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Autor Thema: Verstehensfrage zur \"Zahlung unter Vorbehalt\"  (Gelesen 2665 mal)

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Verstehensfrage zur \"Zahlung unter Vorbehalt\"
« am: 25. Juli 2007, 14:02:41 »
Hallo liebe Foraner.

Trotz umfangreicher Nutzung der Such-Funktion besteht bei mir eine gewisse Unsicherheit über das folgende:

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass bei einer geleisteten Zahlung unter Vorbehalt später den Kläger die Beweislast trifft. Also, ich zahle unter Vorbehalt obwohl ich der Meinung bin, dass der Gesamtpreis ansich unbillig ist. Klage ich dann auf Rückforderung dieser unter Vorbehalt gezahlten Gelder, so muss ich den Nachweis der Unbilligkeit erbringen, und nicht die Gegenseite, also in unserem Falle der Energieversorger.

Besteht diese \"Beweislast-Umkehr\" jetzt nicht mehr aufgrund des BGH-Urteils vom 8. Juli 2004, Az III ZR 435/02 ? Würde hier also die Beweislast beim Energieversorger liegen obwohl ich klage? Oder kommt in unserem Falle dieses BGH-Urteil nicht in Frage?

Wie würde das praktisch aussehen, genau so einfach, wie es sich liest? Oder gäbe es hier doch so einige Hürden?

Was habe ich hier gründlich missverstanden?

Nachtrag: Wenn dieses Urteil überhaupt Anwendung finden kann auf den Preis-Widerspruch gegenüber eines Energieversorgers, trifft es dann nur auf Fälle zu, in denen Abschlagszahlungen geleistet werden und nicht auf Fälle, in denen definitiv monatliche Rechnungen beglichen werden?

Lernender

Offline RR-E-ft

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Verstehensfrage zur \"Zahlung unter Vorbehalt\"
« Antwort #1 am: 26. Juli 2007, 12:28:11 »
@Lernender

Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Rückforderungsklage hinsichtlich rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen tragen, dann wenden Sie sich deshalb doch bitte an einen Rechtsanwalt. Der wird die entsprechenden Fragen dabei klären, um die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage zu prüfen. Hierüber wird er Sie dabei umfassend informieren.

Möglicherweise bietet auch die Volkshochschule vor Ort Kurse zum Allgemeinen Vertragsrecht an. ;)

 

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