hahn aufdrehen, sehr geschickt die SW - H  :evil:

Nun, wem dem alles so den Tatsachen entspricht, wie Sie geschildert haben, dann ist nur der  Anwalt der richtige Weg.

Trotzdem würde mich/uns mal interessieren, mit welcher Begrüdung die jetzt ausgerchtnet Wasser abgedreht haben.

Hier sollte der Anwalt nachhaken und Schadenersatz wegen dieser nicht angebrachten Sperre einfordern

Eis:
Bei einer Sperrung von Allgemeinwasser in Mehrfamilienhäusern müssen Mieter 4 Wochen vorher durch Aushang benachrichtigt werden, um sich mit dem Hauseigentümer in Verbindung zu setzen. Außerdem müssen sich \"unschuldige Mieter\" entsprechend bevorraten können und es muss eine Zapfstelle eingerichtet werden.

Welche Energieart der Versorger bei Kunden mit Zahlungsrückständen nicht mehr liefert, liegt generell im Ermessen des Gläubigers. Auch bei Gasschulden kann Wasser gesperrt werden.
Aus praktischen Gründen wird meistens die Energieart gewählt, die am einfachsten zu sperren ist (meist Strom) bzw die auch ohne Anwesenheit der Schuldner zugänglich ist. Eine Außensperrung ist daher genauso zulässig wie die Sperrung im Haus selbst.

Die Selbstöffnung ist strafbar § 274 StBG.

e-Stromer:
Bitte nenne die Quelle für Deine Behauptungen - danke

Eis:
Meine Quellen kann man am besten unter dem Begriff \"Praktische Erfahrungen im täglichen Arbeitsleben\" zusammenfassen.

Auf welchen Gesetzen, Rechtsverordnungen, Gerichtsurteilen oder Dienstanweisungen der Energieversorger diese Dinge basieren, können sicher Rechtsfachleute genauer erläutern.

Zeus:
@Eis

 Behauptungen aufzustellen ohne sie rechtlich belegen zu können, hilft in einer solchen Situation nicht weiter und bedeutet für andere nur Zeitverschwendung.

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