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Autor Thema: Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück  (Gelesen 8795 mal)

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Offline RR-E-ft

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« am: 07. August 2007, 13:17:43 »
Propaganda des Versorgers

Der BGH hat nicht über die Rechtmäßigkeit der ESB- Gaspreise entschieden.

Vielmehr war ein Verbraucher aus Heilbronn vor dem BGH unterlegen, weil er die Bezugskostensteigerung seines Versorgers ausdrücklich nicht (mehr)
bestritten hatte.

Gaspreiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten sind nach dem BGH- Urteil dann und soweit unbillig, wie sie durch gesunkene Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten.

Ob sich der Berufungskläger in Sachen ESB  in dem Verfahren vor dem Amtsgericht richtig aufgestellt hatte, ist nicht bekannt. Ob diese Frage vor dem Amtsgericht überhaupt erörtert wurde, ist nicht bekannt.

Offline noedl

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #1 am: 09. August 2007, 09:39:21 »
SZ / Regionalteil Starnberg / 08.08.07
Bundesgerichtshof bestätigt Billigkeit bei höheren Kosten für Versorger
Wolfratshausen# Sind höhere Energiepreise rechtmäßig? Über diese Frage wird viel diskutiert. Jetzt urteilte der BGH und bestätigte die Billigkeit der Preisänderungen der ESB: Preisanpassungen aufgrund von höheren Kosten seinen rechtmäßig. Mit einer Klage  hatte ein Kunde die ESB-Preiserhöhungen zum 01.07.05, 01.01.06 und 01.04.06 überprüfen lassen. Doch das AG Mühldorf gab nach Vorlage aller notwendigen Infos der ESB Recht. der Kläger strebte ein Berufungsverfahren vor dem LG an, zog dieses aber nun wieder zurück. Denn der BGH bestätigte, dass Preisanpassungen rechtmäßig sind.
> was nun?
> in diesem Fall hatte der Kunde die ESB verklagt (das hätte er besser bleiben lassen...)
> was hat diese Entscheidung für Auswirkungen?

Offline Zeus

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #2 am: 09. August 2007, 10:29:19 »
@noedl

Lesen sie doch nocheinmal alle Erläuterungen zum Urteil des BGH im Energienetz und im Forum durch, dann finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Der BGH hat auf keinen Fall bestätigt, dass die Preisanpassungen in Starnberg rechtmäßig waren. Waren die Infos der ESB wirklich so stichhaltig?  Wer A sagt und nicht bereit ist B zu sagen, sollte es lieber gleich lassen.

Offline Cremer

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #3 am: 09. August 2007, 13:59:25 »
@noedl


Zitat
strebte ein Berufungsverfahren vor dem LG an, zog dieses aber nun wieder zurück. Denn der BGH bestätigte, dass Preisanpassungen rechtmäßig sind
@noedl,


Was ist das denn??

Zieht Verfahren zurück und BGH bestätigte ??

Verstehe ich nicht ganz :evil:
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Offline noedl

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #4 am: 09. August 2007, 17:10:25 »
@cremer
Man hat ihm (dem Kläger) wohl gesagt, dass das Landgericht (LG) auch nicht anders urteilen wird, da bereits eine entsprechende Entscheidung des BGH vorliegt - vermutlich hat er deshalb auf eine Brufung verzichtet.
@zeus
...so stehts zumindest in der SZ, dass der BGH der ESB Recht gegeben hat.
ich hab´ den Artikel nicht geschrieben!

Offline Zeus

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #5 am: 09. August 2007, 17:30:27 »
@noedl

Egal was die SZ geschrieben hat. Der BGH hat nicht über nicht über die Angelegenheit ESB entschieden und kann somit dem Unternehmen auch nicht Recht gegeben haben!

Offline Cremer

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #6 am: 09. August 2007, 18:11:48 »
@noedl,

na, dann hat man ihm wohl vermutlich was falsches gesagt, wenn sich das auf das BGH Urteil vom 13.6.07 bezieht.
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Offline noedl

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #7 am: 09. August 2007, 18:44:56 »
Dann soll sie SZ bitte nicht so einen Sch.... schreiben - hat wohl irgendein Redakteur wieder schnell-schnell was hingekritzelt!

Offline RR-E-ft

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #8 am: 09. August 2007, 19:28:57 »

Offline Cremer

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #9 am: 09. August 2007, 22:47:41 »
@Fricke,

Tolle Propaganda, die so nicht stimmt

Zitat
dass Preisanpassungen – wie durch das Amtsgericht Mühldorf überprüft

ESB verdreht hier eindeutig die Dinge in ihrer Pressemitteilung
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Gerd Cremer
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Offline Zeus

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #10 am: 09. August 2007, 23:29:10 »
Hier handelt es sich doch offensichtlich um die gleiche Angelegenheit wie unter Thema \"SZ vom 08.08.07: Höhere Gaspreise sind rechtmässig\" oder irre ich mich? Wenn es so ist könnten doch beide Thread zusammengezogen werden?

Offline DieAdmin

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #11 am: 10. August 2007, 09:04:15 »
Die Thread sind nun zusammengefügt.

Beachtet bitte, dass das Forensystem die Beiträge nach Schreibdatum sortiert, zusammengefügt hat.

@Zeus,

vielen Dank für den Hinweis

Offline Sukram

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #12 am: 13. August 2007, 14:08:06 »
Da ich im \"Urteile\"-Unterforum nicht posten darf, muss ich eben hier dieses Brikett nachlegen ;-)

http://www.brennstoffspiegel.de/frame.php?module=articles&id=2971&page=1&menu=7
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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Offline Zeus

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #13 am: 13. August 2007, 17:05:51 »
@Sukram

Ein unnötig verfeuertes Brikett. Ist doch längst alles bekannt.

Offline DieAdmin

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Verbraucher nimmt Berufung vor dem LG Traunstein zurück
« Antwort #14 am: 13. August 2007, 20:30:16 »
@Zeus,

der Beitrag stand ursprünglich woanders. Hat wohl jemand nicht die Suchfunktion vorher benutzt ;)
Und wenn Sukram in seine PN-Box mal geschaut hätte....

 

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