SZ / Regionalteil Starnberg / 08.08.07
Bundesgerichtshof bestätigt Billigkeit bei höheren Kosten für Versorger
Wolfratshausen# Sind höhere Energiepreise rechtmäßig? Über diese Frage wird viel diskutiert. Jetzt urteilte der BGH und bestätigte die Billigkeit der Preisänderungen der ESB: Preisanpassungen aufgrund von höheren Kosten seinen rechtmäßig. Mit einer Klage hatte ein Kunde die ESB-Preiserhöhungen zum 01.07.05, 01.01.06 und 01.04.06 überprüfen lassen. Doch das AG Mühldorf gab nach Vorlage aller notwendigen Infos der ESB Recht. der Kläger strebte ein Berufungsverfahren vor dem LG an, zog dieses aber nun wieder zurück. Denn der BGH bestätigte, dass Preisanpassungen rechtmäßig sind.
> was nun?
> in diesem Fall hatte der Kunde die ESB verklagt (das hätte er besser bleiben lassen...)
> was hat diese Entscheidung für Auswirkungen?