Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Endabrechnung

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superhaase:
dann liegts nicht daran.

eigentlich müsstest Du ja dann (weil Winter mit drin) eher eine Nachzahlung zahlen..... kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen.....

Cremer:
@nationalparkoetzi

Bitte § 12 Abs. 1 der StromGVV lesen

nationalparkoetzi:
Hallo, noch mal genau:  Der Stichtag der Abrechnung ist der 05.02.07, die eingezahlten Abschläge sind aber bis zum 01.07.07 verrechnet. Ich habe die Abschläge bewusst so niedrig gehalten, das unweigerlich eine Nachzahlung hätte erfolgen müssen. Um das zu umgehen hat e.on einfach mit der Rechnung getrixt; d.h. e.on hat die Zählerstände vom Februar genommen und gewartet bis durch die Abschlagszahlung das Konto ausgeglichen bzw. sogar überzahlt war. Und das ist doch bestimmt nicht zulässig

superhaase:
jetzt hab ich dich verstanden.

Das muss man wirklich nicht hinnehmen, denke ich.

Ich würde einen Brief schreiben, dass ich alle weiteren Abschlagszahlungen einstelle, bis ich eine korrekte Abrechnung erhalte (fällig ist ja bei Unbilligkeitseinwand erst mal gar nichts, also warum solltest Du irgendetwas zahlen, wenn Dein guter Wille so missbraucht wird?).
Wenn sie sich dann immer noch weigern, dann ab zum Anwalt.... mit dem kannste auch schon mal drohen.
Oder einfach gar nix mehr zahlen, ist am bequemsten.

ciao,
sh

Eis:
Bei einer Endabrechnung werden sämtliche Zahlungen des Kunden berücksichtigt.

Oder ist es doch nur eine Jahresverbrauchsabrechnung?

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