Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Anpassung des Erdgas-Sondervertrages an die neuen gesetzlichen Bestimmungen
Zusan:
Hat denn hier wirklich niemand eine gute Idee zum Umgang mit diesem \"Anschlussnutzungsverhältnis\"?
@Eternity313: Ich halte es für das Beste nichts zu unterschreiben, denn wie es schon geschrieben wurde, kann ein Vertrag nicht einseitig geändert werden. Ein stillschweigendes Einverständnis gibt es nach meiner Einschätzung hier nicht. Außerdem müsste man Dir erst einmal nachweisen, dass Du dieses Schreiben tatsächlich erhalten hast.
Wenn am Vertrag aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen etwas geändert werden muss, dann geht das meines Erachtens auch ohne Dein explizites Einverständnis, da man sich ja an die Gesetze halten muss. Eine Rücksendung birgt für mich also nur Risiken, aber keinerlei Vorteile.
Zusan
Eternity313:
Hi Zusan,
finde ich gut, dass Du nochmal schreibst. Ich schaue nämlich jeden Tag nach, und niemand hat wohl eine genaue Antwort auf unser Problem.
Ich habe nämlich im Forum viel über \"Neue\" Verträge oder Einstufung in den Grundtarif gelesen, aber nirgends hat der Versorger analog unserer Rhenag agiert (Anpassung des Sondervertrages).
Ich fühle mich momentan mit der Nicht-Unterschreibung des Wisches so halbwegs sicher, aber komplett geklärt ist die Sache für mich noch nicht. Mal schauen, ob irgendwann noch jemand eine rechtlich sichere und fundierte Lösung für unser spezielles Problem parat hat. Dafür habe ich extra die Schreiben ins Netz gestellt.
Auf jeden Fall sind wir momentan mal zu zweit, das ist doch schon mal was! Interessieren tun sich die Leute auf jeden Fall, das sieht man an den Hits.
Bis dann und Grüße!
Cremer:
@Eternity313,
Sie brauchen eigentlich nichts weiter zu tun.
Diese oder ähnliche Formulierungen gibt es von anderen Versorgern auch.
Deshalb ist Passivität keine Anerkennung des Vertrages
Da irrt der Versorger: ... wenn wir bis zum 31.7.07 nichts hören, werden wir...
Außerdem ist der § 5 abs. 2 falsch.
Der Versorger hat jeden Kunden einzeln schriftlich mit Brief über Preisänderungen zu informieren und eben nicht nur durch veröffentlichung in der Tagespresse
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