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Autor Thema: Vertragsanpassungsschreiben  (Gelesen 6080 mal)

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Offline RR-E-ft

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Vertragsanpassungsschreiben
« am: 25. Juli 2007, 13:56:26 »
Das Unternehmen hat den Gassonderkunden nun ein Schreiben zugeschickt, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die GasGVV angepasst werden sollen. Man könne dagegen widersprechen, dann behalte sich Spreegas die Vertragskündigung vor (die dann sicher auch kommt). Wenn man nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerspreche, würde das Unternehmen davon ausgehen, dass man mit der Änderung einverstanden sei.

Man sollte auf diese Schreiben gar nicht reagieren. Schweigen gilt im nichtkaufmännischen Verkehr nicht als Annahme. Zudem wird das Unternehmen schon den Zugang des Schreibens nicht nachweisen können.

Klauseln in AGB, wonach der Verwender berechtigt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsabschluss einseitig zu ändern - ihre wirksame Einbeziehung gem. § 305 BGB vorausgesetzt- verstoßen zumeist gegen § 307 BGB und sind deshalb unwirksam. Dann ist auch die einseitige Änderung der AGB unwirksam.

Offline Steven

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Vertragsanpassungsschreiben
« Antwort #1 am: 25. Juli 2007, 19:30:14 »
Hallo,
das Schreiben habe ich ebenfalls erhalten. Gleichzeitig wird mir ein neuer Vertrag angeboten, dessen Arbeitspreis immer 0,15 ct/kWh unter dem Sonderpreis liegen soll. Das wären dann 5,66ct/kWh. Da ich aber  den Preissteigerungen der letzten Jahre wiedersprochen sowie die Höhe des einseitig festgelegten Gaspreises an sich für unbillig  erklärt habe, zahle ich zur Zeit nur 4,15 ct/kWh, Deshalb nutzt mir dieses Angebot  herzlich wenig. Ich glaube auch am besten nicht reagieren, ich meine dann werde ich eben zu den allgemeinen Preisen versorgt, welche ich auf Grund meines Wiederspruches sowieso nicht bezahle. Funktioniert hoffendlich.

Offline Jason

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Vertragsanpassungsschreiben
« Antwort #2 am: 25. Juli 2007, 21:23:31 »
vorsicht, eventuell falle:

siehe hier, wegen konkludentem handeln...:

Stellungnahme der ESG zur Vertragsgrundlage
Denkt an die anderen 95%, die sich nicht wehren!

Offline Steven

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Vertragsanpassungsschreiben
« Antwort #3 am: 26. Juli 2007, 21:47:48 »
Also konkludentes Verhalten sehe ich hier nicht, denn der Vorwurf der Unbilligkeit der Preiserhöhung sowie des Gaspreises an sich wurde von mir ja erhoben und könnte nach dem Schreiben vom Versorger zur Not noch einmal wiederholt werden. Und außerdem, von wem soll ich denn sonst das Gas beziehen.
Sollte ich Wiederspruch einlegen - Zitat \"behalten wir uns vor, den bestehenden Liefervertrag zu kündigen. Wir würden sie in diesem Falle zu Allgemeinen Preisen weiterversorgen.\" Die akzeptiere ich ja noch viel weniger wie den Sonderpreis.

 

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